Bundestag verschiebt Gesetz: Hätte, hätte, Lieferkette

Auf Druck der Union wird die Abstimmung über das Lieferkettengesetz verschoben. Der Wirtschaftsflügel will die Haftung der Unternehmen begrenzen.

Frauen an Nähmaschinen in einer Textil fabrik in Bangladesh

Die finale Abstimmung zum Lieferkettengesetz wurde erneut verschoben Foto: Imago

BERLIN taz | In den sozialen Medien findet eine Lobbyschlacht um das Lieferkettengesetz statt. Zahlreiche Verbände, Initiativen und Einzelpersonen melden sich. Sie plädieren wahlweise für die Absage, Änderung, Entschärfung oder Verschärfung des Vorhabens. Letzteres gilt auch für die Unionsfraktion im Bundestag. Auf deren Wunsch wurde die eigentlich für diesen Donnerstag geplante endgültige Abstimmung noch einmal verschoben.

Das jahrelang umstrittene Gesetz soll hiesige Firmen verpflichten, die Menschenrechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in ihren ausländischen Zulieferfabriken zu schützen. Die in Deutschland ansässigen Auftraggeber und Händler müssten sich beispielsweise darum kümmern, dass die Beschäftigten in Asien, Afrika und Lateinamerika ausreichende Bezahlung erhalten und die Lieferanten keine Kinder arbeiten lassen. Kommen die Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nach, drohen ihnen Bußgelder und Klagen vor hiesigen Gerichten. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten das Gesetz vorangetrieben, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verzögerte es.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus erklärte die abermaligen Bedenken jetzt so: „Wir haben noch das Problem, dass wir eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung ausschließen wollen.“ Das sei „vielen Unternehmen in Deutschland sehr wichtig“. Der Wirtschaftsflügel der Union befürchtet zahlreiche Prozesse gegen einheimische Firmen. Deshalb werden Klarstellungen im Gesetz gewünscht, die zivilrechtliche Entschädigungen auf Basis deutschen Rechts erschweren.

Trotzdem enthalten wäre aber die Einführung der sogenannten Prozessstandschaft: Etwa, wenn die IG Metall im Namen geschädigter ausländischer Arbeiter vor einem deutschen Gericht klagt – auf Rechtsbasis des Landes, in dem die Zulieferfabrik steht. Auch die im BGB vorgesehene Haftung würde weiter für Firmen gelten – wobei es für geschädigte Beschäftigte aus dem Ausland sehr schwierig ist, diesen Weg zu deutschen Gerichten zu gehen.

„Eigentlich nicht für nötig“ hält CDU-Politiker Andreas Lämmel dasGesetz. Er ist Obmann seiner Fraktion im Wirtschaftsausschuss desBundestages. Sollte VW tatsächlich von Zwangsarbeit in Chinaprofitieren, was nicht erwiesen sei, handele es sich um einen Einzelfall, sagte Lämmel. Trotz des Konfliktes um die Haftung erwartet Lämmel, dass das Lieferkettengesetz in einer der beiden letzten Sitzungswochen dieses Bundestages im Juni beschlossen werde. Klappt das nicht, müssten die neue Koalition und Regierung das Vorhaben nach der Bundestagswahl neu anschieben.

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