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Nötigungsverfahren gegen PolizeichefFreispruch, aber noch kein Ende

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen einen Polizei-Inspekteur, der wegen sexueller Nötigung angeklagt wurde. Weitere Verfahren stehen an.

Der Angeklagte zu Beginn seines Prozesses im April letzten Jahres in Stuttgart Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Karlsruhe taz | Der suspendierte Polizeiinspekteur der baden-württembergischen Landespolizei Andreas Renner ist auch im Berufungsverfahren vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs freigesprochen worden. Damit endet das bundesweit beachtete Verfahren gegen den höchsten Polizeibeamten des Bundeslandes.

Renner war im Juni vergangenen Jahres vom Stuttgarter Landgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, eine ihm untergebene Polizeibeamtin vor einer Stuttgarter Kneipe sexuell genötigt zu haben. Das Geschehen sei „nicht aufklärbar“, befand das Gericht in seiner Begründung.

Wie zuvor auch die Stuttgarter Richter kam der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass das umfangreiche Videomaterial von dem Abend aus dem Inneren der Kneipe keinerlei Zwang oder Druck erkennen lassen. Insofern seien die Schilderungen der betroffenen Beamtin vom Geschehen vor der Kneipe, das keine Kamera aufgezeichnet hat, nicht glaubwürdig. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist der Freispruch rechtskräftig.

Damit endet fürs Erste der strafrechtliche Teil der Verfahren gegen Renner. Jetzt droht ihm ein Disziplinarverfahren, das dann vom Landesinnenministerium geführt wird, aber bis zum Ende des Strafprozesses ruhte.

Jetzt droht ein Disziplinarverfahren

Denn Renner wird vorgeworfen, seine Position ausgenutzt zu haben, um Untergebenen sexuelle Avancen zu machen. Unter anderem soll er Nacktbilder von sich an ihm untergebene Beamtinnen verschickt haben. Nun wird intern geprüft, ob das mit den Amtspflichten des höchsten Beamten der baden-württembergischen Polizei vereinbar ist. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens ist Renner bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt. Am Ende des Disziplinarverfahrens könnte auch eine Rückstufung im Beamtenrang stehen.

Außerdem droht Renner noch eine Anklage wegen Bestechung. Bei einem Videocall mit der betroffenen Beamtin – nach dem fraglichen Abend – soll er der Frau Vorteile in Aussicht gestellt haben, wenn sie eine sexuelle Beziehung mit ihm eingehen würde.

Verbleib bei der Polizei „schwer vorstellbar“

Die Verteidigung Renners feiert den Freispruch einstweilen. Sie hoffe, dass jetzt der Rechtsfriede wieder eintritt, sagte Renners Verteidigerin Ricarda Lang. Der Vertreter der Nebenklage Holger-C. Rohne sagte: „Der Freispruch des Inspekteurs folgte aus Mangel an Beweisen.“ Er sage nichts darüber aus, was tatsächlich geschehen sei.

Dass Renner in herausgehobener Position bei der Polizei bleiben könnte, gilt als unwahrscheinlich. Innenminister Thomas Strobl hatte schon während des Strafprozesses gesagt, dass es angesichts der festgestellten Tatsachen rund um den Prozess schwer vorstellbar sei, dass Renner noch einmal Personalverantwortung bei der Polizei erhält

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1 Kommentar

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  • Er verschickt Nacktbilder und verspricht Vorteile gegen Sex. Aber bei Aussage gegen Aussage gilt er als glaubwürdiger als die Klägerin, weil er sich in Gegenwart anderer und von Kameras nicht daneben benommen hat. So in etwa funktioniert die Rechtsfindung?