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EU-Asylreform in DeutschlandNoch mehr Härte gegen Geflüchtete

Das Kabinett beschließt zwei Entwürfe für die Umsetzung der EU-Asylreform. Die Pläne gehen weit über das hinaus, wozu Deutschland verpflichtet wäre.

Innenministerin Nancy Faeser rechtfertigt eine verfassungsrechtlich bedenkliche Politik Foto: Mike Schmidt/imago

Berlin taz | Bei der Umsetzung der Europäischen Asylreform plant die deutsche Bundesregierung einen harten Kurs. Das Kabinett beschloss am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe, der weit über das hinausgehen, was das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) verlangt. „Damit setzen wir auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Men­schen­recht­le­r*in­nen kritisieren die Pläne scharf.

Kern der GEAS-Reform vom Anfang des Jahres sind sogenannte Grenzverfahren unter Haftbedingungen für Geflüchtete aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent. Die nun vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe regeln unter anderem, wie dies an deutschen Flughäfen geschehen soll. Über die EU-Vorgaben hinaus ist hier die Ausweitung der Grenzverfahren auf weitere Fälle geplant, etwa Personen, die aus sogenannten „sicheren Herkunfts- oder Drittstaaten“ einreisen. Außerdem sollen die deutschen Grenzverfahren schon deutlich vor dem Inkrafttreten der GEAS-Reform 2026 beginnen.

Auch an anderen Stellen entschied sich die Bundesregierung für die denkbar restriktivste Auslegung der GEAS-Vorgaben. So soll etwa die Möglichkeit ausgeweitet werden, die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten einzuschränken. Ergebnis könnten geschlossene Zentren mit Haftbedingungen für Asyl­be­wer­be­r*in­nen sein, wie sie etwa aus Griechenland bekannt sind. Außerdem soll eine Asylverfahrenshaft eingeführt werden. Ihr sollen Geflüchtete unterworfen werden, um ihre Identität zu klären oder etwa weil sie sich nicht an Auflagen halten. All diese Haftregelungen sollen auch auf Kinder anwendbar sein.

In den Gesetzentwürfen ist zudem vorgesehen, dass die „sicheren Herkunfts- und Drittstaaten“ künftig allein von der Bundesregierung benannt werden sollen. Bisher bedarf dies der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Geflüchtete, die aus den so bezeichneten Staaten kommen, droht nicht nur an Flughäfen das Grenzverfahren. Ihre Asylanträge werden auch fast immer als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.

Der Vize-Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, beschwor am Mittwoch „Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik“. Die beschlossenen Gesetzentwürfe seien „ein weiterer zentraler Baustein, um diesen wichtigen Weg konsequent weiterzugehen“.

Menschenrechtsorganisationen sehen das ganz anders. Tareq Alaows von ProAsyl sagt: „Es droht Haft von Familien und Kindern – wie weit soll die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen noch gehen?“ Die neuen Regelungen für „sichere Herkunfts- und Drittstaaten“ nennt er „verfassungsrechtlich bedenklich und politisch gefährlich“.

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5 Kommentare

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  • Kinder inhaftieren. Soweit sind wir also schon. Werden die Familien zusammen inhaftiert oder Kinder ihren Eltern entrissen? Wie soll das genau laufen? So eine rassistische Scheiße hätte ich von der AfD erwartet. Humanität am Arsch. Scheiß SPD.

    • @Andreas J:

      Kinder sollen nicht "inhaftiert" werden, sondern können gezwungen sein, in "haftähnlichen Einrichtungen" zu leben, was zu definieren wäre, wie auch der Begriff "Kinder".

      Voraussichtlich geht es um Familien mit Kindern, die an der Klärung ihrer Identität nicht mitwirken oder sogar diese verschleiern.

  • Kinder in Käfigen. Jetzt auch in Deutschland! Populismus wirkt.



    Entsetzlich!

  • Schande.

    • @Lui:

      Absolut, ein großer politischer Erfolg für die AfD, umgesetzt von deren Wiedergängern in den „Systemparteien“, weswegen sich Frau Faeser noch Sozialdemokratin nennt und nennen darf verstehe wer will.



      Man darf gespannt sein, was das BVerfG zu derlei Treiben sagt, Knast ohne Straftat zum Beispiel.