Bedeutung der Corona-Warn-App: Bitte Klarheit schaffen

Die Corona-Warn-App kann jetzt auch zur Kontaktverfolgung dienen. Leider scheint die Regierung die eigene App nicht ernst zu nehmen.

rote leuchtet die Risikowarnung der Corona-Warn-App

Begegnung mit Ri­si­ko:­die Anzeige der Corona-Warn-App sollte ernster genommen werden Foto: Gärtner/imago

Es ist ein bisschen untergegangen, zwischen all den G-Fragen rund um das neue Infektionsschutzgesetz. Aber der Bundestag hat darin ein Detail mit beschlossen, das durchaus revolutionär ist: Zur Kontaktverfolgung etwa bei Restaurants oder Veranstaltungen können die Bundesländer künftig ausdrücklich auf die Corona-Warn-App setzen. Bisher war Standard, dass persönliche Daten von mutmaßlichen Kontaktpersonen erfasst werden, die im Infektionsfall an die Gesundheitsämter gehen. Setzen die Länder stärker auf die Corona-Warn-App, die ohne persönliche Daten auskommt, ist hier eine deutliche Entlastung der völlig untergehenden Gesundheitsämter möglich.

Doch was gut klingt, hat leider einen Haken. Denn: Die Bundesregierung scheint ihre eigene App nicht ernst zu nehmen. So häufen sich Berichte, in denen Nut­ze­r:in­nen via App eine rote Warnung erhielten, zur Abklärung einen PCR-Test machen wollten – und abgewiesen wurden. Rote Warnung heißt: Die Betroffenen befanden sich länger nahe einer infizierten Person und könnten sich angesteckt haben. Doch Ärzt:innen, Teststellen und der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst scheinen häufig abzuwinken, wenn die gewarnte Person doppelt geimpft ist. Dabei sollte sich herumgesprochen haben, dass Geimpfte zwar deutlich seltener schwer erkranken – sich aber anstecken und auch andere anstecken können.

Manchen Betroffenen wurde empfohlen, sich stattdessen selbst zu testen – ein problematischer Rat. Schließlich stellt sich zunehmend heraus, dass Schnelltests wohl weniger zuverlässig sind als angekommen – vor allem vor Symptombeginn, wo eine infizierte Person bereits ansteckend ist. Dieser Effekt kommt wohl bei Geimpften noch stärker zum Tragen, schreibt der Charité-Virologe Christian Drosten auf Twitter. Wenn die Bundesregierung also ihre eigens beauftragte App ernst nehmen will, muss das Gesundheits­ministerium Klarheit schaffen und dafür sorgen: Eine rote Warnung in der App gibt den Anspruch auf einen PCR-Test, auch mit Impfung. Und es den Betroffenen nicht unnötig schwer machen, das Richtige zu tun.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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