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: Deutschland tat zu wenig gegen Nitrat im Wasser

Der Europäische Gerichtshof hat die Bundesrepublik verurteilt. Sie habe die Überdüngung der Gewässer nicht gestoppt. CDU-Agrarministerin Klöckner verweist auf die neue Verordnung

Das Neue

Auf Klage der EU-Kommission hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik verurteilt. Sie habe gegen die seit 1991 geltende EU-Richtlinie „zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung aus landwirtschaftlichen Quellen“ verstoßen. Einerseits habe Deutschland nicht genug unternommen, um gegen die Überdüngung der Gewässer vorzugehen. Andererseits genügte die bis 2017 geltende Düngeverordnung in vielen Punkten auch nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie.

Der Kontext

Die EU-Richtlinie setzt darauf, dass den Böden nur so viele Nährstoffe zugeführt werden, wie von den Pflanzen aufgenommen werden kann. Damit soll verhindert werden, dass Flüsse, Seen und das Grundwasser überdüngt werden. Wenn zu viel Nitrat im Wasser ist, schadet dies dem Ökosystem und auch dem Menschen. Zudem entstehen hohe Kosten für die Trinkwasseraufbereitung. Die EU-Kommission hat Deutschland 2016 verklagt, weil Deutschland sein Düngerecht nicht verschärft hat, obwohl dies erforderlich war. Denn die bereits schlechte Wasserqualität habe sich im Zeitraum von 2008 bis 2011 nicht verbessert. Die Nordsee und die Ostsee hätten ein Eutrophierungsproblem (also ein Überangebot an Nährstoffen). Die Nitratkonzentration habe an 40 Prozent der Messstellen im Land sogar zugenommen.

Deutschland argumentierte, dass Verschärfungen der Gesetze erst erforderlich seien, wenn es „keinen vernünftigen Zweifel“ mehr gebe, dass die bisherige Rechtslage nicht genüge. Das ließ der EuGH aber nicht gelten, weil dann die Wirksamkeit der Nitrat-Richtlinie nicht gewährleistet wäre. In einer zweiten Rüge kritisierte die Kommission, dass Deutschland an sechs Punkten konkrete Vorgaben des EU-Rechts missachte. So erlaubte die deutsche Düngeverordnung, dass Landwirte massiv überdüngen dürfen. Deutschland habe aber keine wissenschaftliche Begründung geliefert, warum dies unschädlich sein soll. Der EuGH hielt auch diese Rüge der Kommission für gerechtfertigt – in allen sechs Teilpunkten.

Die Konsequenz

Mit dem jetzigen Urteil stellte der EuGH nur fest, dass Deutschland bis zum Stichtag September 2014 seine Pflichten verletzt hat. Das Urteil hat noch keine finanziellen Folgen (außer dass Deutschland die Verfahrenskosten zahlen muss). Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass Deutschland auch heute noch seine Pflichten verletzt, könnte sie eine neue Klage einreichen, an deren Ende dann auch Strafzahlungen und Zwangsmittel stehen können.

Deutschland würde dann aber geltend machen, dass die Düngeverordnung 2017 verschärft wurde. Es müsste dann geprüft werden, ob dies genügt, um die Wasserqualität zu verbessern und die Vorgaben der EU-Richtlinie korrekt umzusetzen.

Die Reaktionen

Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) betonte, das Urteil beziehe sich auf eine „alte, nicht mehr existente Düngeverordnung“. Umweltverbände wie der Nabu forderten, „Schlupflöcher und Ausnahmen“ in der neuen Düngeverordnung zu schließen. Christian Rath