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Wenn Kunst mit der Justiz kollidiertIch sehe was, was du nicht siehst

Die Malerin Julia Wegat hat ein Bild gemalt, das sie nicht mehr ausstellen darf. Sie kämpft bis zur höchsten Instanz gegen das Bilderverbot.

Julia Wegat darf man zeigen. Ihr Bild „Rapunzel 4“ nicht Foto: Christoph Busse

Frankleben taz | Es gibt viele Dinge, die Julia Wegat ausmachen. Sie malt und hat Pferde. Sie lebt allein in einem Schloss. Sie hat eine große Tochter, gute Freunde und schlimme Feinde. Sie ist aus dem wohlsituierten München in den Osten gezogen. Sie hat zwei Prozesse verloren und darf eines ihrer Bilder nicht mehr ausstellen. Seither malt sie nicht mehr. Beim Bundesverfassungsgericht hat sie Klage eingereicht. Um der Freiheit der Kunst willen.

Das Bild gehört zu einem Zyklus, in dem sie frei nach den Brüdern Grimm von Rotkäppchen, Dornröschen oder Rapunzel erzählt, von erschrockenen Kindern und den Schrecken der Kindheit, Einsamkeit, Versehrtheit. Julia Wegat liebt Märchen und alte Malerei. Sie kann „richtige Räuberpistolen“ erzählen, wie man sie in Deutschland vielleicht nur noch hier erleben kann. Wo nach der Wende Schlösser leer standen, Industriequartiere aufgegeben wurden. Wo ihr etwas passiert ist, was für eine professionelle Malerin mit das Schlimmste ist: dass sie ein Bild nicht mehr zeigen darf, sich damit verstecken muss.

Das Dorf Frankleben liegt zwischen Halle und Merseburg in Sachsen-Anhalt. Früher mal gab es einen Braunkohletagebau, der viele Löcher in der Landschaft hinterließ und zahlreiche Seen entstehen ließ. Auch Schloss Unterhof Frankleben, noch in der Renaissancezeit erbaut, ist von Wasser umgeben; Julia Wegat hat sich dort eingemietet, weil ihre Pferde und der von ihr initiierte Reitverein Poni e. V. hier eine angemessene Umgebung gefunden haben.

Der Stein des Anstoßes: Das Bild eines Mädchens

Es ist stürmisch und kalt bei diesem ersten Besuch an einem Spätwintertag, die moderne Heizung kämpft gegen Klammheit und die festungsartigen Gemäuer. Dort, wo früher das Gesinde lebte, über der herrschaftlichen Beletage, hat sich Julia Wegat häuslich eingerichtet: große Wohnküche, Schlafzimmer, das Zimmer der Tochter, das Atelier. Wegat, Jahrgang 1969, braune Augen, breiter Mund, schmale Statur, trägt Jeans, Stiefel mit Sporen und eine teddyartige Fleecejacke. Ihre dicken langen Haare haben sich wie von selbst zu zwei angedeuteten Zöpfen eingedreht.

„Hier ist der Stein des Anstoßes“, sagt sie, steht auf und zieht ein an die Wand gelehntes Bild hervor. Kurzentschlossen hängt sie es an die Wand. Es zeigt ein junges Mädchen mit schulterlangen blonden Haaren, das den Betrachter skeptisch anschaut, der rechte Arm stützt den linken Unterarm, den ein rosafarbener Gips ziert. Der Hintergrund ist blau, das Mädchen trägt ein rotes Tanktop und ein Tattoo. „Rapunzel 4“, entstanden 2010. Damals lebte Wegat noch mit ihrer Tochter im nahen Gimritz. Für den Rapunzel-Zyklus porträtierte sie ihre Tochter sowie zwei Nachbarmädchen, darunter auch Julia L. Das Einverständnis der Eltern holte sie ein, zeigte den Familien die Bilder. Die Eltern von Julia L. hätten sogar erwogen, das Bild zu kaufen, erinnert sich Wegat.

Das Bild zeigt ein Mädchen, das den Betrachter skeptisch anschaut, der rechte Arm stützt den linken, den ein rosafarbener Gips ziert

2013 ergibt sich die Möglichkeit einer Ausstellung der „Märchenbilder“ in der Halleschen Villa Rabe, einem ehemaligen Kinderkrankenhaus, heute von der Christlichen Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe betrieben. „Ich habe lange nach einem Kontext gesucht, wo ich den Zyklus zeigen kann“, erzählt Wegat. Die Grimm-Märchen sind brutal, grausam, Wegats Interpretationen führten sie auf ihren Kern zurück, auf den ihnen innewohnenden Schrecken. „Das ist nicht Disney World, das sind keine Mädchen mit niedlichen Glubschaugen. Meine Bilder haben alle einen sehr emotionalen Effekt.“ Wegat ist Schülerin des Hyperrealisten Gottfried Helnwein, sie malt ausschließlich figurativ, ihr Stil ist eindringlich, fast plakativ, sie liebt Übermalungen, drastische Zuspitzungen. Der Ausstellungskatalog dankt der Künstlerin und wünscht sich eine „sensible Auseinandersetzung“ mit ihren „Märchenbildern“ und den „darin aufgegriffenen Themen von Missbrauch, Gewalt, Verlassenheit und Sehnsucht“.

Wie das Bild verboten wird

Ausgerechnet in der katholischen Wochenzeitung Tag des Herrn erscheint damals eine kurze Ausstellungsbesprechung unter der Überschrift „Öffentlichkeit für ein Tabuthema“, daneben eine Abbildung von Wegats „Rapunzel 4“. Dass dieses Bild mit ihrer Tochter, deren Name in keiner Weise auftaucht, in den Zusammenhang von Missbrauch gerückt wird, gefällt Familie L. nicht. Sie verlangt – die Ausstellung ist längst vorbei –, dass die Künstlerin das Bild nicht mehr öffentlich zeigen darf und von ihrer Website nimmt. Dazu ist Julia Wegat nicht bereit, Familie L. klagt beim Amtsgericht Halle – und gewinnt. Für das Gericht zählt die Verletzung des Persönlichkeitsrechts mehr als die Freiheit der Kunst. Das Bild angeschaut haben sich die Richter nicht.

In der Urteilsbegründung vom 19. 11. 2015 (AZ 104 C 1142/15) heißt es: „Die Klägerin, wie auch ihre Eltern, halten den Kontext, in welchem das Bild gezeigt wurde, für unzulässig. Nach ihrer Auffassung wird dadurch in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck vermittelt, die Klägerin sei das Opfer von häuslicher Gewalt und Missbrauch in der Familie geworden.“ Das Revisionsverfahren im Juni 2016 beim Landgericht Halle verliert Julia Wegat ebenfalls, hier argumentiert das Gericht mit dem Vertragsrecht, das in besonderen Fällen kündbar sei.

Familie L. will sich heute nicht mehr mit der Angelegenheit befassen, ihre Sicht der Dinge schildern. „Es gibt unsererseits keine ‚Version‘ “, schreiben sie in einer E-Mail, „sondern nur Tatsachen – und die stehen im Gerichtsurteil.“ Und Tochter Julia, mittlerweile volljährig, antwortet: „Diese Sache ist für mich durch, wir haben recht bekommen und das Bild wurde verboten. Weiter möchte ich mich dazu nicht äußern.“

Frieder Badstübner hat als Leiter der Villa Rabe 2013 die Ausstellung der „Märchenbilder“ organisiert, das Vorwort im Katalog geschrieben. „Bei dem Bild kommt man gar nicht auf die Missbrauchsidee“, sagt er am Telefon. „Für mich strahlen die Rapunzel-Mädchen erst mal Selbstbewusstsein aus.“ Verletzlichkeit, Trotz und Aufbegehren – für Julia Wegat sind das Mädchen am Rande der Pubertät, wie ihre eigene Tochter Susanna, die zweimal als Rapunzel gemalt wurde. Auch sie mit Gipshand.

Julia Wegat will für ihr Bild kämpfen

Susanna Laves, 22, studiert heute in Halle, wo sie zu einem Treffen ins Bahnhofscafé kommt. Die juristischen Auseinandersetzungen haben stark in ihr Leben hineingewirkt. „Was bringen uns diese Begriffe wie Kunstfreiheit eigentlich?“, fragte sie sich. Sie begann Jura zu studieren, mittlerweile hat sie das Fach aufgegeben. Sie ist häufig in Frank­leben, wo sie Kinder und Jugendliche beim Reiten trainiert. Modellstehen war als Kind ganz normal für sie, erzählt sie. Und sie erinnert sich an die komische Situation, dass damals sowohl sie als auch Julia L. sowie eine weitere Freundin tatsächlich einen Gipsarm hatten. Zufällig. Das habe ihre Mutter inspiriert. „Es ist doch klar, dass ich kein misshandeltes Kind bin“, sagt Susanna Laves. „Und dass nicht ich die auf dem Bild bin.“ Alle Kunst habe grundsätzlich eine Fiktionalitätsbehauptung, sei ausgedacht, sagt auch ihre Mutter. „Das ist nicht Julia L., sondern Julia L., wie ich sie sehe, als Rapunzel. Es ist eine Fiktion. Wieso bekommen die recht?“

Julia Wegat will sich mit dem Verbot nicht abfinden. „Hätte ich damals das Bild aus dem Internet genommen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, wäre alles vom Tisch gewesen“, sagt sie. „Aber das geht doch nicht!“ Sie deutet auf die Bilder, die an der Wand ihrer großen Wohnküche im Schloss hängen. Sie zeigt die Kammer, wo aufrecht aneinandergelehnt ihre Bilder stehen. „Ich bin Porträtistin. In Zukunft kann man mit dieser Begründung jedes Bild verbieten. Man macht sich erpressbar.“

Julia Wegat ist eine disziplinierte Arbeiterin. Tagsüber kümmert sie sich um die Pferde, reitet, gibt Unterricht, abends geht sie ihrer Kunst nach. Sie lebt davon – hin und wieder verkauft sie eins ihrer älteren Bilder. Sie hat in München bei Ben Willikens und Gottfried Helnwein studiert, war angekommen im Kunstbetrieb, konzipierte Projekte und Performances, bevor sie sich zum Umzug entschloss. „Der ist zu hundert Prozent gelungen.“ Sie lacht. Ihrer Tochter wegen ging sie nicht etwa nach Afrika, sondern zog in den Saalekreis bei Halle.

Hat sie keine Angst, hier allein zu leben? „Ich habe einen großen bösen Hund.“ Wegat lächelt. Vom Hund ist auch im September, beim zweiten Besuch, nichts zu sehen oder zu hören, aber Wegats Katzen haben Nachwuchs bekommen und es ist schon wieder klamm in den Gemäuern. Ins Atelier geht sie nachts. „Naturlicht verändert sich ständig“, sagt sie, „selbst meine Filme sehen aus wie aus der Barockzeit. Ich habe da was ganz Altes. In der modernen Kunst bin ich nicht zu Hause.“ Nach dem Urteil malte Wegat eine Zeit lang Menschen ohne Kopf – aus Protest, dann hat sie auch damit aufgehört. Seither fotografiert und schreibt sie ausschließlich, verarbeitet das Ganze in einem Blog namens „Libertas Haus“. Eine Art Fotoroman und Livekommentar auf ihre Situation als Künstlerin und Außenseiterin im Dorf, die viele Anfeindungen einstecken muss. „Bis hin zum Vorwurf der Kinderpornografie.“

Vor der Klage beim Bundesverfassungsgericht

Auf dem Gelände hinter dem Schloss gibt es Wiesen, Koppeln, das Vereinshaus. Ein Mädchen, vielleicht 16 Jahre alt, probiert sich auf einem Hengst aus. Nero verweigert die schnellere Gangart, Julia Wegat gibt Tipps. Dranbleiben, stur bleiben. Das kann sie gut. Ist Julia Wegat eine, die schnell aneckt? „Ich finde mich nicht so renitent“, sagt sie. „Ich bin eigentlich viel zu angepasst. Immer alles so schön, so ästhetisch. Mir ist das jetzt einfach passiert.“ Gerade schaut sie sich nach neuen Räumlichkeiten für den Verein und die Pferde um, ihren Mietvertrag hat sie zum 1. Januar gekündigt.

Klage beim Bundesverfassungsgericht hat Wegat bereits im Juli 2016 eingereicht, ob diese zugelassen wird, ist ungewiss. Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes schützt insbesondere die Freiheit von Wissenschaft und Kunst; Artikel 12, Absatz 1 gilt der Berufsfreiheit. Wegats früherer Anwalt, Kunstrechtsexperte Jan Weber, ist hinsichtlich der Erfolgsaussichten skeptisch. „Das Urteil des Landgerichts Halle ist stark auf den Einzelfall abgestellt und so formuliert, dass es die Grundrechte zwar behandelt, aber nicht abwägt“, meint er am Telefon. Sollte aber Karlsruhe die Klage zulassen und das Urteil in Bezug auf Kunst- und Meinungsfreiheit einer kritischen Prüfung unterziehen, dann, da ist er sicher, werde es „positiv entscheiden“.

Für Julia Wegat ist das Verbot ihres Bildes ein Präzedenzfall. Sie hat eine Petition im Internet gestartet, Verbände und Abgeordnete angeschrieben. Der Münchner Kunstverein hat sich mit ihr solidarisiert, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) hat dies abgelehnt. Für deren Sprecher Werner Schaub handelt es sich um einen Einzel- und keinen Präzedenzfall. „Es ist eine Abwägung zwischen Grundrechten, die das Gericht vorgenommen hat“, erklärt er. Urheberrecht versus Persönlichkeitsrecht. „Das muss man akzeptieren. Und eine Erlaubnis zur Abbildung kann jederzeit widerrufen werden, so die rein rechtliche Lage. Das ist zwar bedauerlich, aber es war in diesem Fall leider das Risiko der Künstlerin.“

Schaub gehen auch Formulierungen wie „Bilderverbot“ zu weit, sie werden als pauschalisierend empfunden. Julia Wegat will keinen Vergleich mit dem Verbot so genannter entarteter Kunst im Nationalsozialismus ziehen. Trotzdem sagt sie: „Früher hätte ich nie gedacht, dass ein Bild verboten werden kann.“ Und setzt hinzu: „Wir sind doch nicht bei den Nazis.“

Das Bild ist teurer geworden

25.000 Euro Strafe drohen, wenn sie in Zukunft das Bild ausstellt. „Die Geschichte konnte mir nur hier so passieren“, ist Wegat überzeugt. „In München hätten die Leute das Bild einfach gekauft.“ Sie bekommt viele Anfragen von potenziellen Käufern. Der Preis des Bildes ist gestiegen. Aber verkaufen will sie es derzeit nicht. Am 5. November will sie noch einmal einen Versuch machen, um auf ihr Problem aufmerksam zu machen. Für die Hal Art, eine kleine Kunstmesse in Halle, hat sie einen Stand gemietet. Dort wird sie, aus Protest, „Rapunzel 4“ mit dem Rücken zu den Betrachtern aufhängen. Die Künstlerin wird anwesend sein.

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19 Kommentare

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  • Hm, ich erinnere an das Bild "für ein Appel und ein Ei", welches eine Persiflage auf Tübkes Bauernkriegspanorama im Elefantenklo bei Bad Frankenhausen darstellt und nur verhüllt gezeigt werden darf. Das ist also nichts ungewöhnliches in der Kunst.

     

    Aber warum jemand mit einem anerkannten Scientology-Anhänger und -Förderer wie Gottfried Helnwein hausieren geht und sich als Schüler von ihm bezeichnet, das muss man mir erst erklären.

     

    Das Ganze riecht sogar sehr nach dem typischen Opferkult von Scientologen, der immer dann entfacht wird, wenn eine PTS (potential trouble source, L.R. Hubbard) mal wieder diese neoliberale Religion in ihren Geschäften stört.

    • @achterhoeker:

      "Persiflage auf Tübkes Bauernkriegspanorama"

       

      Was ist damit gemeint?

       

      Danke!

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Dieses Banausentum.

    Die bildenden Künstler im Verein sind wohl auch zu abhängig von der Mäzenkohle.

     

    Bilder wurden schon viele verboten in der BRD, meist wegen religiöser Anmaßung. Die Cover der ersten beiden Platten von Cannibal Corpse z.B.oder das von "Carnivorous Erection" von Regurgitate. Christliche Banausen haben das auch verboten.

    • @85198 (Profil gelöscht):

      Besten Dank für den Hinweis auf indizierte Plattencover!

  • Oh wie erbärmlich sind diese Leserreaktionen, die das Grundrecht der Kunstfreiheit per se dem Persönlichkeitsrecht der "beleidigten" Eltern Narzissse unterordnet

    • @CiaoCiao:

      Das ist dieses Ding mit der Menschenwürde und so. Die gilt lästigerweise für Narzisse genau wie für psychisch labile Künstler...

       

      Und ja, die Kunstfreiheit wird weit gefasst, zieht aber in aller Regel gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Kürzeren. Warum sollte es auch andersherum sein? Ist Kunst es wert, Menschen zu schaden?

       

      Daraus jetzt einen Rage-against-the-Machine-Reißer zu machen, ist billigste Tränendrüse und nicht mehr. Außerdem ist es natürlich (hoffentlich) kostenlose Werbung für Frau Wegat, die vielleicht doch noch das eine oder andere Werk rumstehen hat, dass sie jetzt besser verkaufen kann...

  • "Nach dem Urteil malte Wegat eine Zeit lang Menschen ohne Kopf – aus Protest, dann hat sie auch damit aufgehört."

     

    Es ist verständlich, dass die Eltern der Dargestellten vor Gericht gegangen sind, und es ist auch verständlich, dass die Malerin gegen das Urteil angeht und sich dabei als Kämpferin für die Kunstfreiheit sieht.

     

    Was nervt, ist die endlos lange und wirre Rührstory, die in der taz daraus gemacht wird, das sich gerieren als Außenseiterin mit schlimmen Feinden in irgendeinem Schloß neben irgendeinem ostdeutschen Dorf, das Getue, jetzt nur noch Menschen ohne Kopf oder schließlich überhaupt nicht mehr zu malen, die Rede davon, die Malerin müsse sich mit ihrem Bild verstecken, um nur ein paar Details herauszugreifen.

     

    Freundlicher Rat Nr. 1: Irgendwann ist auch mal gut, Frau Kohlhaas, Bild verkaufen und den schwarzen Peter weitergeben, und Ruhe ist. Freundlicher Rat Nr. 2: Einen sachlichen Artikel zu dem interessanten Thema würde gern gelesen, aber mit diesem unerträglichen Artikel bringt man niemanden dazu, eine Petition zu unterzeichenen.

  • 6G
    61321 (Profil gelöscht)

    Eine Episode, die Eric Kandel in seinem Buch "The Age Of Insight" kurz erwähnt:

    Egon Schiele wanderte 1912 für 24 Tage ins Gefängnis.

     

    In seinem Atelier in Neulengbach waren Kinder aus der Nachbarschaft ein und aus gegangen und hatten ihm Modell gesessen.

    Ein Vater klagte ihn an. Schiele wurde der Entführung und Vergewaltigung bezichtigt.

    Verurteilt wurde Schiele schließlich wegen Pornographie, eine Zeichnung von ihm im Gerichtssaal vom Richter verbrannt.

     

    Dies war eine völlig andere Story, Kinder waren nackt abgebildet und die Eltern wohl nicht gefragt worden.

     

    Und doch berührte auch sie die grundsätzliche Frage:

     

    Können/sollen/dürfen Kinder in der Kunst nicht posieren weil ihnen das Recht der Zustimmung gar nicht zukommt?

    Dürfen dies, wenn, dann alleine die Eltern entscheiden und eine gegebene Zustimmung auch später zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder zurückziehen?

    Oder dürfen darüber nicht mal die Eltern entscheiden weil sie damit unzulässig in die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder eingreifen?

    Ist hier die Freiheit der Kunst grundsätzlich und zu Recht beschnitten und falls nicht, sollte sie es denn sein?

  • Das Thema ist valide - wo hört das Persönlichkeitsrecht auf und wie weit gehen Kunst- und Berufsfreiheit. Unangebracht ist aber die Aufbereitung des Falls nach Illustriertenmanier. Wäre umgekehrt entschieden worden, hätte sich die taz vermutlich mit Empörung über die psychische Belastung der jungen Frau ausgelassen. Es gibt hier weder eine böse Justiz noch völlig unberechtigte Anliegen. Vielmehr geht es um einen schwierigen Interessensausgleich.

  • 3G
    33293 (Profil gelöscht)

    ..ich kann die Kläger verstehen und würde ebenso nicht wollen, dass dieses Bild in einem solchen Zusammenhang ausgestellt würde, wäre meine Tochter darauf dargestellt.

  • Ich glaube ja es ist der Künstlerin so ganz recht, eine bessere Werbung für Ihr Kunst gibt's ja gar nicht

  • Ninja, ich würde den Klägern recht geben. Die Künstlerin hätte dem "Model" Geld geben können und damit die Bildrechte erwerben. Sie könnte das Bild verfälschen und ein Fiktionalen Mädchen oder eben "Gesichtslos" machen.

     

    Die Familie ist auch keine öffentliche Person. Dementsprechend richtig geurteilt. Malen gibt einem nicht das Recht über die Bildrechte. Nur im Fall einer öffentlichen Person greift die Kunstfreiheit. Man darf nunmal keine "minderjährigen Models" ausbeuten, die es nicht besser Wissen. Überspitzt gesagt. Natürlich würde ich der Künstlerin kein bewusstes ausbeuten oder stehlen von Persönlichkeitsrechten unterstellen. Aber schon mangelnde Empathiefähigkeit. Risiko der Künstlerin, das sie Laien Model nutzt.

  • Die Intention des Artikels geht Richtung Verhinderung von Bilderverboten. Aber hier werden doch keine Künstler zensiert oder verboten. Es geht, wie zwischendurch auch korrekt erwähnt, um die Abwägung von Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit. Und Persönlichkeitsrechte sind im Zweifel höher. Was ist das Problem?

     

    Ohne Erlaubnis darf auch nicht jeder fotografiert werden und sei es noch so künstlerisch. Demensprechend auch nicht gemalt und ausgestellt.

    • @fly:

      Es handelt sich aber eben nicht um ein Porträt. Und zum Zeitpunkt der Erstellung des Bildes lag die Erlaubnis vor. Die Eltern haben eingewilligt, basta. Wieso kann man das Jahre später rückgängig machen? Kann ich auch mein Auto nach 20 Jahren zurückgeben?

  • Ich vermute es ist der Kinderporno Hysterie geschuldet.

  • Gibt es das? Was für ein Mist im Internet alles zu sehen ist, wissen wir alle! Da kommen religiöse Fanatiker - nein, es sind keine Muslime! - und lassen ein Bild verbieten. Ich kenne es leider nicht, halte es aber nach dem Lesen des Artikels einfach für Kunst. Wegat ist somit eine Künstlerin - im Gegensatz zu vielen Wünstlern, die man einfach trotz Legalität lästig findet. Kunst kommt ja irgendwo von Können und nicht von Wollen.

    • @fvaderno:

      Ich fühle mich von der Überschrift in die Irre geführt.

      Es gibt kein Bilderverbot, und die Kunst kollidiert nich mit der Justiz.

       

      Vielmehr kollidieren die Rechte der Malerin mit den Persönlichkeitsrechten des Modells. So was ist zivlrechtlicher Alltag.

       

      Wozu die Skandalisierung?

    • @fvaderno:

      Von welchem Bild sprechen Sie? In diesem Artikel gibt es keine religiösen Fanatiker, die ein Bild verbieten.

       

      Außerdem zweifelt ja keiner an, dass es Kunst ist.

    • 2G
      2730 (Profil gelöscht)
      @fvaderno:

      Öhm...wo steht was von religiösen Fanatikern? Es war die Familie:

      "Dass dieses Bild mit ihrer Tochter ... in den Zusammenhang von Missbrauch gerückt wird, gefällt Familie L. nicht. Sie verlangt...dass die Künstlerin das Bild nicht mehr öffentlich zeigen darf und von ihrer Website nimmt." Lesen bildet... und das hat nix mit Bilder gucken zu tun.