Aktivistin aus dem Hambacher Wald: „Eule“ ist wieder frei

Überraschung in Köln: Die Hambacher-Wald-Aktivistin „Eule“ wurde aus der Haft entlassen. Ursprünglich sollte sie neun Monate dort bleiben.

Baumhäuser in einem Wald

Ein Horst für „Eule“ oder Baumhäuser im Hambacher Wald oder beides? Foto: dpa

KÖLN taz | Die Hambach-Aktivistin „Eule“ ist am Freitagnachmittag vorzeitig aus der Haft in Köln-Ossendorf entlassen worden. „Eule“, die ihre Identität bis heute verheimlichen konnte, war vor drei Wochen vom Amtsgericht Kerpen wegen angeblicher versuchter schwerer Körperverletzung zu neun Monaten, ausdrücklich ohne Bewährung, verurteilt worden.

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die junge Frau bei der Räumung im Hambacher Wald im September 2018 eine Polizistin zu treten versucht hatte – mit gefesselten Armen und Beinen, auf dem Boden liegend, von mindestens zwei Beamten fixiert. Eine zirkusreife Leistung, so es sie gab, die bei den Prozesstagen ZuschauerInnen in den Verhandlungspausen mehrfach (erfolglos) nachzustellen versucht hatten.

Die Zeugenaussagen der Polizei vor Gericht waren widersprüchlich gewesen. Dennoch hatte das Gericht happig geurteilt, was dem Vorsitzenden Richter Peter Königsfeld den Vorwurf der Gesinnungsjustiz einbrachte.

Königsfeld gilt seit vielen Jahren als kompromissloser Jurist. „Eules“ Anwalt Christian Mertens aus Köln war nach dem Urteil auch deshalb empört, weil der Richter ihm in der Urteilsgebründung vorgehalten hatte, was er besser getan und unterlassen hätte. Ein No-Go in Justizkreisen, normalerweise.

Mertens hatte beim Landgericht Köln Berufung eingelegt. Dieses sah das Urteil als nicht angemessen an.

Eule war die einzige verbliebene Gefangene in NRW, deren Identität unbekannt ist. Die Entlassung nach sechs Monaten Knast ist an keine Auflagen gebunden.

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