Ampel-Pläne für Hartz-IV-Reform: Knackpunkt Kindersicherung

Das Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP ändert für Hartz-IV-Empfänger:innen wenig. Nur Kinder könnten etwas mehr bekommen – vielleicht.

Mutter mit fünf Kindern im Kinderzimmer

Eine Kindergrundsicherung, die höher als das Kindergeld ist, könnte vielen Familien helfen Foto: Waltraud Grubitzsch/picture alliance

BERLIN taz | Vage klingt, was im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP zur Grundsicherung für Arbeitslose und Kinder vereinbart ist. Aber die Formulierungen der künftigen Ampel­koalition erlauben Rückschlüsse darauf, welche Änderungen für Hartz-IV-Empfänger:innen kommen könnten. Und welche nicht.

Das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, soll umgetauft werden in „Bürgergeld“. Von einer Erhöhung oder Neuberechnung der Regelsätze ist nicht die Rede, auch nicht von einer Abschaffung der Sanktionen.

Das Ampelbündnis will „prüfen“, ob es die während der Coronakrise eingeführten großzügigeren Regelungen bei Schonvermögen und Wohnungskosten für Neuantragssteller fortsetzt. Diese Ausnahmen galten allerdings immer nur für die ersten sechs Monate des Bezuges von Hartz IV. Für die allermeisten Be­zie­he­r:in­nen änderte sich dadurch ohnehin nichts.

Im Sondierungspapier wird eine „Kindergrundsicherung“ versprochen. Bisherige Leistungen der Familienförderung, darunter der Kinderfreibetrag in der Steuer, das Kindergeld, der Kinderzuschlag für Ge­ring­ver­die­ne­r:in­nen sollen in einem „eigenen Kindergrundsicherungsmodell gebündelt und automatisiert ausgezahlt werden“, heißt es im Papier.

Konkrete Zahlen nur im Wahlprogramm

Für Familien im Hartz-IV-Bezug ist die neue „Kindergrundsicherung“ nur dann interessant, wenn am Ende ein höheres Einkommen herausspringt als mit dem „Sozialgeld“ (so nennt man den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder). Der Hartz-IV-Regelsatz für ein zehnjähriges Kind liegt derzeit bei 309 Euro, hinzu kommt ein Anteil an den Wohnkosten der Familie.

Für Familien, die ein kleines Einkommen haben, aber kein Hartz IV beziehen, wäre die Kindergrundsicherung dann eine Verbesserung, wenn es für sie mehr gäbe als das Kindergeld, das derzeit bei 219 Euro pro Kopf für die ersten beiden Kinder liegt.

Im Wahlprogramm der SPD hatte diese eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung versprochen, mit einem „Basisbetrag“ von 250 Euro für jetzige Kin­der­geld­be­zie­he­r:in­nen und einem „Höchstbetrag“ für Familien mit hohem Unterstützungsbedarf, der mindestens doppelt so hoch sein soll wie der Basisbetrag. Das wären reale Verbesserungen für Familien mit geringem Einkommen oder im Hartz-IV-Bezug.

„Gretchenfrage“ ist offen

Im Sondierungspapier aber finden sich keinerlei finanzielle Details zur Kindergrundsicherung, nur eine allgemeine Absichtserklärung. Eine höhere Kindergrundsicherung wäre teuer, Schätzungen gingen von zehn bis mehr als 20 Milliarden Euro an Mehrkosten für den Bundeshaushalt aus. Für das Kindergrundsicherungsmodell der Grünen etwa wurden Kosten von 25 Milliarden Euro errechnet.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, nannte die ungeklärte Finanzierung von besseren Sozialleistungen die „Gretchenfrage“, die bis jetzt „unbeantwortet“ sei. Schließlich will die Ampelkoalition erklärtermaßen keine ­Steuern erhöhen. Wenn am Ende im Koalitionsvertrag aber nur altbekannte Leistungen „umgelabelt“ werden, dürfte das sehr unangenehm auffallen.

Das Sondierungspapier kündigt an, die „Zuverdienstmöglichkeiten“ für Hartz-IV-Empfänger:innen zu „verbessern“. Wer Hartz IV bezieht und mehr verdient, dürfte vom Lohn dann mehr behalten als bisher. Das führt dann aber auch dazu, dass die Zahl der Erwerbstätigen, die Anspruch auf aufstockendes Hartz IV hätten, steigt. Und auch das kostet Geld.

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