Schwere Vorwürfe gegen Beamte: Waldbesetzer verklagt Polizei

Ein Aktivist aus dem Dannenröder Forst wirft Beamten Körperverletzung im Amt vor. Sie hätten ihn geschlagen und im Krankenhaus misshandelt.

Ein Aktivist sitzt zwischen Spezialkräften am Boden

Festnahme eines Aktivisten im Dannenröder Forst im November Foto: Andreas Arnold/dpa

HAMBURG taz | Den Schlag gegen seine linke Schläfe habe er noch gespürt, und auch, wie noch ein- oder zweimal auf ihn eingeschlagen wurde – dann habe er das Bewusstsein verloren, berichtet Chris T., Waldname „Snoopy“. Als er es wieder erlangte, sei er von mehreren Polizist*innen umringt gewesen.

Sanitäter*innen wickelten ihn in eine Rettungsdecke, trugen ihn aus dem Wald und fuhren ihn ins Krankenhaus. „Wir mussten heute den Schlagstock einsetzen“, sagt eine Pressesprecherin der hessischen Polizei später in einem Video auf Twitter. Das Presseteam der Polizei kommentierte den Einsatz im Dannenröder Wald täglich mit kurzen Videos über das soziale Netzwerk.

Gegner*innen des Ausbaus der A 49 hatten den Wald über ein Jahr lang besetzt, Anfang Dezember räumte die Polizei den Wald und schlug mit der Autobahnfirma Deges eine breite Schneise durch das Trinkwasserschutzgebiet. Am 10. November, dem ersten Tag des Polizeieinsatzes, hatten acht Auto­bahn­gegner*in­nen versucht, einen Harvester, also eine große Erntemaschine, zu besetzen. „Dies stellt eine Straftat dar“, sagt die Polizeisprecherin in dem Video. „Als Polizei ist es unsere Aufgabe, das zu verhindern.“ Deshalb der Schlagstockeinsatz. Aber gegen den Kopf?

Die Polizei dementiert das. In den Kommentaren unter dem Video diskutiert sie mit anderen Usern. „Es gab keinen Schlagstockeinsatz gegen den Kopf, woher haben Sie denn diese Information?“, schreibt das Social-Media-Team. Die Ärzt*innen im Krankenhaus stellten bei T. eine Kopfverletzung fest.

Verdacht auf Schädel-Hirn-Trauma

„In der Notaufnahme in Marburg trafen gleichzeitig mit mir zwei Polizisten ein, die meinten ich müsste meine Personalien aufgeben, sonst würde ich nicht behandelt werden“, berichtet T. Er habe sich jedoch geweigert. Wegen des Verdachts eines Schädel-Hirn-Traumas und eines verletzten Handgelenks führten die Ärzt*innen eine Computertomografie durch und röntgen ihn. Die Polizisten hätten gewartet, um ihn wieder mitzunehmen, aber die Ärzt*innen hätten empfohlen, ihn 48 Stunden zur Beobachtung im Krankenhaus zu behalten, sagt T.

Während er im Behandlungszimmer lag und auf die Ergebnisse des Röntgens und des CT wartete, seien sechs Polizist*innen in das Zimmer gekommen und hätten ihn zur Personalienabgabe aufgefordert. Als er sich weigerte, hätten sie ihm Handschellen angelegt und ihn mit Schmerzgriffen auf der Liege fixiert. Dann hätten sie angefangen, ihn zu entkleiden. Vor Panik und Schmerzen habe T. sich auf der Liege gewunden und geschrien. „Als sie mir meine Unterhose ausziehen wollten, kamen zwei Krankenschwestern ins Zimmer und schickten die Polizisten weg.“

T. habe nur noch weggewollt. „Ich fühlte mich nicht mehr sicher im Krankenhaus“, sagt er. Ohne den Befund abzuwarten sei er durch die Notaufnahme geirrt und habe schließlich den Antirepressions-Support der Wald­be­set­zer*in­nen angerufen. Sie hätten ihn abgeholt und ins Sanitätszelt in dem Waldcamp gebracht. Am nächsten Tag erreichte ihn dort der negative Befund des CT.

Jetzt klagt T. gegen die Polizei vor dem Gießener Verwaltungsgericht. Sobald er und sein Anwalt Nils Spörkel die Akten einsehen können, wollen sie weitere Schritte prüfen: Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsentzug und gegebenenfalls Ansprüche auf Schmerzensgeld. Spörkel hält den Schlagstockeinsatz gegen den Kopf für unverhältnismäßig, ebenso wie die Zwangsmaßnahmen im Krankenhaus.

„Fragwürdig ist auch, dass die Polizei Mittelhessen über Tweets und Pressemitteilungen ihre Wertung als vermeintliche Tatsachen verbreitete und als vermeintlich neutrale Stelle Teil der öffentlichen Meinungsbildung wurde.“ So titelten die Osthessen-News nach dem Vorfall: „Baumaschine besetzt und abgerutscht: A-49-Gegner verletzt sich schwer“. Chris T. hingegen sagt, er habe die Baumaschine gar nicht erreicht.

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