Gleicher Lohn für Frauen: Gretchen darf fragen

Unternehmen müssen künftig ihren Mitarbeiterinnen Auskunft darüber geben, wie viel ihre männlichen Kollegen verdienen.

Porträt Manuela Schwesig

Guter Dinge: Ihr Gesetzentwurf zu mehr Lohngleichheit wurde angenommen Foto: ap

BERLIN taz | Bei ihrer Abschiedsfeier erfuhr sie, was sie immer vermutet hatte: Die männlichen Kollegen verdienten viel mehr. Hätte die Arbeitnehmerin das früher erfahren, wäre ihre letzte Gehaltsverhandlung vielleicht ganz anders gelaufen. Dann gäbe es keine Abschiedsfeier, weil sie nie gekündigt hätte.

Laut Manuela Schwesig ist dieser reale Fall typisch – und einer der letzten. Die SPD-Ministerin hat die Union nach langem Streit von ihren Vorschlägen zur Lohngleichheit überzeugt. Am Mittwoch hat die Bundesregierung die Gesetzesvorlage beschlossen. „Es geht darum, mit einem Tabu zu brechen: über Geld redet man nicht“, so Familienministerin Schwesig.

Das Entgeltgleichheitsgesetz soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen. Dafür soll eine klare Rechtslage geschaffen werden. Angestellte können künftig erfragen, wie viel die Kollegen des anderen Geschlechts für die gleiche Arbeit bekommen. Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diese Auskunft auf Anfrage erteilen.

Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten müssen regelmäßig öffentlich berichten, wie weit sie mit der Gleichstellung sind. Außerdem sind sie aufgefordert, laufend ihre Entgeltstrukturen zu prüfen.

Öffentliche Ungerechtigkeit

Staatliche Sanktionen erwarten die Unternehmen jedoch nur, wenn sie sich nicht an ihre Auskunfts- und Berichtspflicht halten. Wenn sie ungleich bezahlen, drohen ihnen zunächst keine Konsequenzen. Allerdings ist die Ungerechtigkeit dann öffentlich. „Es liegt bei den Betriebsräten, das zum Thema zu machen“, sagt Schwesig über solche Fälle. Da es um große Unternehmen mit in der Regel gut ausgebauter Sozialpartnerschaft gehe, sollte öffentlicher Druck ausreichen.

Laut dem Familienministerium erreicht das Gesetz 14 Millionen Beschäftigte, also rund ein Drittel aller Arbeitnehmer in Deutschland. Über Regeln für kleinere Firmen denke man im Ministerium derzeit nach.

Die Union hatte alle diese Regeln lediglich auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten anwenden wollen. Außerdem hatte sie das Konzept als zu bürokratisch abgelehnt. Dabei ist der Kampf gegen die Lohnungleichheit im Koalitionsvertrag verankert.

Frauen verdienen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Zwar liegt das auch daran, dass Frauen häufiger in Teilzeit und in sozialen Berufen mit geringerem Verdienst arbeiten und seltener Chefinnen werden. Doch wenn diese Faktoren herausgerechnet werden, bleibt immer noch eine Lücke von 7 Prozent, so das Statistische Bundesamt.

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