Entschädigung für den Atomausstieg: Kritik an die falsche Adresse
Die Laufzeitverlängerung spielt bei der Entschädigung fast keine Rolle. Faktisch war der schwarz-gelbe Atomausstieg verbindlicher als der rot-grüne.
D ass die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke für deren Abschaltung jetzt noch 2,4 Milliarden Euro Entschädigung bekommen, ist ohne Frage ärgerlich. Schließlich gäbe es viele Dinge, wofür dieses Geld besser eingesetzt wäre. Doch die Kritik, die Teile von Grünen, SPD und Linken in diesem Zusammenhang an Union und FDP üben, ist unfair.
Denn darin wird meist der Eindruck vermittelt, dass die Entschädigung vor allem deshalb fällig wird, weil die konservativ-liberale Koalition 2010 die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert hatte, bevor sie dann nach Fukushima wieder verkürzt wurde. „2,4 Milliarden Euro sind der Preis für die wenige Monate währende Laufzeitverlängerung der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung“, kommentierte etwa Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. Doch das ist schlicht nicht wahr.
Tatsächlich spielt die Laufzeitverlängerung bei der Entschädigung fast keine Rolle. Von den zu zahlenden 2,4 Milliarden Euro entfallen ganze 142 Millionen auf Investitionen, die aufgrund der angekündigten Laufzeitverlängerung getätigt wurden. 2,3 Milliarden Euro werden dagegen fällig, weil die AKWs nach dem schwarz-gelben Post-Fukushima-Ausstieg deutlich weniger Strom produzieren durften – und zwar ausdrücklich nicht im Vergleich zur vorherigen Laufzeitverlängerung, sondern im Vergleich zu dem, was die rot-grüne Regierung den Konzernen beim ersten Atomausstieg im Jahr 2002 vertraglich zugesichert hatte. Denn faktisch war der schwarz-gelbe Ausstieg mit der Sofortabschaltung von 8 AKWs und den festen Abschaltdaten für die verbliebenen schneller und verbindlicher als der rot-grüne.
Tatsächlich kritikwürdig ist eine andere Ursache für die Entschädigungen: Dass sie schon jetzt und in dieser Höhe fällig werden, dürfte am internationalen Energiecharta-Vertrag liegen. Die Klage, die Vattenfall auf dieser Grundlage vor einem internationalen Schiedsgericht einreichen konnte, hat die Verhandlungsposition der Konzerne verbessert. Wenn es also eine Konsequenz aus der Milliardenentschädigung gibt, sollte es die Kündigung oder eine Reform dieses Vertrags sein.
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