Rechtsstreit um Snowdens Memoiren: Leg dich nicht mit der NSA an

Edward Snowden hat mit seinen Memoiren „Permanent Record“ gegen CIA-Verträge verstoßen, urteilte ein US-Gericht. Das ist schäbige Rache.

Ein Tisch mit einem Zauberwürfel, einem Mikro, Wasserflaschen und Edward Snowdens Buch

Um dieses Buch geht es: „Permanent Record: Meine Geschichte“ von Edward Snowden Foto: dpa

BERLIN taz | Edward Snowden wird nicht überrascht sein, dass er nun die Profite aus dem Verkauf seiner Autobiografie „Permanent Record“ an die früheren Arbeitgeber überweisen soll. In öffentlichen Auftritten zur Bewerbung des Buches hatte er im Herbst konzediert, dass er das Manuskript bewusst nicht zur Vorzensur an NSA und CIA geschickt hatte. Genau dazu aber hatte er sich zum Arbeitsantritt bei den beiden Diensten verpflichtet. Also ließen es sich die Spionage­agenturen nicht nehmen, auf die Einnahmen aus den Verkäufen zu klagen, und sie bekamen in der ersten Instanz wenig überraschend recht.

Die Argumentation der Anwälte, dass Snowden nicht mit einer fairen und zügigen Prüfung seines Buches hätte rechnen können, interessierte den zuständigen Richter nicht. Er urteilte ohne mündliche Anhörung nach Aktenlage. Snowdens Anwälte beraten noch das weitere Vorgehen. Ihre Chancen stehen jedoch nicht sonderlich gut. In ähnlich gelagerten Fällen urteilten US-Gerichte bis in die höchsten Instanzen regelmäßig zugunsten der Geheimdienste. Und die vergessen nichts und niemanden. Ver­räter*innen schon gar nicht.

Vor allem diese sind von der rabiaten Durchsetzung der Geheimhaltungsregeln getroffen. So kritisiert die Bürgerrechtsorganisation Aclu die selektiven und politisch motivierten Zugriffe auf ausgesuchte frühere Geheimdienstmitarbeiter*-innen. Im Falle Snowdens sollen sogar die Einnahmen aus bezahlten Vorträgen abgeführt werden.

Dass er sich der Verhaftung entzogen hat und derzeit außerhalb der US-amerikanischen Jurisdiktion in Russland lebt, verschärft die Rachegelüste der früheren Arbeitgeber erheblich. Obwohl die Summen, um die es letztlich geht, für Geheimdienste eher Peanuts sind, kann der Whistleblower auf diese Weise eines substanziellen Einkommens beraubt werden.

Interessant an der Klage ist derweil, dass sie explizit nicht die Verbreitung des Buches zu verhindern sucht. Das dadurch implizierte Eingeständnis der Korrektheit der darin enthaltenen Beschreibung der illegalen Massenüberwachung ist durchaus bemerkenswert. Ganz offensichtlich geht es nicht mehr um Geheimhaltung, sondern darum, an Edward Snowden ein Exempel zu statuieren.

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