Änderung des Urheberrechts: Katzenbilder bleiben erlaubt

Die umstrittenen Uploadfilter kommen. Der Bundestag hat bei der Novelle des Urheberrechts aber Abweichungen beschlossen – und die sind kreativ.

Frau steht mit Protestschild gegen Uploadfilter auf einer Demonstration

Protest gegen die Uploadfilter für Youtube im März 2019 in Berlin Foto: IPON/imago

FREIBURG taz | Der Bundestag hat das novellierte Urheberrecht beschlossen, und für den digitalpolitischen Sprecher der SPD, Jens Zimmermann, ist klar: „Ohne den Druck der Straße hätte dieses Gesetz anders ausgesehen.“ Vor der Abstimmung am Donnerstag spielte Zimmermann damit auf die Massendemons­trationen von Schü­le­r:in­nen an, die vor zwei Jahren gegen die geplanten Uploadfilter für Youtube protestiert hatten. Die EU hatte damals eine Richtlinie für das Urheberrecht beschlossen. Nun hat der Bundestag die EU-Vorgaben – mit großen einfallsreichen Abweichungen – in deutsches Recht umgesetzt. Am 7. Juni wird das Gesetz in Kraft treten.

Anlass der Neuregelung waren die Beschwerden von Musik- und Filmwirtschaft, dass Youtube und ähnliche Plattformen mit den hochgeladenen Inhalten viel Werbegeld verdienen, davon aber zu wenig an die Kreativindustrie abgeben – obwohl diese doch die eigentliche Leistung erbringt. Nach der Novelle gilt Youtube nicht mehr als neutrale Plattform, sondern als Diensteanbieter, der auch für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich ist.

Grundsätzlich muss Youtube deshalb Lizenzverträge abschließen. Die Musikwirtschaft hat daran auch Interesse, weil Songs oft mehrfach gehört werden. Die Filmwirtschaft dagegen setzt eher auf exklusive Verwertung im Kino oder per Streaming. Schon bisher setzt Youtube Uploadfilter ein, um das Hochladen nicht­lizensierter Inhalte zu verhindern. Künftig ist Youtube sogar dazu verpflichtet. Die Jugendproteste hatten damals befürchtet, dass damit ein Ende des freien Internets komme. Netzkultur lebt nicht zuletzt davon, dass Inhalte viral verbreitet und immer wieder neu verändert werden.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) versuchte daher einen Kompromiss zwischen den Interessen der Kreativwirtschaft und der Netzgemeinde. Zum einen schlug sie eine „Bagatellgrenze“ vor: Die Uploadfilter dürfen nicht anspringen, wenn ein nichtlizensierter Inhalt nur 15 Sekunden oder 160 Zeichen umfasst.

Katzenbildchen und Memes

Außerdem sollen „mutmaßlich erlaubte Inhalte“ nicht blockiert werden, selbst wenn sie nichtlizensiertes Material enthalten. Gemeint sind Katzenbildchen und Memes, die im Gesetz „Pastiches“ genannt werden. Damit der Filter dies erkennt, können die Nutzer solche Inhalte „preflaggen“, also kennzeichnen. Youtube muss für solche Inhalte aber an die Rechteinhaber bezahlen, weil sie ja zur Attraktivität der Plattform beitragen.

Diesmal gab es keine Schülerdemos mehr. Vielmehr protestierte jetzt die Musikwirtschaft und kritisierte vor allem die Bagatellgrenze von 15 Sekunden. Sie sprach von „Teilenteignung“ und einer Gefährdung des Kulturbetriebs. „Musik ist niemals Bagatelle“, formulierte ein Musikmanager. Und 1.322 Künst­le­r:in­nen, von Campino bis Helene Fischer, schrieben einen offenen Brief an den Bundestag. Doch die Bagatellgrenze blieb.

Mehr Erfolg hatte die Filmbranche. In konkreten Fällen muss Youtube auf Wunsch der Rechteinhaber das Preflagging bis zum Ende der Erstausstrahlung eines Angebots ignorieren. So sollen Live-Events im Pay-TV, etwa Fußball-Spiele, davor geschützt werden, dass parallel bereits die Tore auf Youtube als Meme zu sehen sind. Auch Ausschnitte aus Filmen und Serien sollen vor der deutschen Erstausstrahlung nicht bei Youtube zitiert werden können.

Die Opposition im Bundestag warf der Bundesregierung immer wieder „Wortbruch“ vor, weil es nun doch Uploadfilter gebe. Schließlich hätten CDU/CSU und SPD dies im Koalitionsvertrag noch ausgeschlossen. Der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski sprach dagegen von einer „filterarmen Umsetzung“ der EU-Richtlinie.

Am Ende bekam die größte Urheberrechtsreform der letzten zwei Jahrzehnte nur die Stimmen der Koalition. Die Grünen enthielten sich. AfD, FDP und Linke stimmten dagegen. Die FDP begründete dies ausdrücklich damit, dass sie den „nationalen Alleingang“ Deutschlands ablehne.

Ein neues Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage

In der Umsetzung wird es noch spannend, wie sich „Bagatellgrenze“ und „mutmaßlich erlaubte Nutzungen“ bewähren. Schließlich kennen die nationalen Gesetze der anderen 26 EU-Staaten solche Ausnahmen überwiegend nicht, so dass fraglich ist, welches Recht anzuwenden ist: das Recht am Ort des Internetnutzers oder am Ort des Rechteinhabers oder am Ort der Plattform.

Neben den Vergütungsregeln für Onlineplattformen enthält das „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse des Binnenmarkts“ noch andere wichtige Weichenstellungen. So wird erneut ein Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage eingeführt. Den ersten Versuch hatte der Europäische Gerichtshof aus formalen Gründen gestoppt.

Und auf Antrag des Bundesrats wird die Wissenschaftsschranke im Urhebergesetz entfristet. Diese Schranke ermöglichte Hochschulen, die erlaubnisfreie digitale Nutzung von Teilen von Büchern, zum Beispiel in Semesterapparaten. 2018 war die Regelung aus Rücksicht auf die Verlage bis 2023 begrenzt worden.

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