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Bundesgerichtshof stärkt Vonovia

Vermieter:innen müssen ihre Kosten nicht detailliert ausweisen, wenn sie nach Sanierungen die Miete erhöhen

Von Jan Zier

Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert Mieterhöhungen nach Modernisierungen – und stärkt damit zugleich den umstrittenen Wohnungskonzern Vonovia. Ein entsprechendes Urteil fällte das oberste Zivilgericht in der vergangenen Woche.

Die Rich­te­r:in­nen entschieden, dass Vermieter:innen für eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen nicht alle erforderlichen Arbeiten detailliert aufschlüsseln müssen. Es reicht aus, wenn sie die Gesamtsumme ausweisen – sowie die darin enthaltenen Instandhaltungskosten, die für die Mieterhöhung nicht zu berücksichtigen sind. Der BGH kassierte damit ein mieterfreundliches Urteil des Landgerichts Bremen.

Das hatte eine Aufschlüsselung nach verschiedenen Gewerken, „konkreten Arbeitsabschnitten oder „greifbaren Einzelarbeiten“ verlangt, um sicherzustellen, dass die Mie­te­r:in­nen die Rechnung der Vermieter:innen auf ihre Plausibilität und Berechtigung überprüfen können. Der BGH hält eine solche Aufschlüsselung „grundsätzlich auch dann nicht für erforderlich“, wenn es um umfangreiche und entsprechend teure Baumaßnahmen geht. Das Argument: Würden die Anforderungen an Vermieter:innen „überspannt“, könnte das dazu führen, dass sie eine „inhaltlich berechtigte Mieterhöhung“ nicht durchsetzen könnten und so der Anreiz für die vom Gesetzgeber gewünschten Modernisierungsmaßnahmen verloren gehe. Ver­mie­te­r:in­nen dürfen dafür laut Gesetz die jährliche Miete um acht Prozent der aufgewendeten Kosten erhöhen, bis 2019 waren es elf Prozent.

Die betroffenen Vonovia-Mieter:innen hielten die Erläuterung der Sanierungen für unzureichend und sahen die verlangte Mieterhöhung deshalb als unwirksam an. Für den BGH aber ist der „Erkenntnisgewinn“ einer detaillierten Auflistung der Gesamtkosten „nicht ersichtlich“. Den Mie­te­r:in­nen stehe zur Klärung verbleibender Unsicherheiten oder auch zur Kontrolle des Vermieters ja ein umfassendes Auskunfts- und Belege-Einsichtsrecht zu.

Der BGH verwies mit seinem Urteil (Az: VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21) die Klagen an das Landgericht Bremen zurück. Dieses muss nun prüfen, inwieweit es sich bei den Baumaßnahmen tatsächlich um eine Modernisierung oder nur um eine Instandsetzung gehandelt hat. Denn wegen der angenommenen formalen Mängel seitens der Vonovia hatten die Richter:innen dort bisher gar nicht erst geprüft, ob die Mieterhöhungen gerechtfertigt und angemessen sind. Das muss jetzt nachgeholt werden. Die Vonovia, die allein in Bremen 11.000 Wohnungen besitzt, begrüßte das Urteil aber bereits.

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