Keine Sozialleistungen für Geflüchtete: Dublin-Fälle sollen weiter auf der Straße landen
Geflüchteten alle Leistungen zu streichen, bricht wohl EU-Recht. Die Bundesregierung macht trotzdem weiter – und sieht keine Gefahr der Obdachlosigkeit.
Foto: Axel Schmidt/rtr
Die Bundesregierung hält daran fest, Geflüchteten sämtliche Sozialleistungen zu streichen, wenn ein anderes EU-Land für ihren Fall zuständig ist. Und das, obwohl nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eigentlich klar ist, dass dies gegen EU-Recht verstößt. Man „prüfe“ das Urteil noch, so das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. Der sagt: „Bundesinnenminister Alexander Dobrindt tritt die Rechte von geflüchteten Menschen mit Füßen.“
Die Regelung, um die es geht, stammt aus dem Herbst 2024, also aus der Zeit der Ampelkoalition. Zentrales Prinzip ist es, Geflüchtete ins Elend zu stürzen, um sie zur etwaigen Rückkehr zu bewegen. Seit Inkrafttreten können Asylbewerbern, für die laut Dublin-System andere EU-Staaten zuständig sind, ein Teil oder sogar alle staatlichen Leistungen vorenthalten werden, inklusive Unterbringung und Geld für Essen. Lediglich für zwei Wochen müssen die Behörden ihnen noch sehr niedrige Überbrückungsleistungen zahlen.
Bedingung für die Anwendung ist, dass die Betroffenen auch tatsächlich in das zuständige Land ausreisen könnten und dieses sich zur Aufnahme bereiterklärt hat. In vielen Fällen droht Geflüchteten dort allerdings Elend und Misshandlung. Insbesondere in südosteuropäischen Staaten wie Griechenland oder Bulgarien müssen Geflüchtete unfaire Asylverfahren und soziales Elend fürchten. So versuchen viele, trotzdem in Deutschland zu bleiben.
Im Juni dieses Jahres urteilte der EuGH im Fall eines Afghanen, der in Schweinfurt lebte, dass die Leistungskürzung in seinem Fall europarechtswidrig war. Für ihn war Rumänien zuständig. Die deutschen Behörden hatten ihm deshalb zwar nicht alle Leistungen gestrichen, diese aber auf Unterkunft, Essen und Körperpflege reduziert. Die EuGH-Richter*innen befanden, bereits diese Absenkung sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Auch deutsche Gerichte waren zuvor schon in verschiedenen anderen Fällen zu dem Schluss gekommen, dass die drastische Absenkung und umso mehr der totale Leistungsentzug nicht rechtens sei.
BMI stellt sich taub
Wie aus der Antwort auf Dzienus Anfrage hervorgeht, zieht das Bundesinnenministerium (BMI) daraus aber bisher keine Konsequenzen. Das Ministerium schreibt lediglich: „Die Bundesregierung prüft die Folgen des Urteils.“ Ebenfalls fragwürdig: Die Bundesregierung kann nicht erklären, wie es für die Betroffenen in der Praxis möglich sein soll, sich gegen die Kürzungen juristisch zu wehren. Ein laufendes Eilverfahren hat keine aufschiebende Wirkung, sodass die Geflüchteten ihren Fall vertreten müssen, während sie gleichzeitig ohne Einkommen sind und womöglich bereits auf der Straße leben.
Allerdings behauptet das BMI ohnehin, die Regelung sorge nicht für steigende Obdachlosigkeit. Auf eine entsprechende Frage Dzienus', ob dies nicht eine erwartbare Folge sei, heißt es ohne weitere Begründung: „Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht.“
Ansonsten zeigt die Antwort vor allem, wie wenig das BMI selbst über die Umsetzung der umstrittenen Regelung weiß. Weil die Umsetzung bei den Ländern und Kommunen liege, habe die Bundesregierung keine Kenntnisse über die Zahl der Anwendungsfälle oder Orte, an denen die Praxis tatsächlich umgesetzt werde. Auch, wie viele Personen mit den Kürzungen tatsächlich zum Gehen bewegt wurden, ist dem BMI unbekannt.
Timon Dzienus, der auch Obmann der Grünen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist, sagt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Unterkunft, Ernährung und eine medizinische Mindestversorgung.“ Dass Innenminister Dobrindt das Urteil des EuGH einfach ignoriert, sei ein Verhalten, dass man „sonst nur von Diktatoren und Autokraten wie US-Präsident Donald Trump kennt“.
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