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Volksentscheide in HamburgSouverän geht anders

Kommentar von

Robert Matthies

Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hadert mit dem Neutralitätsgebot bei Volksentscheiden. Das ist ein Angriff auf die direkte Demokratie.

Will das Neutralitätsgebot für den Senat bei Volksabstimmungen abschaffen: Hamburg Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) Foto: Marcus Brandt/dpa

H amburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) inszeniert sich meist als hanseatisch nüchterner Mann. Emotionale Ausbrüche gehören eigentlich nicht zu seinem Repertoire. Aber die Niederlage beim „Zukunftsentscheid“ – jenem erfolgreichen Volksentscheid zur Verschärfung der Hamburger Klimaziele – scheint tiefer zu sitzen, als es sein übliches Pokerface vermuten lässt.

„Bis zum Volksentscheid durfte ich als Bürgermeister nicht klipp und klar sagen: ‚Ich bin gegen diesen Volksentscheid‘“, beklagte sich Tschentscher am Donnerstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Aber die Bür­ge­r:in­nen erwarteten, dass er und sein Senat in grundlegenden Fragen eindeutig Stellung beziehen. „Deshalb ist das Neutralitätsgebot des Senats ein problematischer Punkt, der geändert werden muss“, so Tschentscher.

Dass der Erste Bürgermeister das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot bei Volksentscheiden attackiert, ist bemerkenswert. Es ist ein Versuch, die Spielregeln nachträglich zu ändern, weil das Ergebnis nicht zum Regierungsstil passt.

Dabei klingt Tschentschers Argument erst mal plausibel, fast schon bürgernah: Die Menschen wollten schließlich wissen, was ihr Bürgermeister denkt. Ein „Maulkorb“ für die Regierung sei undemokratisch.

Politische Sachlichkeit ist dehnbar

Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese Forderung als Angriff auf das Wesen der direkten Demokratie.

Denn das Neutralitätsgebot, das sich aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zum Schulreform-Entscheid 2010 ableitet, ist keine Schikane. Es ist ein Schutzmechanismus, der verhindern soll, dass der Senat mit der Maschinerie der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit, finanziert aus Steuergeldern, eine zivilgesellschaftliche Initiative plattwalzt.

Das Gericht stellte damals klar, dass der Senat im Vorfeld von Volksentscheiden keine einseitige Kampagne mit öffentlichen Mitteln führen darf. Die damalige schwarz-grüne Regierung hatte massiv mit Steuergeldern für die Einführung der Primarschule geworben. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Chancengleichheit zwischen Regierung und Bürgerinitiative.

Dass der Bürgermeister nun das „Sachlichkeitsgebot“ behalten, die „Neutralität“ aber opfern will, ist ein rhetorischer Trick: Politische Sachlichkeit ist dehnbar; die staatliche Neutralität hingegen stellt sicher, dass der Volksentscheid ein Instrument der Bür­ge­r:in­nen bleibt und nicht zum Bestätigungsorgan der Regierung mutiert.

Besonders dünnhäutig reagiert Tschentscher auf die Finanzierung der Klima-Initiative: Es sei bemerkenswert gewesen, „mit welchem Aufwand die Initiative PR betrieben hat“. Man wisse aber nicht genau, wie das bezahlt wurde. „Die Kampagne der Initiative hat das Stadtbild geradezu dominiert. Es war wie Wahlkampf einer einzelnen Partei ohne Konkurrenz.“

Souveränität heißt nicht, die Regeln zu ändern, wenn man verloren hat. Souverän ist es, anzuerkennen, dass beim Volksentscheid das Volk das letzte Wort hat – und nicht der Erste Bürgermeister

Aber dass Tschentscher die Herkunft der Mittel – etwa von Campact oder internationalen Stiftungen – thematisiert, wirkt wie ein Ablenkungsmanöver. Natürlich ist Transparenz bei der Finanzierung politischer Kampagnen essenziell. Aber die Empörung des Bürgermeisters wirkt unglaubwürdig.

Wenn die SPD im Wahlkampf Millionen investiert, fragt sie auch nicht nach der Herkunft jeder Spende, solange sie legal ist. Einer Bürgerinitiative vorzuwerfen, sie habe die Kampagne „professionell wie eine Partei“ aufgezogen, ist eigentlich ein Kompliment für die Hamburger Zivilgesellschaft. Und dass der Senat sich von ein paar zehntausend Euro aus den Niederlanden und einer Berliner Stiftung an die Wand gedrückt fühlt, zeugt eher von der eigenen kommunikativen Schwäche als von einer illegitimen Übermacht der „Gegenseite“.

Hinter Tschentschers Vorstoß steckt die tiefere Sorge vor dem Kontrollverlust in einer Stadt, die politisch grüner und ungeduldiger denkt, als es der rot-grüne Senat unter SPD-Führung wahrhaben will. Der Zukunftsentscheid hat gezeigt, dass die Ham­bur­ge­r:in­nen der Regierung beim Klimaschutz Beine machen wollen, auch gegen den – offiziell neutral verpackten – Widerstand des Bürgermeisters.

Statt an den juristischen Stellschrauben der Direktdemokratie zu drehen, um künftig mit voller Staatsmacht dagegenhalten zu können, sollte der Senat die Botschaft des Votums akzeptieren.

Souveränität heißt nicht, die Regeln zu ändern, wenn man verloren hat. Souverän ist es, anzuerkennen, dass beim Volksentscheid das Volk das letzte Wort hat – und nicht der Erste Bürgermeister.

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Redakteur taz nord
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