Geflüchtete aus Senegal in Deutschland: „Sicher“ trotz Anti-Homosexuellen-Gesetz
Senegal bestraft Homosexuelle mit bis zu 10 Jahren Haft. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ zu ändern.
Die Bundesregierung hält an der Einstufung von Senegal als sogenannter sicherer Herkunftsstaat fest, obwohl queere Personen dort immer stärker diskriminiert werden. Daran ändert selbst ein neues Gesetz nichts, das Homosexualität in dem afrikanischen Staat mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der grünen Parlamentarischen Geschäftsführerin Filiz Polat hervorgeht. Senegal müsse „umgehend“ von der Liste der sicheren Länder gestrichen werden, sagte Polat der taz.
Die Lage für Homosexuelle ist in Senegal schon länger schwierig, Homosexualität steht seit Jahren unter Strafe. In den letzten Wochen nahm die Diskriminierung durch die Behörden aber noch weiter zu. Am 11. März beschloss das Parlament ein neues Gesetz, das die Strafe für angebliche „widernatürliche Handlungen“ auf bis zu zehn Jahre Gefängnis erhöht.
In ihrer Antwort auf Polats Anfrage verwies die Bundesregierung am 25. März noch darauf, das Gesetz sei „bislang nicht in Kraft, sodass derzeit keine Veränderung der Rechtslage im Sinne des § 29a Abs. 3 AsylG vorliegt.“
In der Zwischenzeit hat der Senegals Präsident Bassirou Diomaye Faye das Gesetz aber unterzeichnet, womit es auch in Kraft getreten ist. Es gab bereits ein erstes Urteil: In einem Vorort der Hauptstadt Dakar verurteilte ein Gericht einen 24-Jährigen zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe von rund 3.000 Euro.
Einstufung als sicheres Herkunftsland hat drastische Auswirkungen
Dennoch gebe es bislang keine Bestrebungen, die Einstufung als sicheres Herkunftsland zu ändern, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der taz am Mittwoch mit. Das Gesetz sei „erst kürzlich in Kraft getreten“. Und weiter: „Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung in Senegal fortlaufend.“ Weitere Informationen gibt es nicht.
Polat sagte dazu: „Mit dem Gesetz hat sich die Situation queerer Menschen in der Republik Senegal drastisch verschlechtert.“ Die Bundesregierung dürfe „nicht länger in Kauf nehmen, dass geflüchtete LSBTIQ-Personen dorthin abgeschoben werden“.
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland hat drastische Konsequenzen für Menschen, die von dort fliehen müssen. Deutsche Behörden gehen davon aus, dass in solchen Ländern prinzipiell keine Verfolgung droht. Fast alle Asylanträge werden deshalb als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Das macht es sehr schwer, juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen.
Zuletzt hat der Bundestag zudem eine Reform des Prozesses beschlossen, in dem über die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten entschieden wird. Dafür soll künftig eine einfache Rechtsverordnung der Bundesregierung genügen, ohne dass wie bisher Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen.
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