Grundgesetzänderung für die Bundeswehr: Länder stimmen Sondervermögen zu
Das 100-Milliarden-Programm zur besseren Ausrüstung der Bundeswehr ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag stimmte jetzt auch der Bundesrat zu.
In das Grundgesetz wird ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt die Kreditaufnahme für das Sondervermögen an der Schuldenbremse vorbei. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe und Panzer angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte.
Einige Rüstungsprojekte sind schon angeschoben: Darunter ist der geplante Kauf von F-35-Tarnkappenflugzeugen sowie die Beschaffung von 60 schweren Transporthubschraubern des Modells CH-47F für den Lufttransport von Soldaten und Material.
Die Bundeswehr erhalte nun endlich die Ausrüstung, die sie verdiene, sagte Bayerns Bundesminister Florian Herrmann (CSU) als einziger Redner in der Bundesratssitzung. „Heute ist ein guter Tag für die Bundeswehr und die Sicherheit unseres Landes. Wir machen einen großen Schritt hin zu einer schlagkräftigen Bundeswehr, auf die wir uns auch angesichts der veränderten Bedrohungslage verlassen können.“
Die Bundesregierung reagiert damit auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Jahrelanges Sparen und Missmanagement bei der Bundeswehr sowie deren Ausrichtung auf Auslandseinsätze haben dazu geführt, dass die Truppe heute erhebliche Defizite bei der Landes- und Bündnisverteidigung aufweist. Panzer, Flugzeuge und Schiffe sind teils veraltet oder nicht einsatzbereit.
Die Bundeswehr soll jetzt eine vollständig einsatzfähige Armee werden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die massive Aufrüstung wenige Tage nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine angekündigt. Die zusätzlichen Investitionen sollen auch dafür sorgen, dass Deutschland zumindest im Durchschnitt mehrerer Jahre das Zwei-Prozent-Ziel Ziel der Nato erfüllt, also mindestens zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung in die Verteidigung investiert.
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