Studie zu Investitionsschutzpolitik: Deutschland schwächt sich selbst – und andere Länder
Private Schiedsgerichte sollen Konzerne vor politischen Entscheidungen schützen. Ein Vergleich zeigt, welche Staaten sich besonders darauf einlassen.
Die deutsche Investitionsschutzpolitik ist besonders gefährlich für Partnerländer und die Energiewende – zu diesem Schluss kommt ein Ranking, das 30 europäische Länder untersucht hat. Schlechter schneiden nur Großbritannien und die Niederlande ab. Die Studie ist am Mittwoch von sieben Zivilorganisationen veröffentlicht worden, darunter Powershift und CAN Europe.
Investitionsschutzabkommen erlauben es Investoren, über private Schiedsgerichte Staaten zu verklagen, etwa wenn Maßnahmen der Regierung ihre Profite schmälern. Häufig wird darüber gegen sozial- oder klimapolitische Maßnahmen von Regierungen vorgegangen, wenn Unternehmen etwa gegen den Kohleausstieg klagen.
„Zwar klagen auch Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien gegen Staaten, prozentual aber steigt die Zahl der Klagen im fossilen und Bergbaubereich und erreichte 2025 einen Rekordwert“, sagt Fabian Flues, Handelsexperte von Powershift und Autor der Studie.
Für das Ranking haben die Analyst*innen 10 Indikatoren entwickelt, in denen es etwa darum geht, wie viele Klagen Unternehmen gegen Staaten anstrengen und in welcher Höhe sie Entschädigungen erhalten, aber auch, wie viele Investitionsschutzverträge ein Land abgeschlossen hat.
Irland und Norwegen sind Vorreiter
„Die Analyse zeigt, dass es eine kleine Gruppe von Ländern gibt – insbesondere Großbritannien, die Niederlande, Deutschland und Frankreich –, deren Investitionsschutzverträge und Politik besonders viel Schaden anrichtet“, sagt Flues.
Deutschland schneidet so schlecht ab, weil es mit 81 verschiedenen Investitionsverträgen besonders viele hat und deutsche Unternehmen im Ausland sehr klagefreudig sind. Hinzu kommt, dass Investoren Deutschland sehr lange auch nach Vertragsende verklagen können: Die sogenannte sunset clause – also die Frist, in der der Schutz der Investition auch noch nach Vertragsende gilt – beträgt im Durchschnitt 18 Jahre.
Fabian Flues, Powershift
Befürworter der besonderen Klagerechte für Konzerne führen an, dass diese in Ländern mit schwachem Rechtsstaat vor staatlicher Willkür geschützt werden sollen. Das Ranking zeigt aber: Es gibt auch Länder, in denen ausländische Investitionen eine wichtige Rolle spielen, die sich weitgehend aus diesem System herausgehalten haben. „Norwegen hat in den letzten Jahren systematisch Abkommen gekündigt“, sagt Flues. „Irland hat bisher noch kein einziges bilaterales Investitionsschutzabkommen abgeschlossen.“
Am Freitag beginnt in Santa Marta, Kolumbien, die internationale Konferenz zum Ausstieg aus fossilen Energien, die auch Investor-Staat-Schiedsverfahren zum Thema macht. Im Vorfeld fordern über 200 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief Regierungen auf, gemeinsam aus dem System privater Schiedsgerichte auszutreten. Der Brief wird am Donnerstag veröffentlicht und liegt der taz vor. Das Schiedssystem „gefährdet einen gerechten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen sowie die dringend notwendige soziale und ökologische Transformation“, heißt es darin.
Mindestens vier Klagen gegen Deutschland
Neben den Milliardenbeträgen, die Staaten nach verlorenen Klagen zahlen müssen, fürchten die Unterzeichner, dass Länder aus Angst vor Klagen „notwendige Maßnahmen in Bezug auf fossile Brennstoffe und andere Rohstoffindustrien verzögern oder ganz davon absehen“.
Gegen Deutschland laufen derzeit vier Klagen über das Schiedsgerichtsystem der Weltbank. Auf eine schriftliche Anfrage von Jörg Cezanne (Linke) erklärte die Bundesregierung vergangene Woche, dass es zwei weitere Klagen aufgrund bilateraler Verträge gibt. Diese Antwort liegt der taz vor. Erst dieses Jahr hat demnach der russische Aluminiumkonzern Rusal gegen Deutschland Klage eingereicht. Dabei geht es wohl um Folgen von Sanktionen, die nach dem Angriff auf die Ukraine verhängt wurden.
Inmitten der aktuellen Diskussion um eine Übergewinnsteuer von Ölkonzernen ist auch die Klage der Klesch-Group gegen Deutschland interessant. Denn der Industrierohstoffkonzern klagt gegen eine Übergewinnsteuer von 2022, die Zufallsgewinne durch Preissteigerungen infolge von Russlands Angriff auf die Ukraine abschöpfen sollte.
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