Beate Zschäpe und ihre Verteidiger: Der Höhepunkt der Krise

Die Richter lehnen die Abberufung der Anwälte im NSU-Prozess ab. Das Verhältnis zwischen Anwälten und Angeklagter könnte kaum schlechter sein.

Die drei Anwälte von Beate Zschäpe

Wollen nicht mehr, müssen aber weitermachen: Anja Sturm, Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer (v.l.). Foto: ap

BERLIN taz | Jetzt haben auch die Verteidiger genug. Der Verhandlungstag war am Montag kaum gestartet, da geriet der Münchner NSU-Prozess ins Wanken wie noch nie. Wolfgang Heer, Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, erhob sich zu einer kurzen Erklärung: Er beantrage – auch für seine beiden Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm – die „Bestellung“ als Pflichtverteidiger aufzuheben. Eine optimale Verteidigung sei nicht mehr gegeben. Mehr könne er aufgrund der „anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht“ nicht mitteilen.

Ein radikaler Schritt – der geeignet wäre, den Prozess zum Platzen zu bringen. Heer sagte, man sei sich bewusst, dass der Antrag das Verfahren gefährde, man habe sich das Vorgehen aber „reiflich“ überlegt. Alle bisherigen Warnungen habe Richter Manfred Götzl „in den Wind geschlagen“.

Der bittet um genauere Gründe – Heer aber schweigt. Immer wieder lässt Götzl die Sitzung unterbrechen. Am Nachmittag verkündet er: Der Antrag ist abgelehnt, es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine nachhaltig gestörte Zusammenarbeit mit Zschäpe. Damit wird der Prozess fortgesetzt wie bisher.

Dennoch erreichte die Verteidigerkrise im NSU-Prozess am Montag ihren Höhepunkt. Denn zuvor schon hatte Zschäpe mehrmals versucht, ihre Anwälte loswerden. Sie warf ihnen vor, die falschen Fragen zu stellen oder sie unter Druck zu setzen. Seit Wochen verweigerte sie ihren Anwälten jedes längere Gespräch oder gar einen Handschlag. Götzls Strafsenat lehnte ihre Anträge aber als zu unkonkret ab.

Zschäpe verweigert ihren Anwälten seit Wochen jedes längere Gespräch

Nun also die Retourkutsche der Verteidiger. Die Hürden für eine Entbindung lagen allerdings hoch – noch dazu mit dem fast unbegründeten Antrag der Anwälte. Die Anwälte hätten eine „unrettbare Zerrüttung des Vertrauens zu ihrer Mandantin“ nachweisen müssen, so eine Gerichtssprecherin.

Gut möglich, dass es Stahl, Sturm und Heer mit ihrem Vorstoß nur um den Nachweis ging, nicht gegen alle Widerstände an ihrem Mandat „zu kleben“. Denn auch sie wussten, dass die Richter bisher alles taten, um den seit zweieinhalb Jahren laufenden Prozess nicht zu gefährden. Als Zschäpe wiederholt erkrankte, reduzierte Richter Götzl die Verhandlungstage von drei auf zwei pro Woche. Erst kürzlich stellte er der Angeklagten zudem einen vierten Pflichtverteidiger zur Seite: den jungen Münchner Anwalt Mathias Grasel, der Zschäpes Vertrauen genießt. Der allerdings hat weite Teile der Beweisaufnahme verpasst und hätte wohl kaum alleine weiter verteidigen können.

Zschäpe ließ am Montagmorgen über Grasel mitteilen, dass sie dem Antrag ihrer drei ursprünglichen Verteidiger „nicht entgegentrete“. Demonstrativ stellte sie sich hinter ihren Neu-Anwalt. Sie beantragte eine neue Sitzordnung im Saal: Grasel solle fortan ganz vorne, vor der Richterbank, sitzen – dort, wo bisher Verteidiger Wolfgang Heer Platz nahm. Richter Götzl ließ das Ansinnen vorerst unbeantwortet.

Nebenklageanwälte der NSU-Hinterbliebenen kritisierten es als „unwürdig“, dass sich der Prozess erneut mit „Befindlichkeiten“ Zschäpes beschäftigen müsse. Ungehört blieb so am Montag der geladene Zeuge Kay S., ein früherer Jenaer Neonazi, der Zschäpe bei einem früheren Termin bereits belastet hatte.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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