: AfD-Klage gegen „Ehe für alle“ unzulässig
Recht Ex-Verfassungsrichter Papier hält eine Grundgesetzänderung dennoch für notwendig
Als Kronzeuge für die Verfassungswidrigkeit der Ehe wird nun Hans-Jürgen Papier, Expräsident des Bundesverfassungsgerichts, angeführt. „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern“, sagte Papier dem Spiegel. Papier kann in dieser Frage aber nicht für das Gericht sprechen. Er hielt 2002 sogar die Einführung der eingetragenen Partnerschaft für verfassungswidrig. Die Mehrheit des Gerichts lehnte damals jedoch die Klage von Bayern, Sachsen und Thüringen ab. Papier schrieb nur ein Minderheitsvotum.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) kritisierte laut Bild am Sonntag, es sei unklar, ob und wie eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt werden. Tatsächlich ist das Gesetz klar. Die Umwandlung erfolgt, wenn die Partner dies auf dem Standesamt erklären. Christian Rath
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