Verdacht auf Kindesmissbrauch: Haftbefehl gegen Grünen-Büroleiter

Der Büroleiter des Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs wurde festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, mehrere Kinder missbraucht zu haben. Koenigs selbst ist schockiert.

Schwerwiegender Verdacht gegen einen Mitarbeiter eines Grünen-Abgeordneten. Bild: dpa

BERLIN afp/taz | Die Staatsanwaltschaft Gießen hat einem Bild-Bericht zufolge gegen den Leiter des Gießener Wahlkreisbüros des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts auf jahrelangen schweren Kindesmissbrauch erlassen. Der 61-Jährige stehe im Verdacht, mehrere Kinder mit Drogen gefügig gemacht und anschließend sexuell missbraucht zu haben, berichtete die Bild-Zeitung am Mittwoch.

Die Staatsanwaltschaft Gießen bestätigte lediglich einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 61-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs. Zur Identität des Beschuldigten wollte die Behörde keine Angaben machen. Die Ermittler gehen laut Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann seit 2007 in mehr als 160 Fällen drei Mädchen und einen Jungen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren sexuell missbrauchte.

Der 61-Jährige äußerte sich demnach bisher nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Der Büroleiter bestätigte dem Bericht zufolge die Ermittlungen. Er wollte sich demnach aber wegen des laufenden Verfahrens nicht weiter äußern.

Tom Koenigs nahm am Mittwoch auf seiner Homepage Stellung. Er erklärte, er habe vor einer Woche einen anonymen Brief aus Gießen erhalten, in dem die Vorwürfe gegen seinen Wahlkreisbüroleiter erhoben wurden.

„Ich war von den Vorwürfen schockiert und völlig überrascht. Diesen anonymen Brief habe ich noch am selben Tag der Polizei in Berlin übergeben. Daraufhin wurde am Freitag, dem 04.10.2013 mein Gießener Wahlkreisbüro und das Privathaus meines Mitarbeiters durchsucht.“ Dienstagabend sei er, wie seine Familie mitgeteilt habe, auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Gießen festgenommen worden.

Zu den Vorwürfen selbst könne Koenigs nichts sagen. Die Ermittlungen lägen in der Hand der Staatsanwaltschaft und der Polizei.

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