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Zwangseinweisung in die PsychiatrieRuhiggestellt

Der Fall Eva B.: Wie das Leben einer Frau zwischen psychiatrischen ­Gutachten, Justiz und dem Willen der Angehörigen zerrieben wird​.

„Meine Schwester befand sich in einer Konfliktsituation“, sagt Susanne Kraas. Eva B. wurde valiumabhängig. Foto: dpa

BERLIN/HEIDELBERG/KIEL taz | „Ich bin es nicht gewohnt, dass ich mit Argumenten nicht durchkomme.“ Irritation, Erschöpfung, Erschütterung klingen in seiner Stimme nach. Hans-Reimer Rodewald, 57, ist Immunologe am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Ein Naturwissenschaftler, groß, schlank, der seinen norddeutschen Akzent nicht abgelegt hat in den Jahren in Boston, Basel, Heidelberg. In seinem Job geht es um Krankheitsbilder des Immunsystems, biologische Reaktionen des Körpers und moderne Untersuchungsverfahren. Und es geht um Ursachen von Krankheiten und Möglichkeiten der Heilung.

„Meine Schwester ist kaputt und abgeschrieben“, sagt Rodewald in seinem kleinen Büro auf dem Campus des Krebsforschungszentrums. Seit zehn Monaten befindet sich Eva B. in der Psychiatrie. Gegen ihren Willen. Gegen den Willen ihrer Geschwister und Mutter. Nicht gegen den Willen ihres Ehemanns, von dem sie sich trennen wollte, ihrer Söhne. „Es ist alles gegen uns gelaufen“, sagt der Bruder, „medizinisch, menschlich, juristisch. Ich halte das für tiefstes Mittelalter.“

In den vergangenen zehn Monaten ist Eva B. in drei psychiatrischen Kliniken gewesen, lange auf der geschlossenen Station. Die ursprüngliche Diagnose, „Bipolare Störung“, hat sich längst in Richtung drohende Demenz verschoben. „Ich will hier raus“, teilt sie ihrer Mutter und ihren Geschwistern regelmäßig mit. Zurzeit befindet sich Eva B. im Klinikum Wahrendorff im niedersächsischen Sehnde.

Das Amtsgericht Hannover hat eine Fremdbetreuung verfügt, das Landgericht die Entscheidung bestätigt. „Ich lehne die Betreuerin ab“, schrieb sie zuletzt am 27. Mai an die zuständige Amtsrichterin: „Ich will die Betreuung durch meinen Bruder oder meine Schwester.“ Als nächste Instanz bleibt nur der Bundesgerichtshof. Ob er den Fall annimmt, ist offen.

Die Mühlen der Psychiatrie

Eva B. ist 64 Jahre alt. Ihre Geschichte zeigt, wie schnell ein Mensch in die Mühlen der Psychiatrie, der Gerichte, ja des Systems geraten kann. Und wie schwer es für die Angehörigen ist, sich in dem juristischen Wirrwarr zu behaupten.

Der Fall Eva B. spielt im Ärztemilieu, fast alle Beteiligten tragen Doktoren- oder Professorentitel. Eva B. ist ausgebildete Apothekerin, ihr Mann Claus B. Kardiologe und Chefarzt – inzwischen ist er pensioniert. Bruder Hans-Reimer Rodewald ist Professor in Heidelberg, die Schwester Susanne Kraas HNO-Ärztin. Der Vater der Geschwister, Georg-Wilhelm Rodewald, war ein bekannter Herzchirurg in Hamburg. Die Rodewalds nehmen den Jugendfreund der mittleren Tochter Eva, Claus B., auf, als er etwa 23 Jahre alt ist. Sie heiraten, das Paar zieht nach Hannover, bekommt zwei Kinder. Auch der älteste Sohn wird Arzt.

Ab 2008 kriselt die Ehe. Eva B. hat die Zerrüttung dokumentiert und die Aufzeichnungen ihrer Schwester übergeben. „Sie hatte Angst vor ihrem Mann“, sagt Susanne Kraas. „Sie fühlte sich regelrecht von ihm gestalkt.“ Im April 2014 flieht Eva B. zu ihrer Mutter nach Schleswig-Holstein, zugleich erklärt sie sich ihrem Mann per Anwältin.

Ein Schreiben mit Folgen

„Frau B. hat sich entschlossen, aus der gemeinsamen Ehewohnung auszuziehen“, heißt in dem Schreiben vom 3.  Juni 2014. „Sie besteht darauf, dass die gemeinsame Immobilie verkauft wird und der Erlös jeweils zwischen ihnen beiden hälftig geteilt wird.“ Nach altem Scheidungsrecht steht Eva B. viel Unterhalt zu. Kurz darauf sitzt sie in der Falle.

„Meine Schwester befand sich in einer Konfliktsituation“, sagt Susanne Kraas. „Sie hat immer versucht, die Fassade der Familie zu wahren. Eva war nie depressiv, suizidal. Um eine Depression abzuwenden, hat sie eine Manie entwickelt.“ Eva B. war außerdem valiumabhängig geworden. Als ehemalige Apothekerin, als Arztgattin ist es kein Problem, an das Beruhigungsmittel zu kommen. Im Frühjahr 2014 eskaliert die Situation: Eva B. zieht sich nach Strande bei Kiel zurück, wo ihre Mutter lebt. Sie fängt an, viel Geld auszugeben. Kauft teure Kleider, ein Boot, ein Auto.

Drei Tage nachdem sie ihrem Mann die Trennungsabsicht mitgeteilt hat, ruft Claus B. den Sozialpsychiatrischen Dienst, der Eva B. unter Polizeischutz aus einem Ferienhaus in Strande holt und in eine Rendsburger Klinik einweisen lässt. Durch die Einnahme von Diazepam, einem Beruhigungsmittel, drohe die Gefährdung anderer im Straßenverkehr. Dort wird Eva B. zwangsfixiert und zwangsmedikamentiert, eine neurologische Untersuchung wird nicht veranlasst.

Keine eigene Diagnose

„Wie kann das sein“, fragt die Schwester, noch heute fassungslos, „dass ein Mensch in Not zwangseingewiesen wird und die Ärzte übernehmen völlig unkritisch die Diagnose des Ehemanns, es läge eine ,bipolare Störung‘ vor? Da läuft einmal etwas falsch, und ab da schreibt einer vom anderen ab.“

Susanne Kraas ist fünf Jahre älter als Eva, eine damenhafte Erscheinung, ins Café in Berlin hat sie zwei Stofftaschen voller Aktenordner mitgebracht, mit Gutachten und Schriftwechseln mit Anwälten, Richtern, Ärzten. Auch Fotos, die sie im November in der Klinik von ihrer Schwester gemacht hat und belegen sollen, dass Eva B. parkinsonoide Symptome aufweist: den typischen kleinschrittigen, nach vorne gebeugten Gang, die nicht mitschwingenden Arme, das maskenhafte Gesicht. Eine Folge der Neuroleptika. „Eva hat viele zu starke Medikamente bekommen. Sie war völlig dehydriert und hatte lebensgefährliche Schluckbeschwerden.“

Im Frühsommer 2014 gelingt es Susanne Kraas zunächst, ihre Schwester aus Rendsburg in eine Klinik nach Bonn verlegen zu lassen. Fast scheint alles gut zu werden. Eva B. verbringt den Sommer in Berlin, stellt vorsorglich eine Betreuungsvollmacht für ihre Schwester Susanne aus. Sie weiß um ihren fragilen Zustand, ihre ungeklärten Lebensverhältnisse.

Der Beschluss des Amtsgerichts

Wieder entwickelt sie manische Züge, besucht ihren Mann, lässt die Vollmacht durch den Anwalt ihres Ehemanns widerrufen. Kurz darauf wird sie in Braunschweig auf dem Bahnhof verwirrt aufgegriffen und in die Psychiatrische Abteilung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eingewiesen. Am 8. Oktober 2014 findet eine Anhörung statt, am Tag darauf beschließt das Amtsgericht Hannover die psychiatrische Unterbringung von Eva B.

„Das ist der Tag, an dem wir die Schlacht verloren haben“, sagt Hans-Reimer Rodewald bitter. „Ich bin völlig gutgläubig in die Anhörung gegangen, ohne Anwalt. Ich hatte keinen Zweifel daran, dass der Richter sich meine Argumente anhört und den Widerruf der Vollmacht für meine Schwester dubios findet.“ Dass bei dieser Anhörung der behandelnde Arzt zugleich der Gutachter ist? Die Patientin muss vorab darüber informiert werden – das sei nicht geschehen, sagen ihre Geschwister.

Stattdessen benennt das Gericht eine Berufsbetreuerin aus Hannover. „Sie hat von Anfang an nicht mit uns geredet“, sagt Rodewald. Sie habe sich stattdessen immer nur vom Ehemann informieren lassen, bestätigt Kraas. Der Ehemann ist im Raum Hannover als ehemaliger Chefarzt gut vernetzt.

Die Söhne schweigen

Claus B. schreibt auf Anfrage der taz, er teile „die von Ihnen erwähnte Sorge der Geschwister meiner Frau in jeder Hinsicht“. Für ein Gespräch steht er nicht zur Verfügung. Die Söhne schweigen.

„Auch die Pressestelle des Amtsgerichts Hannover will sich nicht konkret zum Fall Eva B. äußern, da es sich „um ein nichtöffentliches Betreuungsverfahren“ handele. Als sich die taz telefonisch an die Betreuerin wendet, verweigert sie das Gespräch – „im Interesse der Patientin. Und überlegen Sie sich gut zu schreiben, was diese Verwandtschaft Ihnen erzählt“, schiebt sie noch hinterher.

Die Familie sei zerstritten, ist auch eine Begründung des Gerichts, warum Susanne Kraas oder Hans-Reimer Rodewald die Betreuung von Eva B. nicht übertragen bekommen – obwohl diese es ausdrücklich wünscht, unbeirrt seit fast einem Jahr. Die Betroffene brauche eine neutrale Person als Betreuerin, argumentiert das Gericht. Aber was, wenn Eva B. ihrer Betreuerin nicht vertraut? Das Gericht bestätigt diese am 1. Juni 2015 für ein weiteres Jahr.

Strafanzeige gegen die Betreuerin

„Mein Verständnis von Rechtsstaat ist durch“, sagt Hans-Reimer Rodewald in Heidelberg. „Gerichte, Betreuerin, Psychiater arbeiten Hand in Hand.“ Zum ersten Mal in seinem Leben hat er sich einen Anwalt genommen. David Schneider-Addae-Mensah hat inzwischen Strafanzeige gegen die Berufsbetreuerin und unbekannt erstattet – wegen „versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung, Nötigung und Freiheitsberaubung“.

Für den Karlsruher Anwalt, mit Psychiatrieverfahren vertraut, ist Eva B. leider „eher der Regelfall“. Strafanzeigen gegen Betreuer oder Ärzte seien langwierig und eine „heikle Sache“, weiß Schneider-Addae-Mensah. Er rät dennoch dazu, damit die Sache aktenkundig ist. „Anschauungen ändern sich“, erklärt er. „Das sieht man bei der Problematik der Heimkinder gerade. Es wird noch Zeit brauchen, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass psychopharmakologische Behandlung Menschen entstellen kann.“

Ingelene Rodewald ist die Mutter von Eva B., 93 Jahre alt. Ihr läuft die Zeit davon. „Ich bin nicht die Mutter, die betüddert“, sagt sie. Eva B. sieht ihrer Mutter besonders ähnlich. Für den Besuch brät sie Dorsch, es gibt Kartoffelsalat und Rote Grütze. Mit Kirschen aus dem Garten. Spät hat sie angefangen zu schriftstellern. Zeit- und Familiengeschichte, neuerdings Liebesromane – unter Pseudonym. „Haben sie ,50 Shades of Grey‘ gelesen? Das hat Pep.“

Wie Effi Briest, nur ohne Affaire

Ihre Tochter Eva hätte besser in die Fontane-Zeit gepasst: „Eine Effi Briest – aber ohne Verhältnisse“. Mit einem „Touch für die heile Welt“. Drei Kinder hat Ingelene Rodewald, zehn Enkel, zwölf Urenkel. Der Fall Eva B. hat die Familie gesprengt. Macht sie sich Vorwürfe wegen der Tabletten, den Eheproblemen? „Nein, es tut mir nur unendlich leid. Ich war kein gutes Vorbild, habe familiär oft zurückgesteckt.“

Seit ein paar Wochen befindet sich Eva B. auf einer offenen Station. Von „einer hirnorganischen Erkrankung“ bei ihr ist in der ärztlichen Stellungnahme vom 24. März 2015 die Rede, auf die sich das Gericht im Juni 2015 bezieht. Eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung ist bis heute nicht eingeholt worden. Susanne Kraas fürchtet, ihre Schwester könne als Demenzkranke auf Dauer in der Gerontopsychiatrie landen. „Das Groteske ist, dass sich nun kein Psychiater mehr dafür interessiert, warum und wie alles begann.“

Das Gericht lässt sich Zeit

Welche Rechtsmittel bleiben den Geschwistern? „Viel und wenig zugleich“, sagt Susanne Kraas’ Anwalt Dietmar Kurze. Spielt das Gericht auf Zeit? „Es arbeitet jedenfalls extrem langsam“, sagt er. „Nach unserem Eindruck werden wir hartnäckig und systematisch außen vor gelassen. Wichtige Informationen bekommen wir zu spät oder gar nicht.“

Susanne Kraas möchte einen Unterstützerkreis aufbauen wie im Fall Mollath. Hans-Reimer Rodewald hat einen alternativen Behandlungsplan entwickelt. Seine Schwester soll in der Uniklinik Heidelberg neurologisch untersucht und behandelt werden. Die dafür erforderliche Herausgabe der Krankenakten wurde vor Kurzem abschlägig beschieden.

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11 Kommentare

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  • Da wundert einen doch kaum noch etwas! Wie lange ist Henrik Ibsen nun schon tot? 109 Jahre? Man soll es nicht für möglich halten!

     

    Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte dafür, dass "sozial Schwache" nicht zwingend arm sein müssen – das wäre er gewesen. Merken wir uns also bitte für die Zukunft (wenn wir es beisher nicht wussten): Der Mensch kann durchaus gut vernetzt sein, wohlhabend und intelligent und trotzdem Teil einer unrettbar disfunktionalen Familie.

  • Es scheint tatsächlich schwierig zu sein, eine einmal falsch gestellte medizinische Diagnose zu widerlegen. Ich kann da ein Lied von singen. Selbst wenn harte Indizien dagegen sprechen und man die Götter in weiß direkt darauf anspricht, haben Ärzte zu oft keine Zeit oder keinen Mut, Diagnosen ihrer Kollegen in Frage zu stellen. Es würde mich in diesem Zusammenhang stark interessieren, ob es eine Studie gibt, in der untersucht wurde, wie leichtfertig Ärzte die Fehldiagnosen ihrer Kollegen übernehmen.

  • Natürlich sollten Journalist_innen keine Auskunft zu Betreuungsfällen erhalten und erst recht nicht über irgendwelche medizinische Diagnosen.

    Nicht einzusehen ist jedoch, warum der Wunsche der Betreuten nach einer Betreuung durch die Geschwister ignoriert wird. Wenn jemand psychische Probleme hat - wodurch auch immer verursacht - ist Betreuung zwar in vielen Fällen unvermeidbar. Allerdings ist Betreuung ein massiver Eingriff in die persönlichen Rechte und daher sollte auf jeden Fall der Wunsch nach einer bestimmten Person als Betreuer_in entsprochen werden.

  • 5G
    5393 (Profil gelöscht)

    Zu glauben, man trifft auf Standards in den Bereichen ist Illusion. Vielmehr ist die Situation auf Deutschland verteilt (um nur bei Deutschland zu bleiben) kontingent. Also zufällig. Es ist damit nicht garantiert, dass Betroffene auf verständiges medizinisches Personal treffen. Hier wird auch deutlich, dass es sich um medizinische Netzwerke handelt (nicht nur durch die Familie), Netzwerke bilden sich besonders entlang von social attachments (dazu gehören auch professional attachments, bestimmte Richtungen etc.), das ist dann immer eine relationale und sogar hermetische Binnensicht. Die passenden Leute sind Glücksspiel.

     

    Es wird angefügt, dass die Frau offenbar hemmungslos viel Geld ausgab, das kann ein Hinweis sein auf bipolare Störung (im Alter sind bipolare Störungen aber eher seltener, es nimmt ab), es kann genauso sein, dass die Frau die Umstände kompensiert hat mit dem Kauf von Produkten, das würde dann besonders einen Hinweis darauf geben, dass das Umfeld falsch ist. Sie ist den Typen los, den sie Jahrzehnte aushalten musste und gönnt sich was, was auch das Äquivalent der Jahrzehnte ausdrückt. Unter Valium hat die Frau die Einkäufe sicher nicht getätigt.

     

    Es fehlt vermutlich im Umfeld der Frau ein verständiger Mensch. Empathie ist oft keine Grundtugend von Behörden. Mangelnde Empathie wird von Behörden gern mit Normativität kompensiert (was schnell ein Ismus wäre), dass das Verhalten von Behörden frei von Pathologien wäre, ist ein Mythos.

     

    Wenn die Behörden die Frau aufgeben würden als Fall, könnten die Chancen sich verbessern, die Behörden klammern sich regelrecht an die Frau. Sie ist in den Fängen. Putzmuntre Medien können dann wichtig sein.

  • Selbstverschriebemnes Valium durch viel schädlicher und gefährliche Zwangsneurolerptika zu ersetzen ist eben den 3/4 Gättern (Ex-)_Chefärtzen gegeben, die sich das fehlende 1/4 vom "Kollegen" Halbfgott in Schwarz - Talar - Gericht "besoregen": Richtg - noch 1/4 "Reserve"...

     

    Ja, sowas wählen viele mit CDU/CSU/SPD/FDP(GRÜNE

     

    DAS Vertrauen in ;Medozin und Gerichte entziehen ..

     

    Pastverfü ....

  • Mit welcher Begründung wird die Herausgabe der Krankenakten verweigert? Kann man denn nicht dagegen angehen?

     

    Die Parallelen zwischen diesem und dem Fall Gustl Mollath sind insgesamt durchaus sichtbar und geben sehr zu denken, was hier am System zu verändern wäre. Eigentlich scheint es am sinnvollsten, zur Verhinderung einseitiger Gefälligkeitsgutachten Schnittstellen zwischen den Parteien einzurichten, in denen ausser dem Ehepartner auch Familienmitglieder oder ernstzunehmende Fürsprecher Einwände und Gegenargumente einbringen können, die nicht übergangen werden dürfen.

     

    Es sollte gesetzlich verhindert werden, dass ein Gutachter im selben Fall dieselbe Person mehrmals begutachtet bzw. ein anderer Gutachter einfach nur vom Vorgänger dessen Schriftsätze kopiert oder nur mit anderen Worthülsen ausgeschmückt abliefert. Und am Ende steht dann ein Gericht, dessen Ruf als unbedingt neutral bewertet sein muss. Ansonsten nächste Instanz und wenn sonst nichts mehr hilft - seriöse Presse.

     

    Aber auf hoher See und vor Gericht.... Und wie so oft sieht wohl auch hier der Justizminister keinen Handlungsbedarf.

    • @noevil:

      Datenschutz? Oder wie würde es ihnen gefallen, wenn ein jornalist zu ihrem Hausarzt geht und ihre Krankenakte verlangt wegen öffentlichen Interesse?

      • @Sascha:

        Kein Journalist wollte die Krankenakte, sondern der Bruder - selbst Arzt - der sie gerne rundum neurologisch untersuchen lassen möchte.

  • Was für eine Anmaßung der Redakteurin. Sie ruft bei der Betreuerin an, um Persönliche Infromationen zu erhalten. Nun weiß ich nicht was das für eine Betreuerin ist, aber oft sind es entweder Sozial Arbeiter oder Rechtsanwälte und die unterliegen der Schweigepflicht. Da Auskunft zu verlangen ist pure Anmaßung. Sonst wird immer getönt, dass Journalisten ja einen besonderen Schutz haben müssen. Aber anderen Berufsgruppen wird das Aberkannt? Ebenso die Anfrage bei dem Gericht. SELBSTVERSTÄNDLICH bekommt man da als Verfahrensunbeteiligter keine Auskunft. Es geht hier um medizinische Gutachten die Streng Vertraulich sein sollten. Bild Niveau.

     

    So zum Rest: Die Betreute hat offensichtlich große Probleme. Leider wird aufgrund des Spardrucks in unseren privatisierten Kliniken immer weniger Zeit in Anspruch genommen und wenn einmal etwas in einer Akte steht, dann steht es da. Es ist einfach einfacher eine Diagnose zu lesen und zu schauen ob sie sich bestätigt, anstatt dass man eine neue Diagnose stellt und von vorne Anfängt. Aber das ist eben das System der "Effizenten" nutzung der Ressourcen, welche aus Kostengründen gefördert wird.

     

    Dann steht in erster Linie die Betreute im Mittelpunkt, nicht die Familie, immer wieder wird von Angehörigen beklagt das nur auf andere gehört wird. Ob nun auf den Ehemann gehört wird oder auf die Ärzte ist wohl nicht einfach zu trennen. Denn da gibt es ja Verstrickungen. Aber diese Forderung man muss auf alle Angehörigen gerne mit gegenteiligen Meinungen höhren ist Absurd. Das schadet letztlich nur der Betreuten.

     

    Aus der Geschichte lese ich eher heraus, dass die Betreute psychische Probleme hat und die Angehörigen die sich beschweren wollen sie aus der Klinik herausholen. Ob nun eine überwacht Klinische Station oder "draußen" ein Familienstreit für eine offenbar psyschich angeschlagene Person besser ist, kann man immer schlecht einschätzen.

    • @Sascha:

      Es gibt ein gesetztlich verankertes Recht, dass der/die Betreute sich einen Betreuer wünschen kann und diesem Wunsch soll dann auch entsprochen werden.

       

      Ja, Eva B. hat offensichtlich schwere Psychische Probleme, aber offensichtlich ist da auch Einiges ganz übel schief gelaufen.

       

      Leider sind Behörden insbesondere Juristen und Ärzte nicht wirklich bereit Fehler einzugestehen.

      Die Strategie ist üblicherweise eher abstreiten und unter den Teppich kehren.

       

      So versucht man das wohl auch in diesem Fall...