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Coronavirus in DeutschlandKein Grund zu Alarmismus

Nach zwei Todesfällen riegelt Italien besonders betroffene Gebiete ab. Das könnte die Grundrechte einschränken – und auch in Deutschland passieren.

Fordern deutsche Behörden die Bevölkerung auch bald auf, zu Hause zu bleiben? Foto: Claudio Furlan/Lapresse via AP

Berlin taz | Nach der Abriegelung einiger italienischer Städte wegen des Coronavirus Covid-19 stellt sich die Frage: Kommen solche drastischen Maßnahmen demnächst auch auf Deutschland zu? Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Virus auch in Deutschland weiter ausbreitet, ist groß.

Denn in einem geringeren Austausch als die Italiener mit China, dem wahrscheinlichen Herkunftslands dieses neuartigen Virus, stehen die Deutschen nicht. Im Gegenteil: Rund 10.000 Deutsche lebten vor Ausbruch des Virus allein in Peking, im Großraum Schanghai sind es mehr als doppelt so viele. Die Zahl der chinesischen Staatsbürger*innen, die in Deutschland leben, studieren und arbeiten, dürfte ebenfalls bei mehreren Zehntausend liegen. In Italien haben sich binnen wenigen Tagen mehr als 130 mit dem neuartigen Virus infiziert (Stand Sonntagnachmittag).

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums versicherte, zusammen mit dem Auswärtigen Amt und dem Robert-Koch-Institut habe man die Lage im Blick. Grund zu Alarmismus gebe es nach derzeitigem Stand nicht. Zu konkreten Maßnahmen könne er sich nicht konkret äußern. Man wolle mit allen Beteiligten an diesem Montag eine Lagebewertung vornehmen und dann gegebenenfalls weitere geeignete Maßnahmen prüfen.

Die derzeitigen amtlichen Schutzvorkehrungen sehen vor, dass an einigen Flughäfen lediglich Informationsmaterial für ankommende Passagiere aus China verteilt sind. Messungen der Körpertemperatur, wie es etwa in Wien vorgeschrieben ist, gibt es an deutschen Flughäfen derzeit nicht.

Grundrechte können eingeschränkt werden

Ob ähnlich drastische Quarantänemaßnahmen notwendig sind wie in Italien oder gar die Absperrung ganzer Millionenstädte wie derzeit in China – zu dieser Frage wollte sich der Sprecher nicht äußern. Er verweist auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Darin wird explizit darauf hingewiesen, dass „zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Infektionskrankheiten beim Menschen“ Grundrechte eingeschränkt werden können.

Dazu gehört das Verbot von Veranstaltungen und anderen Ansammlungen. Behörden ist es zudem erlaubt, Schulen, Kitas, Universitäten, Sportstätten und andere offizielle Einrichtungen schließen zu lassen. Prinzipiell können die zuständigen Behörden auch Personen verpflichten, „den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Immerhin: „Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden“, heißt es in dem Gesetz.

Welche Maßnahmen nötig sind, beurteilen die örtlichen Gesundheitsämter. Sie halten sich aber in der Regel an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Angewandt wurde eine umfassende Beschneidung der Grundrechte zur Seuchenabwehr auch noch nicht, seitdem das Infektionsschutzgesetz 2001 in Kraft getreten ist.

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6 Kommentare

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  • "Grundrechte können eingeschränkt werden."

    Solange ein elementares Grundrecht, nämlich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 (2)1 GG), ohne den mir der Rest der Grundrechte nichts bringt, damit verteidigt wird, ist das okay.

  • Die realistische Einschätzung ist wichtig: In China ist die Kurve der Infektionen über dem Wendepunkt gekommen und ein Ende Rückt in die Nähe. Außerhalb Chinas steigen die Zahlen rein exponentiell und zeigen nicht die geringsten Anzeichen einer Eindämmung. Die Maßnahmen der WHO hätten schon längst greifen müssen und ein Abflachen des Verlaufes zeigen müssen. Die Verdopplungszeit beträgt 6 Tage. Das ist sehr schnell. Datenfits zum Coronavirus hier auf meiner Seite:



    elm.nsupdate.info/virus/

  • Doch, es gibt Grund für Alarmismus: In Hubei infizieren sich bei 8 Mio Einwohnern täglich etwa 1.000 Menschen so schwer, dass sie in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssen. Sie bleiben dort durschnittlich 30 Tage. Überträgt man die Zahlen auf NRW, hätten wir bei 18 Mio Einwohnern einen Bedarf von 67.500 Krankenhausbetten. Vorhanden sind aber nur 10.000. Ebenso brauchen wir für die Behandlung Lopinavir und Ritonavir (Handelsname Kaletra) und Remdesivir. Beide Medikamente werden aber gerade rar, und es gibt offenbar kein Konzept der Bundesregierung, daran irgendetwas zu ändern. Wann soll man denn Alarm schlagen, wenn nicht jetzt? In einem Monat ist doch alles zu spät!

  • Egal, was passiert: Grundrechte dürfen nicht eingeschränkt werden. Das wäre der erste Schritt in die Diktatur. Freiheit geht vor Gesundheit.

    • @C.O.Zwei:

      Schöne Ironie

  • Artikel II Absatz 2 GG:



    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Das Recht auf Leben schützt den Grundrechtsträger gegen Verletzungen seines Lebens durch den Staat sowie durch Dritte, und verpflichtet den Staat, Eingriffe nicht nur zu unterlassen, sondern aktiv zum Schutz gegen solche tätig zu werden.



    Es ergibt sich klar eine Handlungspflicht des Staates zur Eindämmung der Ausbreitung einer potentiell tödlichen Krankheit. Hierbei dürfen die Grundrechte zB. das Recht sich innerhalb von Deutschland frei zu bewegen, sowie das Land verlassen zu dürfen eingeschränkt werden, sobald das durch ein Bundesgesetz, hier das Infektionsschutzgesetz geregelt ist.