Gastkommentar Lage in Syrien: Der EU-Türkei-Deal ist gescheitert

Mit den Abschiebungen ins Kriegsgebiet verstößt die Türkei gegen das Abkommen mit Brüssel, kritisiert die NGO Adopt a Revolution.

Ein MAnn trägt ein verletztes Kind

Abschiebungen ins Kriegsgebiet: Ariha in der Provinz Idlib nach einem Luftangriff am 27. Juli Foto: ap

Die Türkei zwingt syrische Geflüchtete zur Rückkehr nach Syrien. Bei groß angelegten Razzien und Polizeikontrollen – primär in Istanbul – werden derzeit zumeist männliche Syrer*innen willkürlich verhaftet. Mithilfe fingierter Einverständniserklärungen werden die Betroffenen nach Nordsyrien abgeschoben, unter anderen in die von Gewalt geprägte nordwestliche Provinz Idlib.

Mehr als 600 syrische Geflüchtete sind bereits betroffen, andere Quellen sprechen von mehreren Tausenden. Die türkische Regierung dementiert die Massenabschiebungen ins Kriegsgebiet, aber die Beweislast ist erdrückend: Uns liegen mannigfaltige Aussagen und Aufnahmen betroffener Syrer*innen vor.

Laut einer offiziellen Erklärung des türkischen Innenministeriums seien die Razzien und Verhaftungen gegen Menschen gerichtet, die in der bevölkerungsreichsten Stadt des Landes ohne Rechtsstatus leben.

Diese Äußerung ist problematisch, da sich die Türkei im Zusammenhang mit dem EU-Flüchtlingsabkommen zur Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonventionen verpflichtet hat. Das untersagt Abschiebungen eines jeglichen Schutzsuchenden in ein ­Kriegsgebiet. Das Vorgehen der türkischen Regierung ist auch im Kontext des Abkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei problematisch, das die Einreise von Flüchtlingen über die Türkei in die EU verhindern soll. Illegal in Griechenland eingereiste Flüchtlinge werden zwar in die Türkei zurückgeschickt – die Schutzbedürftigen sollen laut Abkommen aber in der Türkei bleiben können.

Mit den Abschiebungen in das Kriegsgebiet verstößt die Türkei gegen das Abkommen mit der EU. Wenn Schutzsuchende, für deren Versorgung die EU mehrere Milliarden Euro bereitstellt, illegal und ohne Rechtsbeistand in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden, ist die EU in der Pflicht. Vertragspartner der EU können nur verlässliche Staaten sein, die sich zur Wahrung der Menschenrechte und Umsetzung geltenden Rechts nicht nur auf dem Papier verpflichten.

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