Coronaschutzregeln in Deutschland: Kampf um die Maske

Gesundheitsminister Karl Lauterbach fordert die Länder auf, die Maskenpflicht beizubehalten. Am 2. April soll diese offiziell in vielen Ländern fallen.

Eine junge Frau mit langem Haar von hinten, nimmt den Mundschutz ab

Leider noch nicht vorbei: Lauterbach rät weiter zum Mundschutz Foto: Cézaro De Luca/dpa

BERLIN taz | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fordert die Bundesländer auf, von der Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen, um die Maskenpflicht über den 2. April hinaus zu verlängern. „Ich hoffe, dass mehr Länder die Hotspot-Regelung nutzen“, sagte Lauterbach am Montag nach einer Konferenz mit den Ge­sund­heits­mi­nis­te­r:in­nen der Länder.

Hintergrund der Aufforderung ist das Corona-Infektionsschutzgesetz, nachdem die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen bundesweit aufgehoben ist. Die Bundesländer haben die Maskenpflicht jedoch in einer Übergangsfrist bis zum 2. April regional verlängert. Über diesen Termin hinaus ist es den Ländern nur gestattet, die Maskenpflicht beizubehalten, wenn eine Überlastung der örtlichen Gesundheitssysteme droht.

Lauterbach erklärte, er persönlich sei weiter für die Maskenpflicht, es gebe aber laut Justizminister Marco Buschmann (FDP) keine rechtliche Möglichkeit, diese bundesweit beizubehalten. Daher appellierte er an die Länder und nannte die Beispiele Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Diese Länder wollen die Maskenpflicht beibehalten.

Als Begründung reiche es, wenn eine Überlastung des regionalen Gesundheitswesen „drohe“, betonte Lauterbach, es sei eine präventive Bestimmung. Unter Überlastung verstehe man zum Beispiel, wenn planbare Operationen verschoben werden oder Patienten verlegt werden müssen, aber auch wenn der Krankenstand beim medizinischen Personal hoch ist.

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