Unterschriftensammler vor Gericht: Bußgeld fürs Engagement

Ein Unterschriftensammler für eine Hamburger Volksinitiative soll Bußgeld bezahlen: Die Polizei wertete seinen Einsatz als Kundgebung.

Eine Frau auf einem Rasen hält zwei Pappschilder hoch: "Keine Profite mit Boden und MIete" sowie "Genossenschaften zurück zur Gemeinnützigkeit".

Wie bei dieser Demo im April ging es bei der Unterschriftensammlung um die Begrenzung der Mieten Foto: Daniel Reinhardt/dpa

HAMBURG taz | Weil er mitten in der Pandemie Unterschriften für die Mieten-Volksinitiative sammelte, hat Johannes Kohl am 20. Oktober einen Termin beim Amtsgericht. Dort soll sein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid verhandelt werden. Dass er zusammen mit einer zweiten Person beim Sammeln unterwegs war, werteten zwei Polizisten als Versammlung, die er spätestens 24 Stunden vorher hätte anzeigen müssen. Jetzt soll er 150 Euro plus Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Dass die Staatsanwaltschaft die Sache weiterverfolgt und jetzt ein Gerichtstermin angesetzt ist, erstaunt. Denn das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Kohls Mitstreiterin ist eingestellt worden. „Ohne Begründung“, sagt Anwalt Marc Meyer vom Mieterverein „Mieter helfen Mietern“, die sich für die Mieten-Volksinitiative einsetzt. Meyer wundert sich über auch noch aus einem anderen Grund: Schon vor einem halben Jahr sei ein ähnliches Verfahren in Altona mangels Tatverdacht eingestellt worden.

Kohl und seine Mitstreiterin waren im August 2020 mit einem Fahrradanhänger am Neuen Pferdemarkt unterwegs, in dem sie das Material für die Unterschriftensammlung hatten: Listen, Stifte, einen Tisch und Desinfektionsspray. Laut ihren Schilderungen trugen sie einen Mund-Nasen-Schutz und hielten ein Schild mit der Aufschrift „Keine Profite mit Boden und Miete – hier unterschreiben“. Zwei Polizisten werteten das als politische Versammlung, die nach den Maßgaben der Coronaverordnung des Senats hätte angemeldet werden müssen – und damit als Ordnungswidrigkeit.

Rechtsanwalt Meyer hält das für abwegig. Zum einen sei es in keiner Weise ausgemacht, dass zwei Personen schon eine Versammlung darstellten. „Für uns ist das aber nicht die Kernfrage“, sagt Meyer. Vielmehr gehe es darum, ob das Unterschriftensammeln als Kundgebung zu bewerten sei.

„Ich stehe dort nicht, um meine Meinung kundzutun, sondern um Unterschriften zu sammeln“, argumentiert Meyer. Dass damit eine Meinungsäußerung verbunden sei, lasse sich nicht vermeiden. Das sei aber nicht der Kern dessen, worum es beim Unterschriftensammeln gehe. „Wenn man das immer als Versammlung behandelt, wird es problematisch“, warnt Meyer. Ohnehin müsse der Senat das Sammeln von Unterschriften für eine zugelassene Volksinitiative schützen.

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