Zweites Urteil gegen AfD-Politiker: Erneut Geldstrafe für Höcke

Das Landgericht Halle hat Björn Höcke verurteilt, weil er die SA-Parole wiederholt hat. Diesmal konnte er nicht behaupten, nichts gewusst zu haben.

Björn Höcke (M), Vorsitzender der Thüringer AfD, kommt kurz vor der Urteilsverkündung nach seinem Anwalt Florian Gempe (l) in den Saal des Landgerichts.

Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden Foto: Hendrik Schmidt/dpa

LEIPZIG taz | Das Landgericht in Halle hat Björn Höcke zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. Der Thüringer AfD-Chef sei schuldig, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. Er hatte im Dezember 2023 bei einer Parteiveranstaltung in Gera den Anfang der SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt. Sein Publikum vervollständigte sie. Als Strafe setzte das Gericht 130 Tagessätze zu je 130 Euro fest – insgesamt 16.900 Euro. Damit wäre Höcke vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel begründete, Höcke habe die Parole bewusst verwendet, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass sie potenziell strafbar sei. Zu dem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren wegen der Verwendung der SA-Parole gegen ihn.

Ein Video zeigt den Vorfall, um den es am Montag ging: Höcke stand in Gera im Lokal Waldhaus auf einer kleinen Bühne und hielt eine Rede. Gegen Ende beschwerte er sich, weil er wegen der SA-Parole vor Gericht musste. Mit einer animierenden Armbewegung wiederholte er dabei die ersten zwei Worte, „Alles für …“, und machte dann eine Pause. Das Publikum vervollständigte daraufhin, „… Deutschland!“, und Höcke lachte kurz auf.

In Halle verwies Richter Stengel auch auf das Video. Es zeige, dass Höcke nicht versucht habe, die Vollendung der verbotenen Parole zu unterbinden. Stattdessen sei „mimische Zustimmung“ zu erkennen, sagte Stengel laut Deutscher Presse-Agentur. Höcke habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Die Geldstrafe sei verhältnismäßig.

Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe

Wer die Parole der paramilitärischen NS-Organisation SA heute verwendet, muss in Deutschland laut Paragraf 86a Strafgesetzbuch mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und für zwei Jahre kein öffentliches Amt ausüben dürfen, verlangte Staatsanwalt Benedikt Bernzen.

Höckes Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die SA-Losung habe nicht Höcke, sondern sein Publikum vollendet. Er habe bewusst vor dem letzten Wort aufgehört.

Auch Björn Höcke bezeichnete sich vor dem Urteilsspruch als unschuldig. Er sehe seine Meinungsfreiheit beschränkt, wenn er für den Vorfall verurteilt werde. Überhaupt werde er nur verfolgt, weil er ein Oppositionspolitiker sei. Bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September tritt er als Spitzenkandidat der AfD an. In Umfragen liegt die Partei mit um die 30 Prozent seit Monaten vorne, hat aber zuletzt leicht verloren.

Vor dem Prozess hatte Höcke in einem online veröffentlichten Video die Gerichtsverhandlung als Schauprozess bezeichnet. „Wenn die AfD an der Regierung ist, werden die politischen Schauprozesse aufgearbeitet werden, dann wird es wieder eine neutrale Justiz geben“, kündigte er darin an.

Ähnlich hatte er sich bereits im Mai geäußert, als er zum ersten Mal wegen der SA-Parole in Halle vor Gericht stand. Bei dem Fall hatte er die Losung 2021 auf einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vollständig ausgesprochen. Das Landgericht Halle hatte ihn deshalb zu 100 Tagessätze je 130 Euro verurteilt. Gegen­ das Urteil hat Höcke bereits Revision einlegt.

Gegen Höcke steht in Thüringen noch ein dritter Prozess an. In Mühlhausen ist er wegen Volksverhetzung angeklagt, weil er im Oktober 2022 auf Telegram nach einer Gewalttat pauschal gegen „Einwanderer“ gehetzt hatte.

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