Pistorius im Verteidigungsmodus: War alles nicht so gemeint
Männer zwischen 17 und 45 Jahren bräuchten für längere Auslandsaufenthalte keine Erlaubnis der Bundeswehr, versichert Verteidigungsminister Pistorius. Das könne sich aber ändern.
Boris Pistorius zeigt sich um Schadensbegrenzung bemüht. Wehrfähige Männer bräuchten derzeit keine Genehmigung für längere Auslandsreisen, versicherte der Bundesverteidigungsminister. „Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, sagte Pistorius der Deutschen Presse-Agentur. Auslandsreisen müssten also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden. „In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben“, so der sozialdemokratische Minister.
Damit reagiert Pistorius auf die Irritationen der vergangenen Tage, die es um eine mögliche Konsequenz aus dem neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetz gegeben hat. In dem am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetz heißt es in Paragraf 3, dass männliche Personen „nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen“ hätten, „wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen“. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb Deutschlands verbleiben oder einen nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt über drei Monate ausdehnen wollen.
Eine solche Regelung enthält das Wehrpflichtgesetz bereits seit 1965, nur dass früher eine solche Genehmigung noch formal vom zuständigen Kreiswehrersatzamt einzuholen war. Aber mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 galt sie nur noch für den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Das jedoch wurde mit dem neuen Gesetz geändert. Nunmehr gilt der Paragraf 3 sowohl inner- als auch explizit außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls.
Wobei vieles dafür spricht, dass diese Änderung schlicht gesetzgeberischer Dilettantismus war und die daraus resultierenden Folgen nicht bedacht wurden. Hier zeige sich, „wie handwerklich schlecht dieses Gesetz gemacht ist“, kritisierte die Linken-Bundestagsabgeordnete Desiree Becker. Ein allgemeines Genehmigungsverfahren für längere Auslandsreisen von Männern im theoretisch wehrpflichtigen Alter zwischen 17 und 45 war jedenfalls vom Bundesverteidigungsministerium tatsächlich nicht intendiert.
Selbstverständlich
Nun will Pistorius per Erlass das leidige Thema wieder vom Tisch bekommen. „Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, beteuerte er. „Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird“, sagte der Verteidigungsminister.
Schließlich sei der neue Wehrdienst freiwillig. „Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist“, sagte Pistorius. Wenn sich aber die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, dann gebe es eine andere Ausgangslage. „Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht.“
Gerade solch weitreichende Eingriffe wie eine Pflicht, sich längere Auslandsreisen genehmigen lassen zu müssen, zeigten, „wie autoritär und entmündigend die Wehrpflicht war und auch heute wieder wäre“, sagte die Linken-Abgeordnete Becker. Sie plädierte für die endgültige Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz.
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