Kein Referendum über Unabhängigkeit: Katalonien bleibt erstmal spanisch

Über eine Loslösung Kataloniens entscheidet ganz Spanien, sagen die obersten Richter in Madrid – stellen aber auch klar: Die Verfassung kan man ändern.

„Katalonien ist nicht Spanien“: Menschenkette in Girona im August. Bild: dpa

MADRID taz | Das spanische Verfassungsgericht hat die Souveränitätserklärung des katalanischen Parlaments für ungültig erklärt. Der Text vom Januar 2013 ernennt das katalanische Volk zum „politischen Subjekt und rechtlichen Souverän“ über seine Zukunft. Die Katalanen hätten das Recht, frei und selbst zu entscheiden, ob sie bei Spanien bleiben oder eigene Wege gehen.

Die 12 obersten Wächter der spanischen Verfassung sehen dies in ihrem Urteil vom Dienstagabend anders. Das Dokument erkenne nur das gesamte spanische Volk als Souverän an. Ein Volksentscheid einer einzelnen Region über die Loslösung vom Gesamtstaat sei nicht zulässig. Die Richter erklärten jedoch, dass „in der Verfassung alle Ideen Platz haben“. Es bestehe „kein Kern, der nicht reformiert werden kann“. Damit lassen sie den Weg für eine Verfassungsreform offen, die separatistische Volksabstimmungen ermöglicht.

Dazu wird es allerdings vorerst nicht kommen. Sowohl die mit absoluter Mehrheit regierende, konservative Partido Popular (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy als auch die größte Oppostionskraft, die sozialistische PSOE, wollen von einer Reform der Verfassung nichts wissen. Sie wollen weiterhin am Artikel 2 festhalten, dem zufolge Spanien unteilbar ist. Die für den 9. November von der katalanischen Regierung angesetzte Volksabstimmung kann damit im derzeitigen rechtlichen Rahmen nicht durchgeführt werden.

„Für jedes Hindernis auf dem Weg werden wir eine Lösung finden. Der politische Prozess Kataloniens geht weiter“, erklärte der katalanische Ministerpräsident Artur Mas nach dem Urteil. Wie es tatsächlich weitergehen könnte, liegt längst nicht mehr nur in seinen Händen. Denn der Prozess hin zur Unabhängigkeit wird von der Katalanischen Nationalversammlung (ANC) angeführt. Der Bewegung, die die Massenproteste am Nationalfeiertag am 11. September 2012 und die Menschenkette im Jahr darauf organisierte, berät derzeit über einen Fahrplan hin zu einem unabhängigen Katalonien. Die Organisation, der 22.000 Menschen angehören und die weitere 17.000 aktive Sympathisanten zählt, wird ihre Pläne am 5. April vorstellen.

Sollte Madrid im Fall eines Referendums vom verfassungsmäßig verbrieften Recht Gebrauch machen und die katalanische Autonomie aussetzen sowie die dortige Regierung auflösen, will die ANC eine provisorische Regierung und einen Rat gewählter Autonomieparlamentarier ins Leben rufen. Diese Institution soll sich dann einseitig von Madrid lossagen. Unumstößlich, so die ANC, sei das Datum für die Unabhängigkeit. Die katalanische Republik soll am Tag des katalanischen Schutzpatrons, am 23. April 2015, das Licht der Welt erblicken.

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