Diskussion um Impfregister: Vorbild Österreich?

Das Nachbarland erfasst, wer gegen Covid-19 geimpft ist und wer nicht. Das erleichtert eine Impfpflicht. In Deutschland beginnt die Diskussion jetzt auch.

Stufen eines Impfzentrums

Österreich geht voran mit dem Impfregister. Eingang zu einem Impfzentrum in Wien Foto: Leonhard Foeger/reuters

FREIBURG taz | Österreich geht voran. Dort wird schon ganz konkret über die Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht beraten, während deren Einführung in Deutschland noch offen ist. Ein Grund hierfür könnte sein, dass Österreich deutlich besser gerüstet ist. Denn im Nachbarland gibt es bereits seit Jahren ein zentrales Impfregister. In Deutschland hat die Diskussion über ein Impfregister dagegen gerade erst begonnen.

Wie die österreichische Impfpflicht wohl aussehen wird, zeigt ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Danach sollen alle Ös­ter­rei­che­r:in­nen über 14 Jahre regelmäßig gegen Covid-19 geimpft werden. Nach derzeitigem Stand von Pandemie und Forschung werden drei Impfungen pro Person vorgeschrieben, wobei der Impfzyklus nach einem Jahr neu beginnt. Erster Impfstichtag soll der 15. Februar sein. Ende Januar 2024 soll die Impfpflicht wieder außer Kraft treten.

Alle drei Monate sollen Melderegister und Impfregister abgeglichen werden, so der Wiener Gesetzentwurf. Wer keinen Eintrag im Impfregister hat, bekommt nun von der Bezirksverwaltung eine briefliche Aufforderung, sich impfen zu lassen oder eine vorhandene Impfung im Register eintragen zu lassen. Wer keine Impfung nachweist, muss im vereinfachten Verfahren 600 Euro bezahlen – alle drei Monate neu. Wer Widerspruch einlegt, muss mit bis zu 3.600 Euro Geldstrafe rechnen. Wer sich bis zum nächsten Stichtag doch noch impfen lässt, bekommt die Strafe erlassen.

Die Summen sind moderat, harte Impf­geg­ne­r:in­nen werden sie zähneknirschend zahlen und sich so quasi freikaufen. Eine Zwangsimpfung ist dabei genauso ausgeschlossen wie die Umwandlung von unbezahlten Geldstrafen in Freiheitsstrafen.

Datenschutz und Angst vor Bürokratie

In Deutschland gibt es bisher kein Impfregister – weder zentral noch dezentral. Eine Durchsetzung der Impfpflicht wie in Österreich wäre daher nicht möglich. Denkbar wären nur wenig effiziente Stichprobenkontrollen der Polizei.

Bisher gibt es in Deutschland nur das sogenannte Impf-Monitoring. Danach melden Impfzentren und Ärzte ihre Impfungen an das Robert Koch-Institut, damit dieses täglich die Impfquote ermitteln kann. Mit einem Impfregister hat dies aber nichts zu tun, denn hier werden nur Zahlen erfasst, aber keine Namen.

In Deutschland wäre es nicht einmal möglich, alle ungeimpften Bür­ge­r:in­nen anzuschreiben, um über die Impfung aufzuklären. Denn der Staat weiß ja nicht, wer geimpft ist und wer nicht.

Während Österreich sein Impfregister schon 2012 startete, also lange vor der Covid-19-Pandemie, versandeten derartige Vorschläge in Deutschland. Die einen fürchteten unnötige Bürokratie, die anderen pochten auf den Datenschutz. Auch nach Beginn der Pandemie wurde die Diskussion um ein Impfregister nicht geführt, weil dies als Vorbereitung für eine allgemeine Impfpflicht gegolten hätte – und eine Impfpflicht hatte die Politik ja lange Zeit ausdrücklich ausgeschlossen.

Stimmen für Impfregister in Deutschland mehren sich

Inzwischen hat sich die Situation aber geändert. Die Bundesländer haben den Bundestag ausdrücklich aufgefordert, eine Impfpflicht einzuführen. Und der Bundestag will im Januar darüber zumindest diskutieren.

Nun mehren sich auch die Stimmen, die in Deutschland ein Impfregister etablieren wollen. Den Anfang machte Anfang Dezember der Deutsche Städte- und Gemeindebund. In dieser Woche hat sich zudem der Deutsche Ethikrat geäußert. Neben einer Ausweitung der Impfpflicht hat er auch die Einführung eines Impfregisters gefordert, weil es „die Umsetzung von Impfpflichten erleichtern würde.“

In der Politik haben sich schon die SPD-Gesundheitspolitikerinnen Martina Stamm-Fibich und Bärbel Bas für ein Impfregister ausgesprochen. Letztere ist inzwischen immerhin Bundestagspräsidentin. In der CDU/CSU ist der Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei vorgeprescht. Er spricht allerdings nicht von einem Impfregister, sondern ganz vorsichtig von einer „speziellen Art der Datenerfassung“.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lässt die Idee derzeit prüfen. Komme bei der Prüfung heraus, dass das Register ein „Riesen-Bürokratiemonster“ werde, weil es sehr schwer sei, die Impfungen der Bürger rückwirkend zu erfassen, dann werde er „wahrscheinlich dagegen sein“. Stelle sich heraus, dass das Impfregister nicht viel Mühe macht, dann werde er dafür sein, sagte er Bild-TV.

Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann ist eher skeptisch, ob ein Impfregister schnell aufgebaut werden kann, denn Deutschland habe die Digitalisierung im Gesundheitswesen verschlafen. Die Linke Susanne Ferschl lehnt ein Impfregister sogar ab, „denn damit wäre dem Zugriff auf medizinische Daten Tür und Tor geöffnet“. Ähnlich argumentiert auch SPD-Vize Kevin Kühnert.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat allerdings keine grundsätzlichen Bedenken gegen ein Impfregister – wenn die Daten ausreichend vor Missbrauch gesichert werden.

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