Hamburger Freikarten-Affäre: Nur noch Geldstrafen
Bei dem Verfahren um Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert im Hamburger Stadtpark sind die Vorwürfe geschrumpft wie die Strafen.
Eine von der Staatsanwaltschaft geforderte elfmonatige Bewährunsstrafe bleibt Rösler damit erspart. Zwei mitangeklagte Manager des Konzertveranstalters SKP Scorpio wurden freigesprochen. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Bei dem Prozess ging es darum, dass die Rolling Stones zum Auftakt ihrer Deutschland-Tournee ausnahmsweise auf der großen Wiese im Hamburger Stadtpark auftreten durften. Zuletzt war dieses Privileg einer Band in den 1980er Jahren gewährt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf der Leitung des Bezirksamts vor, dem Konzertveranstalter den Park für ein Butterbrot überlassen zu haben. Dafür habe Rösler sich dann 100 Frei- und 300 Kaufkarten zusichern lassen, die er an „Freunde des Hauses“ weiterreichte, darunter mehrere Staatsräte, also die Staatssekretäre des Stadtstaates.
Vorwürfe kleingekocht
Die damals für die Bezirke zuständige Staatsrätin Elke Badde (SPD) ist bereits zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden, weil sie sich Kaufkarten hatte zuschanzen lassen. Sie legte gegen das Urteil Berufung ein.
Im Laufe des Prozesses fielen die Vorwürfe der Untreue sowie der Bestechlichkeit und Bestechung in sich zusammen. Indem er ein Entgelt von 200.000 Euro aushandelte und zudem die umfangreiche Wiederherstellung des Parks, habe Rösler einen „guten Deal für Hamburg“ gemacht, sagt der Konzertveranstalter Karsten Jahnke als Zeuge. „Nie hat jemand mehr für den Stadtpark bezahlt, niemals hat FKP Scorpio mehr für ein Konzert bezahlt“, sagte Till Soyka, Anwalt eines ebenfalls angeklagten Scorpio-Promoters.
Weil der Stadt also kein Schaden entstanden ist, hat Rösler auch nicht seine Amtspflichten zugunsten des Konzertveranstalters verletzt, sodass ihm die Staatsanwaltschaft am Ende nur noch Vorteilsnahme und -gewährung statt Bestechlichkeit und Bestechung vorwarf. Röslers Anwalt Johann Schwenn wies darauf hin, dass es bundesweit branchenüblich sei, dass Konzertveranstalter ihren Vermietern Freikarten zur Verfügung stellten. Das sei seit den 1980er Jahren auch in der Sporthalle Usus, die ebenfalls vom Bezirk Nord vermietet werde.
Anwalt Schwenn argumentierte, Rösler habe keinen persönlichen Vorteil von der Weitergabe der Tickets gehabt. Der Vorwurf, mit der Weitergabe habe er sein persönliches Image verbessern wollen, sei „spekulativ“. Und dass er zusammen mit seiner Frau das Konzert besucht habe, sei Teil seiner repräsentativen Aufgaben gewesen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Bis Freitag war er einer von uns
Elon Musk und die AfD
Die Welt zerstören und dann ab auf den Mars
Anschlag in Magdeburg
Der Täter hat sein Ziel erreicht: Angst verbreiten
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Tarifeinigung bei Volkswagen
IG Metall erlebt ihr blaues „Weihnachtswunder“ bei VW
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen