Ampel will Gesetz verschärfen: Strengere Strafen für Korruption
Die Ampel will Abgeordnete sanktionieren, die ihr Mandat nutzen, um Geschäfte zu machen. Hintergrund sind die Maskendeals von Unionspolitikern.
Das Problem: Nach geltender Rechtslage war die Annahme von Gegenleistungen für Handlungen nur „bei der Wahrnehmung des Mandats“ strafbar, also etwa bei Abstimmungen im Parlament oder in den Ausschüssen. So steht es bislang in §108e des Strafgesetzbuchs. Das heißt: Deals wie die Maskengeschäfte fallen nicht unter diesen Paragrafen, weil sie außerhalb der parlamentarischen Arbeit geschlossen wurden. Und das gilt auch, wenn Politiker*innen dafür etwa Kontakte und Beziehungen ausnutzen, die auf ihr Mandat zurückgehen.
Diese Lücke will die Ampel nun schließen. Am Donnerstagabend steht in erster Lesung die Änderung des §108 des Strafgesetzbuchs auf der Tagesordnung des Bundestags. Damit soll die Strafbarkeit auch auf Fälle ausgeweitet werden, die nichts mit der eigentlichen Arbeit im Parlament zu tun haben, sondern sich auf die gesamte Zeit als Abgeordnete beziehen. Als Strafe sollen künftig Geldstrafen, aber auch bis zu drei Jahre Haft möglich sein.
Laut dem Gesetzentwurf gilt die Regelung für Bundestags- und Landtagsabgeordnete, für Europaparlamentarier*innen und Mitglieder von internationalen parlamentarischen Vereinigungen. In der Kommunalpolitik gilt sie nicht.
„Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae betonte: „Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen.
Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem „Schmiergeld-Paragrafen“ und ergänzte: „Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss.“
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