Justizskandal um Missbrauchslüge: Fehlverurteilte kommt nach vier Jahren vorläufig frei
Miriam S. kam wegen Vorwürfen ins Gefängnis, die sich als Lügen entpuppten. So ein Urteil rückgängig zu machen, ist schwierig, jetzt aber auf dem Weg.
Es war wohl eines der gravierendsten Fehlurteile der jüngeren Zeit: Josephine R. brachte ihre Eltern und ihre ehemalige Lebensgefährtin für Jahre hinter Gitter. Sie hatte dem Gericht glaubhaft gemacht, von ihnen vielfach vergewaltigt, gequält und gedemütigt worden zu sein. Doch es stellte sich heraus: Das waren alles Lügen.
Nach einem Revisionsprozess wurden die Eltern von Josephine R. vor anderthalb Jahren freigesprochen. Schwieriger ist es bei Josephines ehemaliger Lebensgefährtin Miriam A., denn sie ist rechtskräftig verurteilt. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat nun entschieden, ihren Fall wieder aufzurollen und ihre Haft zu unterbrechen. Das Landgericht Göttingen hatte eine Wiederaufnahme zuvor für unzulässig erklärt.
Miriam und Josephine hatten sich in einer Psychiatrie im Landkreis Goslar kennengelernt, in der beide behandelt wurden. Sie gingen eine Liebesbeziehung ein, in der Josephine ihrer Partnerin weismachte, sie werde von ihren Eltern missbraucht und gequält. Um Belege dafür zu schaffen, drehten sie gemeinsam Videos, von denen mittlerweile jedoch klar ist, dass sie gespielt sind.
Josephine R. gelang es, sowohl ihren Psychiater als auch ihre Anwältin und die Staatsanwaltschaft von den angeblich erlittenen Qualen zu überzeugen. Dazu trugen sowohl die Konsistenz ihrer Aussagen als auch die Ritzungen auf ihrem Körper bei, die sie sich von Miriam A. hatte beibringen lassen. Miriam A.s Anwalt riet ihr zu einem Geständnis, sodass sie im Rahmen einer Verständigung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Plötzlich auch die Eltern beschuldigt
Nur wenige Tage nach dem ersten Urteil beschuldigte Josephine R. auch ihre Mutter und ihren Stiefvater. Im Juni 2023 wurden beide verurteilt: Die Mutter erhielt eine Haftstrafe von 13,5 Jahren mit Sicherungsverwahrung, der Stiefvater eine Strafe von neun Jahren und sechs Monaten. Dabei hatte die Polizei von Anfang an Zweifel an Josephine R.s Darstellung geäußert.
Fast ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Eltern jedoch auf. Die Beweiswürdigung halte einer Nachprüfung nicht stand, hieß es zur Begründung. Die Eltern wurden aus der Haft entlassen. Eine andere Strafkammer in Braunschweig rollte den Prozess neu auf und kam im September 2024 zu der Überzeugung, dass „die angeklagten Taten nicht stattgefunden haben“.
Spätestens jetzt stellte sich die Frage, ob die frühere Lebensgefährtin von Josephine R. zu Recht verurteilt worden war. Miriam A. widerrief ihr Geständnis und die Staatsanwaltschaft Göttingen beantragte eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Das lehnte das Landgericht Göttingen im September mit der Begründung ab, der Antrag sei nicht in der vorgeschriebenen Form abgegeben worden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft nichts vorgetragen, was das Urteil aus dem Jahr 2022 erschüttern könnte.
Das Oberlandesgericht Braunschweig sah das jetzt anders: Die neu vorgebrachten Tatsachen und Beweise könnten sehr wohl zu einem Freispruch führen. Dazu zähle auch der Widerruf des Geständnisses.
Hohe Hürden für eine Wiederaufnahme
Unter anderem waren auf Miriam A.s Handy gelöschte Videoaufnahmen gefunden worden, die den Verdacht einer Inszenierung nahelegen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist darauf zu sehen, wie sich die beiden Frauen bei einer vermeintlichen Vergewaltigung vor Lachen ausschütten. Miriam A. wurde nach dreieinhalb Jahren vorläufig aus der Haft entlassen.
Dass die Wiederaufnahme eines Verfahrens nach einer rechtskräftigen Verurteilung schwierig ist, liege unter anderem daran, dass der Gesetzgeber sie auf einen schmalen Katalog in Paragraph 359 der Strafprozessordnung beschränkt habe, sagt die Berliner Rechtsanwältin Laura Farina Diederichs. Sie gehört zum Vorstand des Innocence Projects Deutschland, das sich für Wiederaufnahmeverfahren stark macht.
Besonders relevant sei hier die Möglichkeit, neue Beweise beizubringen. Dass vorliegende Beweise im abgeschlossenen Verfahren unzureichend gewürdigt worden seien, reiche für eine Wiederaufnahme nicht aus. Das Problem: „Neue Beweismittel zu finden, ist schwierig“, sagt Diederichs.
In der Regel seien die Antragsteller dabei selber in der Bringschuld, hätten aber nur begrenzte Mittel – insbesondere, wenn sie in Haft säßen. Im Fall von Miriam A. hat immerhin die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme beantragt, was auch dem großen öffentlichen Interesse an dem Fall geschuldet sein könnte.
Diederichs kritisiert eine mangelnde Fehlerkultur in der deutschen Justiz. „Meistens gibt es keine Sonderzuständigkeit“, sagt sie. „Bei der Staatsanwaltschaft bleiben die Fälle häufig bei den bereits zuständigen Dezernaten; auch auf gerichtlicher Ebene gibt es keine gesonderte Zuständigkeitsregelung.“ Das Innocence Project fordert daher eine unabhängige Instanz, die Wiederaufnahmeanträge beleuchtet und ermittelt – mit staatlichen Befugnissen und Kapazitäten.
Die Anwältin betont jedoch auch, dass es seinen Wert und Sinn habe, dass einmal rechtskräftig gewordene Urteile nicht ohne Weiteres umgestoßen werden könnten. „Wie schrecklich wäre es, wenn die Geschädigte Recht hätte und sich immer wieder aufs Neue einem Verfahren stellen müsste“, sagt Diederichs. (mit dpa)
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