Positive Folge der Geas-Reform: Hilfe für Fahim
Mit der Geas-Reform verschlechtern sich die Bedingungen für Geflüchtete. Mit einer Ausnahme: die Gesundheitsversorgung für Kinder.
V or wenigen Wochen traf ich Fahim (Name geändert) in der pädiatrischen Sprechstunde eines Ankunftszentrums für Geflüchtete, ein verzweifelter 14-Jähriger, halbseitig bewegungseingeschränkt nach einer Kopfverletzung auf der Flucht. Das deutsche Asylgesetz sah keine Kostenübernahme für eine Physiotherapie vor, das Problem sei nicht akut genug. Aber seit der Geas-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) ist das anders. Seitdem können Kinder wie Fahim Hilfe bekommen
Insgesamt ist die Geas-Reform, das sei vorweggeschickt, ein besorgniserregender Rückschritt für die Rechte schutzsuchender Kinder. Ein wenig diskutiertes Detail dieses Gesetzespakets indes ist eine gute Nachricht. Bisher war eine weitgehend flächendeckende Einbindung Asylsuchender in die gesetzliche Krankenversicherung nur in Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen gegeben. Andernorts stand ihnen nur eine Akutversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu, jede weitergehende medizinische Leistung musste beantragt werden. Das sorgte für Frustration bei uns Versorgenden, den versorgten Familien und selbst bei den Sachbearbeitenden in den Behörden. Zudem erzeugte die Praxis hohe Zusatzkosten durch zusätzliche Bürokratie und vermeidbare Notfallbehandlungen.
Das soll sich für Kinder und Jugendliche jetzt ändern. Anders als erwachsene Geflüchtete haben sie ab sofort Anrecht auf Gesundheitsleistungen im vollen Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Ärztin muss ich nicht länger nach Schlupflöchern zur Behandlung suchen, nicht kostbare Behandlungszeit mit dem Beantragen von Einzelfallgenehmigungen vergeuden, unerklärlich abgelehnte Anträge erklären.
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Medizinisch sinnvolle Gesundheitsversorgung, wie sie für andere Kinder in Deutschland selbstverständlich ist, steht endlich auch Fahim zu. Allem Schrecken des Geas zum Trotz: Selten habe ich mich so froh gefühlt, einem Patienten ein Gesetzesdetail zu erklären.
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