Senator kündigt „Sicher-wohnen-Hilfe“ an: „Wir lassen niemanden im Stich“

Die rot-rot-grüne Landesregierung beschließt nach dem Mietendeckel-Aus am Bundesverfassungericht, bei Nachzahlungsproblemen mit Darlehen zu helfen.

Das Foto zeigt eine Frau, die mit einem umgehängten Schild und mit Schlägen auf einen Topfdeckel gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen den Berliner Mietendeckel protestiert.

Nach dem Urteil gegen den Berliner Mietendeckel kam es zu Protesten Foto: dpa

BERLIN taz | Der rot-rot-grüne Senat will Berlinern, die nach dem Scheitern des Mietendeckels drohende Mietnachforderungen nicht zahlen können, mit zinslosen Darlehen aushelfen. Das hat Bausenator Sebastian Scheel (Linkspartei) am Dienstag nach der Sitzung der Landesregierung angekündigt. In ganz harten Fällen soll aus einem Darlehen ein Zuschuss werden, der nicht zurückzuzahlen ist. Zwar hatte der Senat darum gebeten, die eingesparte Miete bis zur gerichtlichen Klärung des Deckels nicht auszugeben. Aus Scheels Sicht konnte aber nicht jeder Rücklagen bilden. „Es ist eine Frage des politischen Anstands, ein solches Angebot zu machen“, sagte der Senator.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte den im Januar 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Mietendeckel am Donnerstag für ungültig erklärt. Der sollte Mieterhöhungen fünf Jahre lang ausschließen und beinhaltete Mietobergrenzen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass ein Bundesland dafür nicht die Kompetenz habe – die liege auf der Bundesebene.

Ob der Deckel von der Struktur her verfassungsgemäß ist, blieb offen. „Es gibt weiter keine Entscheidung über den Mietendeckel in der Sache“, sagte Scheel am Dienstag. Sein Fazit: „Der Weg ist schon der richtige – offenbar waren wir aber nicht Richtigen, die ihn gehen durften.“

Das Urteil gibt Vermietern das Recht, die durch den Deckel geminderte Miete nachträglich einzufordern. „Die Mieter müssen jetzt handeln“, sagte Scheel. Die Nachzahlung müsse „auch ohne Zahlungsaufforderung des Vermieters“ spätestens mit der Mai-Miete geschehen. Oberstes Ziel des Senats sei es, Finanzengpässe schnell auszugleichen, damit niemand wegen Mietrückstands die Wohnung verliert. Der Weg zur Hilfe soll unbürokratisch und schnell sein: „Wir wollen, dass die Leute zum 1. Mai in der Lage sind, die Nachzahlung zu leisten.“

Infos auf mietendeckel.berlin.de

Auch Berliner ALG-II-Empfänger*innen, deren Miete ein Jobcenter bezahlt, können mit dem gekippten Mietendeckel Probleme bekommen. Denn mit dessen Inkrafttreten wurden ihre Mieten grundsätzlich nur noch in der Höhe gezahlt, die das Mietendeckel-Gesetz erlaubte, wie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen auf taz-Anfrage erklärte.

ALG-II-Empfänger*innen, die von Rückzahlungsforderungen betroffen sind, können demnach die Übernahme der Nachzahlungsbeträge beim zuständigen Leistungsträger beantragen. Das gilt auch für Geflüchtete im Asylverfahren. Grundlage dafür ist eine schriftliche Forderung der Vermietenden. Wie viele Haushalte in Berlin betroffen sind, konnte die Senatsverwaltung nicht sagen.

Wer nicht von staatlichen Hilfen lebt, soll sich an die kostenfreie Mieterberatung der Bezirke wenden und sich auf dem Internetportal mietendeckel.berlin.de schlau machen, wie er oder sie an Darlehen kommt: Dort stünden die nötigen Telefonnummern und Antworten auf oft gestellte Fragen („FAQ“), auch Vordrucke etwa für eine eidesstattliche Versicherung soll es dort bald geben. Wer einen Antrag auf Hilfe stellt, soll so versichern, dass er oder sie nicht zahlen kann und bisher keine staatlichen Hilfen bekommt.

Für die Unterstützung durch den Senat gibt es Obergrenzen: Alleinstehende etwa dürfen dafür nicht mehr als 33.600 Euro jährlich verdienen. Für diese „Sicher-wohnen-Hilfe“ sollen 10 Millionen Euro aus bereits vom Parlament bewilligten, aber noch nicht ausgegeben Mitteln für den Mietendeckel zur Verfügung stehen. Falls nötig, soll auch mehr Geld fließen – man werde an den für den Landeshaushalt zuständigen Hauptausschuss herantreten, kündigte Scheel an.

Scheel: Miete vom Kühlschrank abgespart

Der Senator bestätigte zwar, das man appelliert hatte, den einbehaltenen Mietanteil nicht auszugeben, und dankte all jenen, die diesen Hinweis beherzigten. Er zeigte aber Verständnis, wenn das nicht passierte, weil jemand sich zuvor „die Miete vom Kühlschrank abgespart und sich nun den Kühlschrank gefüllt“ hätte. In so einem Fall sei nicht zu erwarten gewesen, dass es möglich sei, Rücklagen zu bilden. Zudem seien Einnahmeausfälle durch Corona zu berücksichtigen.

Scheel wies Vorwürfe zurück, der Senat sei untätig geblieben: Dass man es von Donnerstag bis Montagabend schaffte, das Angebot zusammenzustellen, „zeigt, dass der Senat handlungsfähig ist.“ Das Gerichtsurteil sei zwar, auch in seiner Schärfe, unerwartet gewesen. Dennoch steht der Senat laut Scheel nicht unvorbereitet da: Den im Mai auslaufenden Mietspiegel von 2019 soll eine Ersatzkonstruktion ablösen.

Offen ist, ob der Senat die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen anweist, die Regeln des Mietendeckels weiter anzuwenden. Scheel bestätigte laufende Gespräche im Senat darüber. „Wir haben noch keine abschließende Position dazu gefunden“, sagte er. Er bat Vermieter, dem Beispiel des Konzerns Vonovia zu folgen und auf Nachzahlungen zu verzichten. Man solle nicht die Lage ausnutzen, um unliebsame Mieter loszuwerden: „Die Ersten, die Kündigungswellen verhindern können, sind die Vermieter.“

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