Einigung beim Lieferkettengesetz: Kompromiss für gute Arbeitsplätze

Das Gesetz könnte schon bald den Bundestag passieren. Zusätzliche Entschädigungen bei Menschenrechtsverstößen werden formal ausgeschlossen.

Blick in eine KIK-Filiale

Die Klage gegen Textilfirma KIK nach einer Brandkatastrophe in Pakistan scheiterte an Verjährungsfristen Foto: Geisser/imago

BERLIN taz | Nach einem abermaligen Kompromiss zwischen Union und SPD könnte der Bundestag das umstrittene Lieferkettengesetz nun in der zweiten Juni-Woche beschließen. Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, dass das Gesetz keine zusätzliche Haftung für Unternehmen bei Verstößen gegen Menschenrechte im Ausland bewirken soll.

Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz hiesige Firmen, die Menschenrechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in ihren ausländischen Zulieferfabriken zu schützen. Die in Deutschland ansässigen Auftraggeber und Händler müssen sich dann beispielsweise darum kümmern, dass die Beschäftigten in Asien, Afrika und Lateinamerika ausreichende Bezahlung erhalten und die Lieferanten keine Kinder arbeiten lassen. Kommen die Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nach, drohen ihnen Bußgelder und Klagen vor hiesigen Gerichten. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten das Gesetz vorangetrieben, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verzögerte es.

Bis zuletzt kritisierte der Wirtschaftsflügel der Union, infolge des Gesetzes drohten einheimischen Firmen zahlreiche Prozesse. Deshalb wurde eine Klarstellung gewünscht, um zivilrechtliche Entschädigungen auf Basis deutschen Rechts zu erschweren. Nach Information der taz lautet die Formulierung nun: „Eine Verletzung der Pflichten aus diesem Gesetz begründet keine zivilrechtliche Haftung. Eine unabhängig von diesem Gesetz begründete zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt.“

Die ohnehin im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Haftung für Firmen würde also weiter gelten – wobei es für geschädigte Beschäftigte aus dem Ausland sehr schwierig ist, diesen Weg zu deutschen Gerichten zu gehen. Zusätzlich im Lieferkettengesetz enthalten ist aber die Einführung der sogenannten Prozessstandschaft. Etwa die Industriegewerkschaft Metall könnte im Namen geschädigter ausländischer Arbeiter vor einem deutschen Gericht klagen – allerdings auf Rechtsbasis des Landes, in dem die Zulieferfabrik steht. Auch diese Variante ist häufig kompliziert. Eine Entschädigungsklage gegen den Textildiscounter KiK scheiterte Anfang 2019 beispielsweise an der Verjährung nach pakistanischem Recht. Es ging um Tote beim Brand einer Textilfabrik in Pakistan 2012.

Das „dümmste Gesetz“ der großen Koalition

Auf Wunsch der Union soll das Gesetz nun auch die Niederlassungen ausländischer Konzerne in Deutschland erfassen. Es wird ab 2023 zunächst für Firmen ab 3.000 Beschäftigte gelten, ab 2024 dann für Unternehmen ab 1.000 Leute. Insgesamt fallen darunter etwa 4.800 Firmen.

Im Bereich der zivilrechtlichen Haftung sei „eine wichtige Begrenzung vorgenommen“ worden, erklärte die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA). Insgesamt bleibe das Gesetz aber „überflüssig“. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, beschwerte sich: „Unternehmen werden mit dem Gesetz dazu verpflichtet, die Herkunft jeder kleinen Schraube und jedes Bleistifts zu dokumentieren.“ Er bezeichnete das Vorhaben als „das dümmste Gesetz, das von der großen Koalition verabschiedet wurde“. Armin Paasch von der katholischen Entwicklungsorganisation Misereor sagte dagegen: „Trotz Schwächen ein wichtiger erster Schritt zum Menschenrechte-Schutz in Lieferketten.“

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