piwik no script img

Straßburger Richter zu Kundus-AngriffNicht völlig vergebens

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Nato-Angriffs in Kundus hat den Opferangehörigen nichts genutzt. Den Menschenrechten aber sehr wohl.

Ein Bundeswehrsoldat in der Provinz Kundus im Nordosten von Afghanistans im April 2009 Foto: Kai Pfaffenbach/reuters

D er Vorfall scheint schon sehr, sehr lange her. Der deutsche Oberst Klein hatte 2009 einen verhängnisvollen Luftschlag nahe der afghanischen Stadt Kundus angeordnet, bei dem Dutzende ZivilistInnen starben, darunter viele Kinder. Zwölf Jahre lang versuchten die Angehörigen der Opfer die Strafverfolgung von Oberst Klein zu erreichen und Schadenersatz zu erhalten.

Doch am Ende stehen sie fast mit leeren Händen da. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland bescheinigt, bei der strafrechtlichen Aufarbeitung korrekt agiert zu haben. Oberst Klein ist jetzt General und finanziell haben die Angehörigen der Opfer nicht mehr erhalten, als die schon kurz nach dem Anschlag bezahlte Summe von 5.000 Dollar pro Familie. Die Bundesregierung hat sich bei den Opferangehörigen bis heute nicht persönlich entschuldigt.

Aber der Einsatz im fernen Deutschland war nicht völlig vergebens. Aus menschenrechtlicher Sicht gibt es Lichtblicke. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung hat der Europäische Gerichtshof bekräftigt, dass er auch für Vorgänge weit entfernt von Europa zuständig sein kann – wenn Truppen der europäischen Staaten mögliche Kriegsverbrechen begehen und diese aufzuklären sind.

Die Bundesregierung hatte das im Straßburger Prozess bestritten. Zudem warnten Nato-Partner wie Großbritannien und Frankreich, die Straßburger Kontrolle könne die Bereitschaft zur Beteiligung an internationalen Friedensmissionen senken. Doch Straßburg ließ sich nicht beirren. Auch im Ausland müssen die Menschenrechte beachtet und richterlich beschützt werden.

Noch größer ist der Erfolg im zivilrechtlichen Teil der Aufarbeitung. Im Dezember stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es durchaus möglich ist, Entschädigung für „Amtspflichtverletzungen“ zu erhalten, die deutschen Soldaten im Ausland begingen – auch wenn im Fall von Oberst Klein keine solche Pflichtverletzung erkannt wurde. Das sind menschenrechtliche Erfolge, die bleiben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Mehr zum Thema

41 Kommentare

 / 
  • Und wer verklagt die Taliban?

    • 2G
      28132 (Profil gelöscht)
      @Reginald Bull:

      Ich weiss jetzt nicht, was die Frage soll.....die Taliban wurden von den USA an die Macht gebracht- damals noch unter dem verharmlosenden Begriff Mudschahiddin subsumiert, (in Wahrheit drug- and warlords übelster Sorte), weil die USA die Kontrolle über die durch Afgh. führende Pipeline wollte. Nachdem dies nicht zustande kam, brauchte man einen Kriegsgrund, um sich der Pipeline gewaltsam zu bemächtigen. Nach dem "gewonnenen" völkerrechtswidrigen Krieg war der von der "Allianz" eingesetzte Präsident Afghanistans wieder ein Taliban- Hamid Karzai, alte Dynastie von Drug- and Warlords.....

      • @28132 (Profil gelöscht):

        Jede Kriegspartei ist dafür verantwortlich, auf eigener Seite Kriegsverbrechen zu unterlassen und mögliche Kriegsverbrechen zu untersuchen und ggf. zu verurteilen und zu bestrafen.

      • @28132 (Profil gelöscht):

        Welche Pipeline meinen Sie?

        • 2G
          28132 (Profil gelöscht)
          @rero:

          Die Gaspipeline, die bis heute nicht unter US Kontrolle ist. Damit sollen die weltweit grössten Erdgasvorkommen unter dem kasp. Meer von den Anrainerstaaten gemeinsam vermarktet werden. Die Pipeline war bereits vertraglich vergeben, bis die USA die Kontrolle darüber erlangen wollten......ja, die meisten "links" zu der Pipeline verschwinden zunehmend aus dem Netz......

      • @28132 (Profil gelöscht):

        Nochmal:Wer verklagt die Taliban für all Ihre Kriegsverbrechen?

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @28132 (Profil gelöscht):

        Die Taliban wurden 1996 gegründet, die haben nichts mit den Amerikanern am Hut, die sind ein Produkt des pakistanischen Geheimdienstes ISI.



        Ja es gab Verhandlungen mit den Taliban in deren Zuge man sie als legitime Regierung anerkannt hätte. Aber der Grund warum man sie gestürtzt hat ist das sie Al-Quaida unterstützt haben.

        Sie werfen hier zwei Dinge durcheinander die man trennen muss die Mudschahiddin, sind Kämpfer un bezeichnet gemeinhin alle die gegen die Soviets gekämpft haben, die Taliban sind eine Bewegung die nach den Soviets entstand die rekrutierte sich auch aus vielen Waisen in Pakistan, was dazu führte das sie oft Probleme mit dem Stammesrecht hatten da es ihnen niemand beigebracht hatte.

        Der Krieg war nicht völkerrechtswidrigt. Der UN Sicherheitsrat erkannte den Krieg als legitimen Akt der Selbstverteidigung an.

        Hamid Karzai war kein Taliban, seine Familie waren Warlords, aber dieser Begriff passt auf alle einflussreichen Familien in der Region.

        • 2G
          28132 (Profil gelöscht)
          @83379 (Profil gelöscht):

          Die Talibanzugehörigkeit von Hamid Karzaihs Vater ist unbestritten....die Tätigkeit Hamid K. für die



          Ich werfe gar nichts durcheinander. Drug - and warlords nannten sich später "populistisch" Mujiahiddin, um in den "Genuss" einer religiösen Seriosität zu gelangen, die auch für die USA "finanzierbar" waren....



          "Legitmer Akt der Selbstverteidigung"..... hörst du dir eigentlich selbst zu? Die USA hat nie einen einzigen Grund der Selbstverteidigung gehabt, ausser den "Bürgerkriegen" fanden keine Kriege im Land statt...alle "Kriege" waren Kriege gegen Sozialismus/Kommunismus und danach ging es um Ressourcen....die Völkerrechtswidrigkeit wird weltweit als gesichert angesehen.... die "UN" ist Rattenpack in US Dienst, nicht mehr und nicht weniger...schon im Irakkrieg waren die US Lügen offensichtlicher denn je... trotzdem "billigte" die UN den Krieg und D leistete "Beihilfe" zum Völkermord....die "völkerrechtl. Legitimierung" ist an den Schamhaaren der Geschichte herbeigezogen... wie die Diffamierung Russlands, Venezuelas oder die totale Wirtschaftsblockade Kubas seit 70 Jahren!

        • @83379 (Profil gelöscht):

          "Im Dezember stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es durchaus möglich ist, Entschädigung für „Amtspflichtverletzungen“ zu erhalten, die deutschen Soldaten im Ausland begingen – auch wenn im Fall von Oberst Klein keine solche Pflichtverletzung erkannt wurde. Das sind menschenrechtliche Erfolge, die bleiben."

          In der Zeit stand das genaue Gegenteil.

          "Im Jahr 2016 entschied dann der Bundesgerichtshof, dass die Bundesrepublik nicht für Pflichtverletzungen von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen haftbar gemacht werden kann. Den Klägern müsse kein Schadensersatz gezahlt werden."

          Heißt das, der BGH hat seine Rechtssprechung geändert?

        • @83379 (Profil gelöscht):

          "Der Krieg war nicht völkerrechtswidrigt. Der UN Sicherheitsrat erkannte den Krieg als legitimen Akt der Selbstverteidigung an."

          Der UN-Sicherheitsrat vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Für mich ist nicht klar, welche rechtliche Bedeutung so eine Erklärung hat.

      • 0G
        02612 (Profil gelöscht)
        @28132 (Profil gelöscht):

        ... vielleicht geben Sie doch besser noch ein paar Lesetipps, für gemütliche Corona Abende, zum Thema mit auf den Weg ... Ich würde spontan von Michael Lüders " Wer den Wind sät " und " Die den Sturm ernten " empfehlen. Von Daniele Ganser " Illegale Kriege " liest sich auch so wech ... manche Frage stellt sich dann nicht mehr, es kommen bestenfalls neue Überlegungen hinzu.

  • EuGH für Menschenrechte hat im Fall Oberst Klein in Kundus nicht über Menschenrechte entschieden, sondern, ob Deutschland, anders als andere Interventionsmächte, Verhandlung Fall Oberst K. vor deutschem Gericht zugelassen hat, wenn ja, ob dies nach Prozessordnung ordnungsgemäß geschah. Wobei vom EuGH berücksichtigt wurde, dass Deutschland wie andere Interventionsstaaten in Afghanistan Bundeswehrangehörige - gegenwärtig 12 Auslandseinsätze - unter Immunität stellt, gemäß Letter of Intention bei Unterzeichnung, Ratifizierung Anerkennung Internationalen Strafgerichtshofs Den Haag 2000 durch Deutschen Bundestag. Damit erkennt EuGH eigene Rechtssysteme von Interventionstruppen in Einsatzorten, parallel zu Rechtssystemen vor Ort an, weil vor Ort gegen Interventionsstaaten Angehörige niht ermittelt, Klage geführt werden darf. Das halte ich für unselig, weil dies falschem Korpsgeist in der Truppe Vorschub leistet, Brutalisierung untereinander gegenüber Zivilbevölkerung befördert, bei Rechtsbrüchen Komplizen rekrutiert, Kameraden zu decken.

    Oberst K.setzt sich, wissend, dass Bundeswehr in Afghanistan 2009 Parlamentsarmee kein Mandat für Kampfeinsätze hat, in Anfangsverdacht, Deutschen Bundestagsbeschluss zu missachten, US Kampfbomberpiloten gegen dessen Einrede, am Einsatzort seien Zivilisten, 4.9.2009 mitten im Bundestagswahlkampf Raketenbeschuss befahl. Dabei hatte sich Istaf Kommando gerade Konzept auferlegt, Zivilisten zu schonen. Ging es 2009 Kundus weniger um Gefahrenabwehr als um Signal schwarzroter Bundesregierung, dass Deutschland nicht von Brunnenbauer-, sondern Kriegseinsatz am Hindukusch spricht?

    Es braucht machtpolitische Einsatzbewertung, ob Bundeswehr Parlamentsarmee ist, sich an Bundestagsbeschlüsse hält, oder Offizierskorps bei Auslandseinsatz freiagiert, s. Mali Einsatz ab 2013 mit, ohne Bundestagbeschluss auf Niger 2016 erweitert?

    www.freitag.de/aut...-k-nibelungentreue

    • @Joachim Petrick:

      Es gibt keine "EuGH für Menschenrechte". Es gibt den "EuGH", den "Europäischen Gerichtshof", eine Institution der EU mit Sitz in Luxemburg, und es gibt den "EGMR, den "Europäischen Gerichtshof für Menschnerechte", eine Institution des Europarats mit Sitz in Straßburg.

    • 0G
      02612 (Profil gelöscht)
      @Joachim Petrick:

      Vielen Dank für den guten Beitrag ! Der Link wird zur Erinnerung weitergeteilt.

  • Sorry - aber Menschenrechte als folgenlosen Selbstzweck braucht doch kein Mensch.

    • @Rainer B.:

      Doch! Der EGMR hätte auch seine Zuständigkeit verneinen können. Dann könnte der Rechtsweg gar nicht (bzw. beschränkter) bestritten werden. Allein der Umstand, dass in dem vorliegenden Fall keine Verurteilung das Ergebnis war, ist kein Indiz dafür, dass Menschenrechtsverletzungen folgenlos bleiben. Zunächst muss aber eine Menschenrechtsverletzung nachgewiesen werden.

      • 2G
        28132 (Profil gelöscht)
        @Strolch:

        Sind es nicht immer Menschenrechstverletzungen- und Haager Kriegsordnung- wenn Zivilisten bombardiert werden- zudem in einem "völkerrechtswidrigen Angriffskrieg"...

  • Gewiß. Sprache ist ein schwieriges Feld. Gellewelle. But.

    Das -“ Aber der Einsatz im fernen Deutschland war nicht völlig vergebens. Aus menschenrechtlicher Sicht gibt es Lichtblicke.…“



    Hätte sicher nicht nur ich nicht so unsensibel mißverständlich formuliert.



    Ansonsten - anschließe mich.

    • 0G
      02612 (Profil gelöscht)
      @Lowandorder:

      ... da bleibt ja nur den Hinterbliebenen der ermordeten Opfer und unseren Friedenstruppen zu wünschen, das sie die Lichtblicke erkennen und für die Zukunft verstehen ...

      • @02612 (Profil gelöscht):

        "Ermordet"?

        Die Amis haben im zweiten Weltkrieg mal versehentlich ein französisches Dorf bombardiert. Wolkendecke, deutsche Stellungen verfehlt. Hunderte zivile Tote. Wurden die "ermordet"?

        Im Krieg passiert halt manchmal Scheiße, deswegen ist er so schrecklich.

        • @Wonneproppen:

          Das lässt sich nicht vergleich. In diesem Fall hat Oberst Klein dezidiert erklärt, dass er die Menschen, die um die Tanklaster herumstanden, töten wollte. Das war kein Versehen!

          • @Khaled Chaabouté:

            Die Amis wollten die Deutschen auch töten. Das macht Krieg aus.

        • 8G
          83379 (Profil gelöscht)
          @Wonneproppen:

          Wobei in diesem Fall ja Taliban vor Ort waren, einer der Fahrer wurde ja von denen ermordet. Deren Verantwortung wäre es auch gewesen die Zivilisten zu verscheuchen. Außerdem lagen Informationen vor, dass Talibankommandeure Mullah Siah, Mullah Nasruddin, Mullah Abdul Rahman und Maulawi Naim vor Ort waren. Der Vergleich im2.WK wäre also eher mit einem Luftschlag auf eine Einheit der Waffen-SS mit mehreren hochrangigen Offizieren bei dem Zivilisten ums Leben kommen.

          • @83379 (Profil gelöscht):

            Sorry - Ihr Haudrauf“Beispiel“ ist ebenfalls daneben. Mit Verlaub.



            &



            Leider kann ich einen (befreundeten) Prozeßbeobachter - langjähriger Strafrichter & Weggefährte - nicht zitieren - ohne die Gefahr - ihn zu outen. Aber mal so zusammenfassen: bei etwas anderem, aber möglichen Verfahrensverlauf - hätte das geneigte Gericht - den feinen Herrn Klein nicht freigesprochen.

            • @Lowandorder:

              "bei etwas anderem, aber möglichen Verfahrensverlauf - hätte das geneigte Gericht - den feinen Herrn Klein nicht freigesprochen"

              Ich war, irgendwann 2010 in Berlin bei einem Vortrag von Dr. Gerd Hankel, Völkerrechtler, zu diesem Fall.

              Die Quintessenz, was ja auch im 2012 zu den Freispüchen der kroatischen Generäle Ante Gotovina und Mladen Markac wegen des Artilleriebeschusses in der Nähe von zivilen Zielen vor dem ICTY geführt hatte war. Das eine Verurteilung in diesen Fällen sehr schwer ist.

              Aus dem HVR



              "Bei einem Angriff, bei dem die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann, muss eine wirksame Warnung vorausgehen, es sei denn, die gegebenen Umstände erlauben dies nicht. Ein bereits im Gang befindlicher Angriff ist endgültig oder vorläufig einzustellen, wenn sich erweist, dass das Ziel nicht militärischer Art ist oder seine Bekämpfung zu exzessiven Kollateralschäden führen könnte. Vom militärischen Führer wird dabei eine doppelte Abwägung in der Zukunft liegender Gegebenheiten gefordert: Er muss den von dem militärischen Angriff zu erwartenden konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil für die Gesamtoperation gegen den zu erwartenden Kollateralschaden, den dieser Angriff auf ein militärisches Ziel mitverursacht, abwägen; dieser darf nicht exzessiv sein. Angesichts ständig möglicher Lageänderungen sollten die Erwartungen an den militärischen Führer daher nicht überspannt werden; von ihm ist lediglich die Ergreifung aller praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen gefordert."

              Da ist ziemlich viel Gummi drin. Sie brauchen klare Beweise das gegen diese Bestimmungen verstoßenwurde, auch wenn die Unrechtmäßigkeit den handelnden Personen durchaus klar ist.



              Nur diese klaren Beweise fehlen oft. Nur Vollidioten dokumentieren mögliche eigene Straftaten.

              Und wenn die nicht vorliegen, muss man sich eben etwas ausdenken, etwa diese 200 Meter Hilfslinie für Artillerie und das muss bis in die letzte Revisionsinstanz halten.

              Und oft hält es nicht...

              • @Sven Günther:

                Vorweg: Neid - die big gun hätte ich auch gerne mal gehört.



                de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Hankel. (Wehrmachtsausstellung - Chapeau -



                &



                www.sueddeutsche.d...ngshilfe-1.4853080

                Im übrigen- …anschließe mich.

                unterm——- btw - & ins around -



                Hübsch wie einseitig meine bewußt offen gehaltene Formulierung sogleich pro domo oder Invektive - interpretiert - instrumentalisiert wird. - 🤫 -

                Neutral formuliert:



                Es gibt immer wieder in den Tatsacheninstanzen Fehler/Unterlassungen - die sodann in der Revision & vor allem auch später nicht mehr korrigiert werden können.



                &



                (& kleiner Tipp von nem alten Fahrensmann: - insbesondere in so heiklen Gemengelagen - ist es ratsam - sich immer wieder den Schaum vom 👄



                Zu wischen. Besser is das.



                “Sine ira et studio“ - eine gute Weisheit •

            • @Lowandorder:

              Der Beobachter wird hier auch die wenigsten interessieren. Verfahrensabläufe sind in den seltensten Fällen vorhersehbar. Aber es ist natürlich sehr bequem, einen befangenen Richter zu unterstellen.

              • @Wonneproppen:

                Was soll der letzte Satz bedeuten?

            • 8G
              83379 (Profil gelöscht)
              @Lowandorder:

              Durchaus möglich, aber Richter gibt es in vielerlei Coleur, ich glaube sie werden immer einen Richter finden der für schuldig entscheiden würde.

              Letztlich ist General Klein auch nur Ausdruck des Scheiterns deutscher Politik mit den Auslandseinsätzen, man schickt die Soldaten ohne Plan in einen Kampfeinsatz sie sollen aber den Kampf vermeiden und gleichzeitig wundert man sich das die Taliban langsam das Land zurückerobern.

              • @83379 (Profil gelöscht):

                Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - merkt an:

                “Richter und Dichter

                zu Klein... MACHIAVELLI: "..sie werden immer einen Richter finden, der für schuldig entscheiden würde." Jaja, wer die Wahl hat, hat die Qual.



                Den Richter meiner Wahl fand ich bei Ringelnatz:



                "Verflucht und zugenäht"



                Man sollte den Gesetzen



                In Kleinigkeiten



                Ein Bein stellen und sie verletzen



                Und sie, von Gönnern gelduntestützt



                Überschreiten.



                Man sollte den Richter,



                Der Künstler, Dichter



                Oder nur Mensch ist, unbändig verehren.



                Man sollte das andre, konträre Gelichter



                Zermalmen und sich selber vermehren.



                Man sollte so sein, wie ich es bin



                Man sollte - -



                Wenn nicht der liebe Gott es hin



                Und wieder ganz anders wollte.



                www.zeno.org/Liter...+und+zugen%C3%A4ht

                kurz - Diesem Kauz - seebefahrenen Künstler Maler Dichter war dieses mehr als wohlbekannt:



                “Vor Gericht und auf hoher See.



                Ist man in Gottes Hand!“ - 🤫 -

                unterm——- eindrucksvoll —- 😱 -



                www.fr.de/bilder/2...large_4_31-zea.jpg



                & die Ausstellung - 🧐 - berührend fein -



                www.fr.de/ratgeber...er-zr-6353607.html

              • 2G
                28132 (Profil gelöscht)
                @83379 (Profil gelöscht):

                man schickt die Soldaten ohne Plan in einen Kampfeinsatz....... rechtswidrig in einen völkerrechtswidrigen Kampfeinsatz....so sieht der Schuh aus

                Wenn man schon den "Rechts"staat in Frage stellt....sie werden immer einen Richter finden.....sollte man auch grundsätzlich bei diesem Zustand bleiben und nicht "Recht oder Unrecht" überhaupt in Erwägung ziehen. Rechtsstaat war nicht gestern, noch nie war Rechtsstaat, lediglich "rechts" Staat....Wurde Der nicht sogar befördert...zum "Brigadegeneral".....wofür wohl

                • 8G
                  83379 (Profil gelöscht)
                  @28132 (Profil gelöscht):

                  Da ist nichts rechtswidrig, Deutschland ist auf Einladung der Afghanen dort, gegen die Taliban 2001 war das ein Verteidigungsfall und abgesegnet von der UN.

                  • 2G
                    28132 (Profil gelöscht)
                    @83379 (Profil gelöscht):

                    "Einladung der Afghanen".....welche Afghanen denn? Ach ja, die Selben, die auch Bush eingeladen hatten.....resp. von den USA gegen die gewählte afgh. Regierung und ihr beistehende russ. Armee- finanzierten Mujahiddin, drug- and warlords, Taliban....wegen einer Pipeline für Erdgas, welche die USA unbedingt kontrollieren wollen, da ihr eigenes Frackinggas zu teuer ist und das seit 100 Jahren insolvente Amerika billigeres Gas importieren müsste....



                    "abgesegnet" war auch der völkerrechtswidrige Irakkrieg, der Syrienkrieg..... von Korea, Vietnam etc. ganz zu schweigen...."Verteidigungsfall" für Deutschland in Afghanistan, erklär mal bitte.....

                • 0G
                  02612 (Profil gelöscht)
                  @28132 (Profil gelöscht):

                  ... ist schon ein starkes Stück, unsere friedlichen Jungs setzen sich für die Missionierug der Demokratie und zur Sicherung von Bodenschätzen ein - und dann solche Aussagen ...

                  • @02612 (Profil gelöscht):

                    "und zur Sicherung von Bodenschätzen"

                    Das mag eine plakative Parole sein, aber mit der Realität hat das nichts zu tun.

                    "Afghanistans mineralische Bodenschätze werden auf einen Wert von einer bis drei Billionen US-Dollar geschätzt. Das südasiatische Binnenland hat riesige Lagerstätten von Kupfer, Eisen, Chromeisenerz, Quecksilber, Zink, Edelsteinen, Gold und Silber."

                    m.dw.com/de/schiel...hstoffe/a-40298378

                    Die direkten Militärausgaben der USA für ihren Einsatz in Afghanistan beliefen sich bis Ende 2020 bereits auf 987 Milliarden USD.

                    Dazu kommen jede Menge weitere Kosten, 10 Milliarden USD für Antidrogenmaßnahmen, 87 Milliarden USD für die afghanische Polizei und das Militär, 24 Milliarden USD für Entwicklungshilfe und 30 Milliarden Wiederaufbauilfe.

                    Die Zinsen für die aufgenommenen Schulden für den Krieg belaufen auf weitere 500 Milliarden USD.

                    Und die Kosten für die Krankenversorgung und Versorgungsansprüche von Veteranen für die post 9/11 wars belaufen sich bereits auf 350 Milliarden USD und deren endgültige Höhe ist noch nicht abzusehen, aber die USA müssen für die noch mindestens 50 Jahre aufkommen. Vorsichtige Hochrechnungen gehen von einer weitern Billionen USD aus.

                    www.thebalance.com...mic-impact-4122493

                    www.nytimes.com/in...stan-war-cost.html

                    Kosten der Alliierten lassen wir mal weg, aber die Bodenschätze müssen auch noch abgebaut, transportiert, für Sicherheit der Anlagen und Transporte gesorgt werden etc.

                    Das lohnt sich wirtschaftlich niemals.

                    Das einzige lukrative Businessmodell in Afghanistan ist das Opium und das ist wieder ein ganz anderes Thema.

                    • 0G
                      02612 (Profil gelöscht)
                      @Sven Günther:

                      ... schön recherchiert - gerade im Hinblick auf die morgen beginnenden Verhandlungen bezüglich des weiteren Vorgehens in Afghanistan ...

                    • @Sven Günther:

                      Ach. Jung. Bitte nicht im falschen Wald Holzhacken.

                      Sage nur Brezsinski -

                      • @Lowandorder:

                        Mist - Finger zu schnell - 😱 -

                        de.wikipedia.org/w...ew_Brzezi%C5%84ski



                        Alles andere findens bei diesem feinen Herrn - den der Friedensfürst Obama unfaßbar gelobt hat.



                        Politgangster & Jaulen - wenn das dann doch auf die Füße fällt.



                        Die Zeche bezahlt - nicht nur via des sauberen Herrn Klein - die Bevölkerung



                        Normal •

                        • 0G
                          02612 (Profil gelöscht)
                          @Lowandorder:

                          ... läuft doch wie geölt, ähm sorry, geschmiert - für die Kriegsindustrie ...

        • 0G
          02612 (Profil gelöscht)
          @Wonneproppen:

          Ihnen sei empfohlenen, den Link von Joachim Patrick, mit der chronologischen Abfolge der hier zur Rede stehenden Tat zu lesen.

    • @Lowandorder:

      Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - legt nach:

      “ Nichts liegt mir ferner..

      "Zwölf Jahre lang versuchten die Angehörigen der Opfer die Strafverfolgung von Oberst Klein zu erreichen und Schadenersatz zu erhalten. [....] Aber der Einsatz im fernen Deutschland war nicht völlig vergebens."



      Ist halt eine textliche Fernbeziehung.“