Bauxitabbau in Guinea: Staatsgeld nur für faire Firmen

Die Außenwirtschaftsförderung muss im Lieferkettengesetz stehen, sagen Entwicklungsorganisationen. Nur so könnten Menschenrechte gestärkt werden.

Arbeiter in roter Jacke vor einer Aluminiumplatte

Alu als wichtiger Rohstoff: Ein Arbeiter montiert das Aluminium-Dach eines Anhängers in Indiana/USA Foto: Eileen Meslar/rtr

BERLIN taz | Die Bundesregierung soll bei ihrer Außenwirtschaftsförderung mehr auf Menschenrechte achten. Das fordern die Entwicklungsorganisationen Fian, PowerShift und Rettet den Regenwald am Montag in Berlin, bevor der Bundestag sich in dieser Woche erneut mit dem Lieferkettengesetz befasst. „Im Hinblick auf das Lieferkettengesetz ist es unbegreiflich, dass die Bundesregierung ihre eigenen Hausaufgaben noch nicht gemacht hat“, sagt Michael Reckordt, Rohstoffexperte bei PowerShift.

Hintergrund für die Forderung der drei Organisationen ist die Sangaredi-Bauxitmine im Nordwesten Guineas, aus deren Erz hauptsächlich Aluminium gewonnen wird; Abnehmer in Deutschland ist der letzte verbliebene Aluminiumoxid-Produzent des Landes, die Aluminiumoxidwerke in Stade (AOS), die für die Autoindustrie arbeiten. Die Sangaredi-Mine wurde vor fünf Jahren erweitert, mit negativen Folgen für die ansässige Bevölkerung, wie Fian und Co kritisieren.

Seit 2019 klagen betroffene Dörfer vor der Weltbank auf Wiedergutmachung. Sie betrachtet die Erweiterung der Mine als Motor für Entwicklung und hat sie unterstützt. Die Bundesregierung kommt ins Spiel, weil die Erweiterung auch mithilfe einer staatlichen Kreditgarantie an die Bank ING DiBa ermöglicht wurde.

„Die Umweltschäden des Bauxit­abbaus vor Ort sind immens“, sagt Marianne Klute von Rettet den Regenwald, „das Bergbauunternehmen hat die Umsiedlungsflächen nicht renaturiert.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zu diesem Thema hatte sich die Bundesregierung im Februar damit verteidigt, die Erweiterung der Mine sei vor Vergabe der Kreditgarantie nach lokalen Standards überprüft worden.

Erweiterungsprojekt wird neu geprüft

Weil dies, insbesondere im Grundwasserschutz, zu Abweichungen gegenüber „international bewährten Verfahren“ geführt habe, werde das Erweiterungsprojekt in den nächsten Jahren noch einmal überprüft. „Das bedeutet, dass bei potenziellen negativen Auswirkungen, die Lebensverhältnisse der betroffenen Personen detailliert erfasst, die Auswirkungen wo möglich minimiert und die verbleibenden Auswirkungen in der Art ausgeglichen werden, dass mindestens die Wiederherstellung des vorherigen Lebensstandards sichergestellt wird“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in seiner Antwort.

Den Menschenrechtsaktivisten Reckordt von PowerShift beruhigt das nicht. „Dass die Bundesregierung für Kredite im dreistelligen Millionenbereich bürgt, aber keine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einfordert, ist ein Skandal“, sagt er. „Damit sich in Zukunft solche Fälle verhindern lassen, sollte im Lieferkettengesetz ein Ausschluss von Außenwirtschaftsförderung für Unternehmen verankert werden, die ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt nicht nachkommen“, sagt Reckordt.

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