Stammzellen-Forschung in Frankreich: Kommerzielle Nutzung ist verboten
Frankreich will die Forschung mit embryonalen Stammzellen erlauben. Die Regierung in Paris setzt damit eines ihrer Wahlversprechungen um.
Bild: ap/Advanced Cell Technology
PARIS/BERLIN afp/taz | In Frankreich soll die Forschung an embryonalen Stammzellen künftig unter Auflagen erlaubt werden: Der Senat stimmte diese Woche mit breiter Mehrheit einer entsprechenden Gesetzesvorlage zu, die von linken Senatoren eingebracht und auch von der sozialistischen Regierungsmehrheit unterstützt worden war.
Auch viele Vertreter der konservativen Opposition stimmten für die Vorlage. Nun soll sich demnächst die Nationalversammlung mit dem Gesetzesvorschlag befassen.
Die Forschung an embryonalen Stammzellen war in Frankreich 2004 verboten worden, Ausnahmen sind aber möglich. Nun soll diese Forschung unter „strengen Auflagen und ohne jegliche Vermarktung“ erlaubt werden, sagte Jacques Mézard, der Vorsitzende der linken Gruppierung RDSE. So muss das Forschungsvorhaben „wissenschaftlich relevant“ und nur „mit menschlichen Embryonen“ möglich sein.
Praktisch unmöglich
Nach Einschätzung der RDSE macht die derzeitige Regelung die Forschung in der Praxis unmöglich. Kritiker aus dem konservativen Lager hielten dem entgegen, dass die Forschung an adulten Stammzellen eine Alternative zur Forschung an embryonalen Stammzellen sei. Zudem besteht bei der Nutzung von embryonalen Stammzellen ein Krebsrisiko. In Tierversuchen entwickelten sich aus den Stammzellen häufig auch Krebszellen.
Viele Stammzell-Forscher setzen zur Therapie schwerer Krankheiten auf die umstrittenen embryonalen Stammzellen, die Alleskönner sind, weil sie sich praktisch in jede menschliche Zelle verwandeln können. So kann Ersatzgewebe für kranke Körperpartien gezüchtet werden.
Dieses Verfahren ist jedoch ethisch höchst umstritten, denn die Stammzellen werden aus Embryonen gewonnen, die dabei vernichtet werden. Kritiker argumentieren, dass menschliches Leben bereits mit der Befruchtung der Eizelle beginnt.
Unter anderem in Deutschland und Italien ist die Herstellung embryonaler Stammzellen verboten, erlaubt ist nur die Einfuhr und Verwendung von vor dem 1. Mai 2007 bestehenden Stammzell-Linien. Polen und die Slowakei untersagen die Stammzell-Forschung ganz.
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