Studie zu Hass im Netz: Klare Kante gegen Hass
Die digitale Welt soll sicherer werden. Seit letztem Sommer schon sind große Plattformen zu Maßnahmen gegen Hass verpflichtet – bald auch kleinere.
H ass im Netz nimmt zu. Besonders jüngere Frauen, queere Personen und Menschen mit erkennbarem Migrationshintergrund sind von digitaler Gewalt und Hetze betroffen, das besagt eine neue repräsentative Studie des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz. Überraschend sind die Erkenntnisse nicht. Um sich der feindseligen Stimmung auf Instagram, X und Co zu vergewissern, reicht ein Blick in die Kommentarspalten von Beiträgen zu Arbeitslosen, Geflüchteten oder natürlich: zur Genderdebatte.
Die Folgen für Betroffene von digitaler Gewalt sind ernst zu nehmen. Neben psychischen Problemen und sozialer Abgrenzung ziehen sich die Betroffenen auch aus dem digitalen Diskurs zurück und überlassen Hater*innen die Bühne. Sowohl die Studienherausgeber, wie HateAid und die Neuen Deutschen Medienmacher*innen, als auch die anwesende Bundesfamilienministerin Lisa Paus forderten am Dienstag neben einer Ausweitung der Medienkompetenz in Deutschland, die Anbieter der Plattformen zur Verantwortung zu ziehen.
Da sich die Mehrheit der Befragten als Erstes an die Meldestellen der Plattformen wendet, scheint dies ein sinnvoller Schritt zu sein. Mit viel Hoffnung wird besonders nach vorne geschaut: Der Digital Service Act, der ab dem 17. Februar auf EU-Ebene auch für kleine Unternehmen gilt, soll die digitale Welt für ihre Nutzer*innen sicherer machen. Dabei muss gar nicht in die Zukunft geblickt werden, um digitale Gewalt zu verhindern. Der Digital Service Act gilt bereits seit letztem August für Anbieter wie Meta oder Google.
Er sieht unter anderem vor, wirksame Beschwerdeverfahren einzuführen und Hetze gegen Minderheiten oder Desinformation stärker zu unterbinden. Längst sind die Anbieter zu Maßnahmen verpflichtet, die Hass im Netz verhindern. Man muss nicht kommende Verpflichtungen abwarten, sondern kann schon jetzt die bestehenden Maßnahmen der Anbieter bewerten und sich mit Zuckerberg, Musk und Co auseinandersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür existieren in der EU.
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