Parteienfinanzierung in Deutschland: Wieder mehr Großspenden
2022 flossen wenige Großspenden in die Kassen der Parteien, in diesem Jahr sieht das anders aus. Spitzenreiter im ersten Halbjahr 2023 war die AfD.
CSU und Linke gingen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres leer aus. Weitere 251.221 Euro erhielt der mit einem Abgeordneten im Bundestag vertretene Südschleswigsche Wählerverband. Die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein wird vom Kulturministerium in Kopenhagen mit vierteljährlichen Zahlungen unterstützt und stellt insofern einen Sonderfall dar.
Rückzahlungsforderung von Bärbel Bas
Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen sie der Bundestagspräsidentin unverzüglich melden. Sie muss die Angaben zeitnah veröffentlichen. Zuwendungen, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Er wird der Bundestagspräsidentin zugeleitet. Kritiker stoßen sich an der Schwelle von 50.000 Euro. So fordert die Organisation Transparency International seit langem, dass Spenden an Parteien bereits ab 2.000 Euro sofort veröffentlicht werden sollen, um die Transparenz zu erhöhen.
Spitzenreiter im ersten Halbjahr 2023 war die AfD. Sie erhielt eine Spende von 265.000 Euro, die größte Einzelzuwendung in diesem Jahr bislang. Dahinter folgt die CDU mit Einnahmen von 216.000 Euro. Die CDU hatte auch im vergangenen Jahr mit Abstand am meisten von Großspenden profitiert. Die aus Parteiensicht positive Entwicklung setzt sich zum Beginn der zweiten Jahreshälfte fort. Im Juli flossen auf das Konto der CDU zwei Großspenden mit zusammen rund 100.000 Euro und auf das der CSU eine Überweisung von knapp 84.000 Euro.
Die Parteien sind über jeden gespendeten Euro froh – auch weil sie sich mit einer hohen Rückzahlungsforderung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) konfrontiert sehen. Es geht um einen Gesamtbetrag von fast 100 Millionen Euro, von dem der mit Abstand größte Teil auf die im Bundestag vertretenen Parteien entfällt. Dabei handelt es sich um Summen aus der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien. Bas will sie zurückhaben, weil das Bundesverfassungsgericht im Januar die 2018 vom Bundestag beschlossene Erhöhung der absoluten Obergrenze für die jährlichen Zuwendungen um 25 Millionen Euro verworfen hatte.
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