Urteil gegen Big-Tech-Konzerne: Ja, das Zeug kann süchtig machen
In einem US-Verfahren gegen Big-Tech-Konzerne sprechen Geschworene einer Betroffenen Schadensersatz zu. Das Urteil könnte ein Anfang sein.
K önnen Online-Plattformen wie Instagram und Youtube süchtig machen? Das ist die Kernfrage, die vor einem Gericht in Los Angeles verhandelt wurde. Die Geschworenen haben entschieden: Ja, das ist so – und sprachen der Klägerin Schadensersatz in Millionenhöhe zu. Es wird wohl nicht das letzte Urteil in diesem Verfahren sein. Die beklagten Konzerne Meta und Google kündigten an, die Entscheidung anzufechten. Doch der Fall könnte etwas viel Mächtigeres sein: der Startpunkt für eine Wende.
Denn unter Wissenschaftler:innen, Verbraucherschützer:innen und Digitalexpert:innen herrscht mittlerweile weitgehend Konsens, dass die Plattformen teilweise auf suchterzeugende Mechanismen setzen. Da sind zum Beispiel automatisch aktivierte Push-Nachrichten, die in schneller Abfolge aufploppen und Konzentration verhindern, wenn sich das Smartphone in der Nähe der Nutzer:innen befindet. Da ist Autoplay als Standard – ist ein Video zu Ende, startet automatisch das nächste. Da ist das endlose Scrollen, das Nutzer:innen das Gefühlt gibt, die App oder Website nicht schließen zu können, schließlich könnte noch ein interessanter Inhalt auftauchen.
Das Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, an dem in vielen Ländern die Praktiken der Big-Tech-Konzerne kritischer gesehen werden. In Deutschland ist derzeit die beliebte Antwort darauf ein Mindestalter für die Nutzung – als wären Menschen ab 14 oder 16 nicht von den negativen Folgen betroffen. Das Argument gegen ein Verbot der Suchtmechanismen als bessere Alternative zur Altersgrenze lautet oft: Was solle Deutschland oder Europa schon machen, solange die USA nicht mitziehen?
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Doch das Urteil zeigt: Auch dort nimmt der Widerstand zu. Zwar ist eine Schadensersatzsumme von 6 Millionen US-Dollar nicht hoch. Doch das kann sich drehen. Es stehen weitere Prozesse an, entsprechende Urteile wären eine Basis für Klagen weiterer Betroffener. Und wenn es auf einmal um nennenswerte Geldsummen geht, können auch resistente Unternehmen ganz schnell etwas ändern.
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