Arbeitskonflikt in Hagenbecks Tierpark: Geschäftsführer lenkt ein
Im Konflikt um Kurzarbeit und Entlassungen in Hagenbecks Tierpark beendet Geschäftsführer Dirk Albrecht das Arbeitsverbot gegen den Betriebsrat.
Mit sofortiger Wirkung wird das zweimonatige Arbeitsverbot gegen Günther einer Vereinbarung von voriger Woche zufolge aufgehoben. Günther soll seinen Job als Tierpfleger im Giraffengehege ab sofort wieder ausüben können und das Amtsenthebungs- und Kündigungsersatzverfahren vorm Arbeitsgericht werde vom Zoo nicht weiterverfolgt. „Es ist bewundernswert, dass der Betriebsratsvorsitzende trotz des existenziellen Angriffs auf seine Person dem Druck standgehalten hat“, lobt IG-Bau-Vize-Regionalleiter Dirk Johne das Engagement Günthers für die Belegschaft.
Der Konflikt war zum Jahreswechsel während der Verhandlungen um eine coronabedingte Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ausgebrochen und eskaliert (taz berichtete).
Der neue Geschäftsführer Dirk Albrecht kündigte noch vor Beginn der Verhandlungen neun Entlassungen an, um offensichtlich den Betriebsrat unter Druck zu setzen. Noch während des Lockdowns im Frühjahr konnte eine einvernehmliche Kurzarbeiterregelung mit dem alten Management für die Bereiche Gastronomie, Service, Verwaltung ohne Probleme abgeschlossen werden. Das staatliche Kurzarbeitergeld wurde vom Zoo auf 100 Prozent des Nettogehalts aufgestockt.
Eskaliert war die Situation auch, weil Albrecht den ersten Gesprächstermin platzen ließ, indem er verlangte, dass die Gewerkschaftsvertreter das Geländes des Zoos verlassen.
Dirk Johne, Vize-Regionalleiter IG Bau
Bei einem Rundgang im Zoo im Anschluss an die abgebrochenen Verhandlungen hatte sich die Lage erneut zugespitzt. Albrecht untersagte den Rundgang des Betriebsrates mit den IG-Bau-Gewerkschaftern, durch den die Belegschaft informiert werden sollte, und rief die Polizei. Um eine Eskalation zu vermeiden, hatte der Betriebsrat den Rundgang abgebrochen, die anwesenden Betriebrats-Mitglieder kassierten Abmahnungen. Später hieß es, es sei gegen den Coronaschutz verstoßen worden. Wenig kündigte Hagenbeck dem Betriebsratsvorsitzenden Günther und erteilte ihm Hausverbot.
„Der Betriebsratsvorsitzende kann zwar beurlaubt werden, ihm kann aber nicht in seiner Funktion als Betriebsratsvorsitzender der Zutritt zum Tierpark verwehrt werden“, kritisierte Gewerkschafter Johne.
In der Tat erteilte Anfang Januar das Arbeitsgericht Hamburg Albrecht durch eine einstweilige Verfügung eine Rüge. Bis zur einer Entscheidung über eine Kündigung müsse einem Betriebsrat Zugang zum Betrieb gewährt werden, urteilte das Gericht. „Gepaart mit dem Umstand, dass die Coronapandemie generell zahlreiche mitbestimmungsrelevante Themen in sich birgt, ist ein uneingeschränkter Zutritt sämtlicher Betriebratsmitglieder zum Betrieb umso wichtiger“, so die Entscheidung von Arbeitsrichterin Nicole Witt.
Die neun Entlassungen sind inzwischen zurückgenommen worden, eine Kurzarbeitvereinbarung ist abgeschlossen. In dieser Woche sollte das Arbeitsgericht über das von Hagenbeck beantragte Kündigungsersatzverfahren zwecks Amtsenthebung von Thomas Günther entscheiden, nachdem der Betriebsrat als Gremium Günthers Kündigung widersprochen hatte. Die Kammer des Gerichts machte aber deutlich, dass die Zuständigkeit bei Arbeitsrichterin Witt liege, da diese bereits über den Kündigungskomplex wegen der vermeintlichen Coronaprävention entschieden hatte. Deren Position liegt per Urteil ja bereits vor.
„Herr Albrecht ist sich wohl der Aussichtslosigkeit des Verfahrens bewusst geworden“, vermutet IG-Bau-Vize-Landeschef Johne hinter dem unerwarteten Einlenken von Geschäftsführer Dirk Albrecht, der wohl auch einen weiteren Image-Schaden durch hartes Agieren vermeiden möchte. Es sei ein großer Erfolg für den Betriebsrat, dem Betriebsratsvorsitzenden und der IG Bau, dass es gelungen sei, sich gemeinsam gegen diese Angriffe und eine Unternehmensführung nach Gutsherrenart zur Wehr zu setzen, befindet Gewerkschafter Johne.
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