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Eckpunkte für ZuckersteuerZuckersteuer auch für Light-Getränke

Das Finanzministerium will die Abgabe auf mehr Getränke und auf Süßungsmittel ausweiten. Das Landwirtschaftsministerium ist aber vehement dagegen.

Ab 2027 will die Bundesregierung zuckerhaltige Erfrischungsgetränke mit einer Steuer belegen. Damit folgt das Bundesfinanzministerium einem Vorschlag der Gesundheitskommission. Die nun bekannt gewordenen Eckpunkte gehen deutlich über den Vorschlag der Kommission hinaus. Das sorgt für Ärger im für Ernährung zuständigen Landwirtschaftsministerium (BMLEH).

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will nicht nur Limonaden mit einer Zuckersteuer belegen, sondern auch etwa alkoholfreies Bier, Smoothies, Fruchtschorlen, Säfte aus Fruchtkonzentrat oder Haferdrinks. Ebenso Getränke mit Süßstoffen. Reiner Fruchtsaft und reine Milch bleiben ebenso wie alkoholhaltige Getränke davon ausgenommen.

Zudem setzt die Besteuerung schon bei einem Zuckergehalt von 4,5 Gramm pro 100 Milliliter ein. Vorgesehen war ursprünglich eine Grenze von 5 Gramm. Den Eckpunkten zufolge soll es drei Stufen geben.

Bei einem Zuckergehalt von 4,5 bis 7 Gramm beträgt die Steuer 26 Cent pro Liter, zwischen 7 und 10 Gramm 32 Cent und ab 10 Gramm 38 Cent pro Liter. Statt 2,19 Euro müssen Kunden dann 2,83 Euro für eine zwei-Liter-Flasche Coca-Cola bezahlen.

Andere Länder schon weiter

Deutschland folgt mit der Zuckersteuer dem Vorbild anderer Länder. Es geht um zwei Ziele. Zum einen soll der Konsum ungesunder Lebensmittel zurückgehen – entweder indem die Hersteller, wie in England passiert, den Zuckergehalt senken oder indem Verbraucher seltener zu den Getränken greifen.

Widersprüchlich und weder der Wirtschaft noch gegenüber der Öffentlichkeit vermittelbar.

Landwirtschaftsministerium

Zum anderen sollen die Einnahmen helfen, das Gesundheitssystem finanziell zu stabilisieren. Das Finanzministerium rechnet mit etwa 650 Millionen Euro im ersten Jahr. Das BMLEH erwartet 2 Milliarden Euro und merkt an, dass das deutlich über dem zur Stabilisierung der Kassen nötigen Betrag liege.

Doch innerhalb der Bundesregierung sorgen die Eckpunkte für Ärger. Das Landwirtschaftsministerium wendet sich gegen die Ausweitung der Getränkeliste und die Absenkung der Grenze, ab der die Zuckersteuer gelten soll. Der Vorschlag sei „widersprüchlich und weder der Wirtschaft noch gegenüber der Öffentlichkeit vermittelbar“, heißt es in einem Positionspapier.

Als Beispiel sind Fruchtschorlen genannt, bei denen der steuerfreie Saft mit Wasser verdünnt plötzlich zum Steuerfall wird. „Daher sind Gemüsesäfte, Frucht-/Gemüsesaftkonzentrate und daraus hergestellter Frucht-/Gemüsesaft, Schorlen, Nektare, Fruchtsaftgetränke, Smoothies, Fruchtsaftpulver, Milchmischgetränke, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sowie Mischgetränke daraus von einer Besteuerung auszunehmen“, fordert das Ministerium.

Auch eine Zuckersteuer auf Pflanzendrinks und Milchmischgetränke lehnt das Haus ab. Diese seien wichtig für die Versorgung mit Calcium oder Jod. Die Steuer würde dem Ziel einer gesunden Ernährung entgegenwirken. Ähnlich bewertet das BMLEH eine Steuer auf alkoholfreie Biere und Weine: Würden die teurer, griffen Kunden womöglich lieber zur alkoholhaltigen Alternative.

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