Licht
ins
polizeiliche
Dunkelfeld

Die taz hat Fälle untersucht, bei denen Menschen, die von Rassismus betroffen waren, in Polizeigewahrsam ums Leben kamen. 24 dokumentieren wir hier

18. 6. 2020, Bremen-­Gröpelingen: Mohamed Idrissi wird die Wohnung gekündigt, der Vermieter holt sich Unterstützung von der Polizei. Idrissi weigert sich, mitzukommen und zückt ein Messer, woraufhin ihn ein Polizist mit Pfefferspray ansprüht und Idrissi zweimal in den Ober­körper schießt. Er stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus Foto: Sina Schuldt/dpa

Von Christian Jakob
und Steffi Unsleber

Die Ermordung von George Floyd in Minnea­polis durch vier Polizisten hat in Erinnerung gerufen, dass in mehrheitlich weißen Gesellschaften Rassismus in der Polizei ein Problem ist. Und Deutschland ist da keine Ausnahme.

Rassismus ist alltäglich und durchzieht die gesamte Gesellschaft – natürlich betrifft er auch die Polizei. Weil diese durch das Gewaltmonopol eine herausgehobene Machtposition hat, sollte besonders genau hingesehen werden, wenn Menschen in ihrer Obhut sterben. Diese Fälle müssen penibel aufgeklärt werden. Das dient letztlich auch der Polizei – und dem Vertrauen der Bevölkerung in die Institution.

Racial Profiling ist Alltag. Selbst nichtweiße Polizeibeamte wie der Pressesprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, erfahren am eigenen Leib, dass sie aufgrund ihrer Hautfarbe als verdächtig eingestuft werden, wenn sie in Zivil unterwegs sind. Cablitz hat vor zwei Wochen in einem taz-Interview im Berlinteil davon erzählt. Bundesinnenminister Horst Seehofer möchte dennoch keine Studie zu Racial Profiling in Auftrag geben, obwohl das Gremium des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz (Ecri) genau das empfohlen hatte. Seehofer sieht aber keinen Bedarf. Dabei verstößt Racial Profiling gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Laut einer 2017 veröffentlichten Erhebung der europäischen Grundrechteagentur wurde ein Drittel der Schwarzen Menschen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren von der Polizei kontrolliert. 42 Prozent von ihnen glauben, dass sie nur aufgrund ihrer Herkunft angehalten wurden. Das ist der fünfthöchste Wert in der Europäi­schen Union.

In der Erhebung der Europäischen Grundrechteagentur wurde deutlich, dass besonders häufig Menschen mit einem nordafrikanischen oder subsaharischen Migrationshintergrund angaben, von der Polizei wegen ihrer Herkunft kontrolliert worden zu sein. Minderheiten mit einem russischen Migrationshintergrund glaubten in der Regel nicht, dass sie wegen ihrer Herkunft kontrolliert wurden. Das zeigt, dass Hautfarbe eine Rolle spielt.

Seit vielen Jahren arbeiten zivilgesellschaftliche Initiativen daran, dieses Problem in Deutschland öffentlich zu thematisieren. Zu diesen Gruppen zählt etwa die Antirassistische Initiative (ARI) aus Berlin, die in der vergangenen Woche die nunmehr 27. Aktualisierung ihrer Chronik „Bundesrepu­blikanische Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ vorlegte.

Geflüchtete, so schreibt die ARI, seien polizeilichen Aktionen in besonderem Maße ausgesetzt, sei es durch sprachliche Barrieren oder an „Orten der Isolation – Haftzellen, Flüchtlingslager oder Abschiebeflugzeuge –, in denen Gewalt ausgeübt wird“. Tötungen oder schwere Verletzungen würden mit „Notwehr“ gerechtfertigt, Ermittlungen gegen PolizistInnen schnell eingestellt. Das liegt auch daran, dass es keine unabhängige Stelle für Ermittlungen gibt – gibt es Vorwürfe gegen die Polizei, ermittelt sie gegen sich selbst. Das ist ein strukturelles Problem.

Wir möchten dieser Debatte mit journalistischen Mitteln begegnen und sie mit Fakten unterfüttern. Deshalb haben wir etwa 40 Fälle aus den vergangenen fünf Jahren genauer untersucht, bei denen Menschen, die von Rassismus betroffen waren, in Polizeigewahrsam umgekommen sind.

24 Fälle dokumentieren wir auf den folgenden Seiten ausführlicher. Sie zeigen, wie schnell ein Mensch sterben kann. Durch die Fälle zieht sich ein Muster aus Überforderung, Schlampigkeit und Gleichgültigkeit der Behörden. Und leider fehlt es auch viel zu oft an Aufklärungswillen.

In die Sammlung aufgenommen haben wir Fälle, bei denen Menschen in Haft, Sicherheitsgewahrsam oder bei einem Polizeieinsatz umgekommen sind. Nicht gelistet sind Menschen, die selbst eine Feuerwaffe hatten, Geiseln genommen oder außenstehende Dritte auf andere Weise willentlich in Lebensgefahr gebracht haben. Wenn die Menschen mit einem Messer bewaffnet waren, tauchen sie jedoch in der Dokumentation auf. Oft ist die Existenz des Messers zumindest zweifelhaft, und außerdem kann man davon ausgehen, dass die Polizei in der Lage ist, Menschen mit einem Messer zu entwaffnen, ohne sie zu töten.

In die Dokumentation aufgenommen wurden alle Todesfälle von Menschen, die von Sicherheitsbehörden als fremd wahrgenommen werden – sei es aufgrund ihrer Hautfarbe oder aufgrund dessen, dass sie kein Deutsch können. Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, ausländische Staatsbürger und People of Color.

Die Gruppe „Death in Custody“ hat uns ihre Vorrecherche zum Thema zur Verfügung gestellt, wofür wir uns herzlich bedanken. Die 2019 gebildete Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, alle Fälle in Deutschland zu dokumentieren, in denen Menschen, die von Rassismus betroffen sind, seit 1990 in Gewahrsam gestorben sind. Bislang hat sie 161 Fälle in ihre Chronologie aufgenommen.

RedakteurInnen, KorrespondentInnen und AutorInnen der taz haben die Fälle untersucht und weitere Informationen gesammelt. Wir hoffen, damit dazu beizutragen, dass die Aufmerksamkeit, die der Tod George Floyds auf die Probleme auch in unserem Land gerichtet hat, wach bleibt.