CO2-Emissionen im Verkehr: Vorwurf des Klima-Rechtsbruches

Ein Rechtsgutachten wirft der Regierung durch ihre Verkehrspolitik einen Rechtsbruch vor. In der Pflicht sieht es Bundeskanzler Olaf Scholz.

Nächtlöische Schnellstraße mit hohem Verkehrsaufkommen, Langzeitbelichtung

Im Jahr 2021 hatte das deutsche Verkehrswesen zu viele CO2-Emissionen verursacht Foto: Jochen Tack/imago

Berlin taz | Die Bundesregierung hat einem Rechtsgutachten zufolge das Klimaschutzgesetz gebrochen. Das Papier im Auftrag der Umweltorganisation Germanwatch wurde am Montag veröffentlicht. Es geht um die Frage, wer juristisch verantwortlich ist, wenn einzelne Wirtschaftssektoren die gesetzlichen CO2-Grenzwerte nicht einhalten.

Das praktische Vorgehen ist dabei klar: Das zuständige Ministerium muss innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, das die Verfehlung ausgleicht und für die Zukunft verhindert. Ein mit Wis­sen­schaft­le­r:in­nen besetzter Expertenrat für Klimafragen überprüft das Programm auf Tauglichkeit. Aber was passiert, wenn das nicht klappt?

Genau das war im vergangenen Jahr der Fall. Das deutsche Verkehrswesen hatte 2021 zu viele CO2-Emissionen verursacht. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) legte daraufhin zwar ein Sofortprogramm vor. Das aber genügte den Ansprüchen des Expertenrats für Klimafragen so wenig, dass er es nicht einmal im Detail prüfte.

Das neue Gutachten kommt nun zu dem Schluss: Bis spätestens Jahresende 2022 hätte nach der Logik des Klimaschutzgesetzes ein adäquates Sofortprogramm nachgereicht werden müssen – und der Rest der Bundesregierung kann sich nicht darauf ausruhen, auf Wissings Zuständigkeit zu verweisen. Als Kollegialorgan sei die Bundesregierung zusammen verantwortlich, heißt es.

FDP will Klimaschutzgesetz verwässern

„Letztlich liegt es in der Verantwortung des Bundeskanzlers, rechtzeitig einen zielführenden Beschluss herbeizuführen“, sagte Verwaltungsrechtler Ulrich Wollenteit, der das Gutachten verfasst hat.

Die FDP wirbt indes dafür, die CO2-Grenzwerte für die einzelnen Sektoren im Klimaschutzgesetz abzuschaffen. Es gäbe dann nur noch ein übergreifendes Klimaziel für ganz Deutschland. Der Vorschlag stößt bei Klimaforschung und -bewegung auf starke Kritik. Einem Gutachten der Umweltrechtorganisationen Client Earth und Green Legal Impact zufolge, das ebenfalls am Montag vorgestellt wurde, wäre eine derartige Reform des Klimaschutzgesetzes sogar verfassungswidrig.

Am Mittwoch wird das Umweltbundesamt voraussichtlich bekannt geben, wie sich Deutschlands Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2022 entwickelt haben. Bisherigen Schätzungen zufolge hat das Verkehrswesen seine Grenzwerte erneut nicht eingehalten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.