Anschlag auf jüdisches Heim in München : Jahrzehntelang versagt
56 Jahre nach dem Anschlag auf ein jüdisches Altersheim in München sprechen die Behörden von einem rechtsextremen Einzeltäter. Doch die gibt es fast nie.
Foto: Heinz Gebhardt/imago
J ahrzehntelang konnte nicht ermittelt werden, wer am 13. Februar 1970 den Brand im Treppenhaus des jüdischen Seniorenheims in München gelegt hatte. Sieben Bewohner*innen starben damals. 56 Jahre später erklärt die Generalstaatsanwaltschaft die Tat nun zum Werk eines rechtsextremen Einzeltäters. Journalistische Recherchen aus dem Januar dieses Jahres zeigen, dass der Täter schon kurz nach dem Anschlag ins Visier der Behörden geraten war. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt.
Anfang 2025 meldete sich eine Zeugin bei der Münchener Generalstaatsanwaltschaft und gab an, ein kürzlich verstorbener Verwandter habe ihr vor Jahren erzählt, am Abend der Tat mit mehreren Männern versucht zu haben, in ein Juweliergeschäft einzubrechen. Nachdem dies misslungen war, soll Bernd V., einer der Männer, in Richtung Gemeindezentrum gezeigt und gesagt haben, nun werde er „sie“ anzünden.
Daraufhin leitete die Generalstaatsanwaltschaft im Frühjahr 2025 ein Ermittlungsverfahren wegen siebenfachen Mordes ein. Doch der Hinweis der Zeugin war keineswegs das erste Mal, dass Bernd V. als möglicher Täter auftauchte. Schon wenige Jahre nach dem Anschlag meldete sich Spiegel-Recherchen zufolge ein Hinweisgeber bei den Behörden und gab an, sein ehemaliger Mithäftling habe ihm die Tat gestanden. Dieser Mithäftling war Bernd V.
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Gegen ihn wurde in Folge ermittelt, er bestritt jedoch die Tat, schließlich wurden die Ermittlungen eingestellt. Dabei hätte sich dieser Ansatz durchaus in den Kontext der bisherigen Ermittlungen setzen lassen. Am Tatabend hatten Zeug*innen in der Nähe des Altenheims einen verdächtigen Mann beobachtet, ungefähr 25 Jahre alt, mit dunklem Teint und langen Koteletten – die Beschreibung traf auf V. zu.
In die falsche Richtung ermittelt
Selbst ohne diese Aussagen hätte es keiner hellseherischen Fähigkeiten bedurft, um nicht nur V., sondern auch dessen Umfeld in den Kreis der Verdächtigen aufzunehmen. Immerhin war er ein stadtbekannter Neonazi und einschlägig vorbestraft. Fasziniert vom Nationalsozialismus und entsprechend von seinem Onkel indoktriniert, fuhr V. mehrfach zum ehemaligen Sommersitz Hitlers auf dem Obersalzberg, übte das Schießen und sprengte Telefonzellen in die Luft. Er besaß unter anderem Schallplatten mit Hitler-Reden, einen Dolch der Hitlerjugend und mehrere Schusswaffen.
2013 nahm die Bundesanwaltschaft neue Ermittlungen auf. Ob die alte Spur zu Bernd V. noch einmal geprüft wurde und ob er erneut vernommen wurde, ist nicht bekannt. Eine entsprechende Anfrage der Linken im Bundestag blieb wegen „unzumutbaren Aufwandes“ unbeantwortet. Heute kann V. nicht mehr vernommen werden. Er starb 2020.
Über 50 Jahre nach der Tat und dem ersten Hinweise auf Bernd V. und 6 Jahre nach dessen Tod ist die Behauptung, es handle sich um die Tat eines Einzeltäters, schlicht Ausdruck von kontinuierlichem behördlichen Desinteresse.
Nicht isoliert
Wer sich mit Rechtsterrorismus beschäftigt, weiß, dass es Einzeltäter so gut wie nie gibt. Tatort und Fluchtwege müssen ausgekundschaftet werden, die Mittel zur Tat müssen beschafft werden und nicht zuletzt müssen die Opfer ausgewählt werden. All das geschieht nicht isoliert und all das hätten sowohl die Ermittlungen in den 70er Jahren als auch die 40 Jahre später mit Nachdruck zu Tage fördern müssen.
arbeitet als freier Autor und als Referent für Antifaschismus der Fraktion Die Linke im Bundestag. Von 2015 bis 2023 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die damalige Bundestagsabgeordnete Martina Renner tätig. Für die Neuauflage des Buches „Das Oktoberfest-Attentat und der Doppelmord von Erlangen“ verfasste er einen Beitrag über die Rolle des Geheimdienstes.
Nicht zuletzt, damit die Überlebenden und alle, die wussten, dass diese Tat ihnen galt, nicht jahrzehntelang in schmerzhafter Ungewissheit hätten leben müssen. Stattdessen ist heute so gut wie nichts über die Tatumstände und Hintergründe bekannt und der Fall wird zu den anderen Einzeltäterakten gelegt werden.
Damit fügt sich dieser Anschlag in die verhängnisvolle Kontinuität des Umgangs mit rechtem, antisemitischen Terror.
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