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Pressefreiheit in DeutschlandWer in Magdeburg als Gefahr gilt

Der Landtag in Sachsen-Anhalt verweigert dem Journalisten Mohamed Amjahid die Akkreditierung. Die Polizei hat „sicherheitsrelevante Bedenken“.

Dem Journalisten Mohamed Amjahid ist die Akkreditierung für den Landtag in Sachsen-Anhalt versagt worden. Der freie Autor und investigative Journalist, der für die taz und andere Medien schreibt, wollte – wie viele andere Journalisten – am Sonntag aus dem Landtag über den mit großer Spannung erwarteten Ausgang der Wahlen in dem östlichen Bundesland berichten.

Mehr als 500 Reporter aus aller Welt werden in Magdeburg erwartet. Aufgrund des großen Andrangs hat der Landtag in den Räumen der Messe Magdeburg eigens eine „Medienhalle“ als temporäres Medien- und Pressezentrum eingerichtet.

Am Dienstag erhielt der Journalist Mohamed Amjahid jedoch den Bescheid, dass ihm der Zutritt verwehrt würde. Die Begründung: Seitens der Polizei lägen „sicherheitsrelevante Bedenken“ gegen seine Person vor. „Auf Grundlage der bisherigen Prüfung“ könne ihm daher der Zutritt zum Medienzentrum des Landtags nicht gestattet werden, heißt es in dem Schreiben.

Um eventuell doch noch zugelassen zu werden, solle er einwilligen, weitere Auskünfte zu seiner Person zu geben. Amjahid, der häufiger über Polizeigewalt und anderes Fehlverhalten bei den Sicherheitsbehörden berichtet, wollte das nicht. „Das hätte bedeutet, dass die Polizei an noch mehr Daten über mich käme, was wiederum für mich aus Sicherheitsgründen nicht infrage kommt“, sagte er der taz, warum er einer erweiterten Prüfung seines Antrags auf Akkreditierung nicht zustimmen wollte.

Gute Gründe für Misstrauen in die Polizei

Das Misstrauen gegenüber der Polizei hat gute Gründe, schließlich sorgt der Verdacht auf rechtsradikale Netzwerke in den Reihen der Polizei immer wieder für Schlagzeilen. Besonderes Aufsehen sorgte eine Serie von rechtsextremistischen Drohbriefen und Morddrohungen, die zwischen August 2018 und März 2021 verschickt wurden. Zuvor waren persönliche Daten der Opfer illegal von Dienstcomputern der Polizei abgerufen worden. Diese Affäre wurde unter dem Begriff „NSU 2.0“ bekannt – mit diesem Absender wurden rund 190 Morddrohungen per Fax, E-Mail oder SMS an über 100 Empfänger in Deutschland und Österreich verschickt, darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız. Bisher musste sich jedoch kein Polizist dafür vor Gericht verantworten.

Alle Adressaten hatten gemein, dass sie sich gegen Rassismus, Antisemitismus und für Flüchtlinge engagierten, viele hatten eine Migrationsbiografie. Das Kürzel der Absender spielte auf die rechtsextreme Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) an, die zwischen 2000 und 2007 eine rassistische Mordserie verübt hatte. Vor den Wahlen in Sachsen-Anhalt äußerten Experten zudem ihre Sorge über ausgesprochene Sympathien für die AfD innerhalb der dortigen Polizei. Zudem kandidieren dort auch ehemalige Polizisten für die AfD. Die Landtagsverwaltung in Magdeburg konnte gegenüber der taz nicht sagen, welche „sicherheitsrechtlichen Bedenken“ die Polizei gegen Mohamed Amjahid hege. Stattdessen schrieb sie, es hätten sich mehr als 200 freie Journalistinnen und Journalisten akkreditieren wollen. Die Kapazitätsgrenze sei damit „deutlich überschritten“ worden. Die Vorgehensweise des Landtags orientiere sich ansonsten „an der Rechtsprechung zur Akkreditierung von Pressevertretern bei Veranstaltungen mit besonderen Sicherheitsanforderungen“, heißt es in einer Mail an die taz.

Unklar ist auch, welche zusätzlichen Daten für eine „erweiterte Prüfung“ von Amjahid verlangt worden wären. Besonders häufig kommt es aber nicht vor, dass Journalisten eine Akkreditierung für den Landtag versagt wird: Der Journalistengewerkschaft Verdi sind bisher jedenfalls keine vergleichbaren Fälle bekannt.

Warum die Schikane?

Der Verdi-Landesverband hat sich deshalb mit einer Protestnote an die Landtagsverwaltung in Magdeburg gewandt. „Eine Ablehnung ohne Benennung konkreter, nachvollziehbarer Tatsachen und einer unkonkreten ‚polizeilichen Empfehlung‘ ist aus unserer Sicht rechtsstaatlich nicht akzeptabel und kommt einem faktischen Arbeitsverbot für eines der zentralsten und demokratischen Ereignisse gleich“, heißt es in dem Schreiben, das der taz vorliegt.

Die pauschale Begründung, seitens der Polizei bestünden nicht näher definierte „sicherheitsrelevante Bedenken“, greife in unzulässiger Weise in die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit sowie das Recht auf freie Berichterstattung ein, so Lucas Munzke, stellvertretender Fachbereichsleiter des Verdi-Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Amjahid sieht will sich juristisch gegen das Vorgehen der Landtagsverwaltung wehren. Über die Hintergründe kann er nur spekulieren. In einem Video-Reel auf Instagram sagte er am Freitag: „Man könnte auf die Idee kommen, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt meine Arbeit nicht mag“. Das sei aber nur eine Vermutung. Von seiner Berichterstattung über die Landtagswahl will er sich aber nicht abhalten lassen. Der muss er aber nach Stand der Dinge außerhalb des Landtags nachgehen.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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