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AfD-Klage gegen „Ehe für alle“ unzulässig

Recht Ex-Verfassungsrichter Papier hält eine Grundgesetzänderung dennoch für notwendig

BERLIN taz | „AfD will gegen ‚Ehe für alle‘ klagen“, titelte die Bild am Sonntag. AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland sagte: „Wir prüfen derzeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht.“ Wenn die AfD gründlich prüft, wird sie feststellen, dass sie gar nicht gegen die „Ehe für alle“ klagen kann, denn ihre Rechte als Partei sind nicht verletzt. Auch Gauland als Privatperson kann nicht klagen, denn es ist kein Eingriff in seine Rechte, dass Homosexuelle künftig heiraten können. Bleibt die „abstrakte Normenkontrolle“, also eine Klage ohne Fall. Antragsberechtigt wäre zum Beispiel eine Landesregierung, doch die AfD ist an keiner Landesregierung beteiligt. Auch ein Viertel der Bundestagsabgeordneten könnte klagen. Das wären mindestens 158 Mandatsträger. Nach derzeitigen Umfragen wird die AfD im neuen Bundestag aber nur etwa 50 Abgeordnete stellen. Allenfalls könnten sie gemeinsam mit konservativen CDU/CSU-Abgeordneten nach Karlsruhe ziehen.

Als Kronzeuge für die Verfassungswidrigkeit der Ehe wird nun Hans-Jürgen Papier, Expräsident des Bundesverfassungsgerichts, angeführt. „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern“, sagte Papier dem Spiegel. Papier kann in dieser Frage aber nicht für das Gericht sprechen. Er hielt 2002 sogar die Einführung der eingetragenen Partnerschaft für verfassungswidrig. Die Mehrheit des Gerichts lehnte damals jedoch die Klage von Bayern, Sachsen und Thüringen ab. Papier schrieb nur ein Minderheitsvotum.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) kritisierte laut Bild am Sonntag, es sei unklar, ob und wie eingetragene Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt werden. Tatsächlich ist das Gesetz klar. Die Umwandlung erfolgt, wenn die Partner dies auf dem Standesamt erklären. Christian Rath

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