Begünstigungsvorwurf in Hamburg: Staatsanwalt hat keinen geschont
Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich wird in einem Disziplinarverfahren entlastet. Ihm war vorgeworfen worden, Politiker geschont zu haben.
Der Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich hat bei den Korruptionsermittlungen gegen Senatsmitglieder und den Polizeipräsidenten kein Auge zugedrückt. Das hat ein Disziplinarverfahren ergeben, das Fröhlich selbst beantragt hat, „um jedwedem bösen Anschein zu begegnen“. Ermittelt hat der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Nikolaus Berger, wie die Hamburger Justizbehörde mitteilte.
Bei den Vorwürfen gegen Fröhlich ging es um VIP-Karten des FC St. Pauli, die der damalige Wirtschaftssenator Wolfgang Horch (parteilos), Polizeipräsident Ralf Martin Meyer und der damalige Bezirksamtsleiter und heutige Innensenator Andy Grote (SPD) in Anspruch genommen hatten. Die Öffentlichkeit war sensibilisiert, weil zur gleichen Zeit die Vergabe von Freikarten für ein Rolling-Stones-Konzert im Hamburger Stadtpark hohe Wellen schlug.
Fröhlich machte sich als Generalstaatsanwalt in einer internen Besprechung dafür stark, nicht gegen die drei Männer zu ermitteln. Parallel wurde allerdings gegen Verantwortliche des FC St. Pauli ermittelt – ein Verfahren, das durch einen Bußgeldbescheid eingestellt wurde.
Ein an die Öffentlichkeit gelangter Vermerk aus der Besprechung erweckte den Eindruck, Fröhlich habe mit zweierlei Maß messen wollen. Ermittler Berger stellte jetzt fest, dass „die betreffenden Wortbeiträge teils herausgelöst aus dem Gesprächskontext, teils sinnentstellend verkürzt wiedergegeben“ worden seien.
Durch Ermittlungen gegen Edathy bekannt geworden
Fröhlich, zuletzt Leitender Oberstaatsanwalt in Hannover, ist 2016 von dem damaligen grünen Justizsenator Till Steffen nach Hamburg geholt worden. Der Senator versprach sich von der neuen Führung mehr Kollegialität in der Staatsanwaltschaft. Bei Fröhlich stünden „Dialog und großes Vertrauen in die Qualifikation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund“, lobte der Senator.
Bundesweit bekannt geworden war Fröhlich bei den Ermittlungen 2014 gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, dem zur Last gelegt worden war, dass er Nacktbilder von Jungen im Internet bestellt hatte. Fröhlich bezeichnete das Material als „im Grenzbereich zur Kinderpornografie“. Edathy warf ihm vor, er habe zu seiner Vorverurteilung beigetragen.
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